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Der Fall Levy

Der ASV Schorndorf hat Anfang dieses Jahres für den Sportler Florian Levy, die von ihm am 20.01.2022 unterschriebene Bundesliga Lizenz beantragt.
Der ASV Schorndorf hat die Lizenz für den Sportler Florian Levy form- und fristgerecht, gem. gültigem Lizenzringerstatut (LRSt) des Deutscher Ringer-Bund und der zu diesem Zeitpunkt aktuellen BL-Richtlinie beim Deutschen Ringerbund eingereicht.
Die Bundesliga-Lizenz wurde vom DRB erteilt und ab dem 31.03.2022 für gültig erklärt.
In der Liga-Datenbank steht bis zum aktuellen Zeitpunkt, dass die Bundesliga Lizenz von unserem Sportler Florian Levy ab dem 31.03.2022 gültig ist.
Nach Erhalt der Lizenz, wurde diese vom ASV Schorndorf, geprüft und als korrekt betrachtet. Ein Hinweis, dass die die Lizenz nur eingeschränkt gültig sein könnte oder das bei geänderten Richtlinien die Lizenzerteilung Ihre Gültigkeit verlieren könnte, erfolgte von seitens des DRB nicht.
Die aktualisierten Richtlinien zur Bundesliga 2022/2023 traten erst mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft und wurde erst kurz zuvor verteilt. Leider war auch bei der Aushändigung der geänderten Bundesliga Richtlinien, die Wechselfrist (31.05.2022) schon lange beendet. Zwar können für Bestandsringer aus dem Verein nach dem Ende der Wechselfrist noch Lizenzen beantragt werden, diese Möglichkeiten sind aber nur sehr beschränkt.
Die Änderungen zu den vorherigen Richtlinien waren weder markiert, noch wurde darauf hingewiesen
Wir möchten an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich darauf hinwiesen, dass eine derart späte Richtlinien Änderung, in der Elite Liga des Deutschen Ringens, von uns als sehr kritisch betrachtet wird.
Bei der genaueren Beleuchtung verschiedener derzeitig gültiger Richtlinien des DRB sieht man, dass einige der Richtlinien zwar oft in die gleiche Thematik einzahlen, aber zueinander im Widerspruch stehen. Hierzu ein Beispiel: in den der Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe (§9 (2) steht, dass in einer Männermannschaft Jugendliche ab dem vollendeten vierzehnten (14) Lebensjahr eingesetzt werden können. Hinweise auf Einschränkungen gibt es nicht.
Der unzweifelhaft identische Sachverhalt in Bezug auf die Lizenzvergabe liegt für den Sportler Albert Kreimer (geb. XX.XX.2008) vom SV Wacker Burghausen vor, dessen am 06.09.2022 beantragte Lizenz, kurze Zeit später vom DRB abgewiesen wurde. Hier hätte von seitens des DRB für den Sportler Florian Levy (geb. XX.XX.2008) und dem ASV Schorndorf, die gleiche Rechtsanwendung und Sorgfalt erfolgen müssen, wie für den Sportler Albert Kreimer vom SV Wacker Burghausen.
 
https://asvschorndorf.de/aktive/der-fall-levy/?fbclid=IwAR0Wg8gG00aEvf_Xe7dF9y9Lx9MH5hD5bXWIfkZXRt60Qzq2wElCzHaEgn8

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vor 6 Minuten schrieb Dark Moderator:

Der Fall Levy

Der ASV Schorndorf hat Anfang dieses Jahres für den Sportler Florian Levy, die von ihm am 20.01.2022 unterschriebene Bundesliga Lizenz beantragt.
Der ASV Schorndorf hat die Lizenz für den Sportler Florian Levy form- und fristgerecht, gem. gültigem Lizenzringerstatut (LRSt) des Deutscher Ringer-Bund und der zu diesem Zeitpunkt aktuellen BL-Richtlinie beim Deutschen Ringerbund eingereicht.
Die Bundesliga-Lizenz wurde vom DRB erteilt und ab dem 31.03.2022 für gültig erklärt.
In der Liga-Datenbank steht bis zum aktuellen Zeitpunkt, dass die Bundesliga Lizenz von unserem Sportler Florian Levy ab dem 31.03.2022 gültig ist.
Nach Erhalt der Lizenz, wurde diese vom ASV Schorndorf, geprüft und als korrekt betrachtet. Ein Hinweis, dass die die Lizenz nur eingeschränkt gültig sein könnte oder das bei geänderten Richtlinien die Lizenzerteilung Ihre Gültigkeit verlieren könnte, erfolgte von seitens des DRB nicht.
Die aktualisierten Richtlinien zur Bundesliga 2022/2023 traten erst mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft und wurde erst kurz zuvor verteilt. Leider war auch bei der Aushändigung der geänderten Bundesliga Richtlinien, die Wechselfrist (31.05.2022) schon lange beendet. Zwar können für Bestandsringer aus dem Verein nach dem Ende der Wechselfrist noch Lizenzen beantragt werden, diese Möglichkeiten sind aber nur sehr beschränkt.
Die Änderungen zu den vorherigen Richtlinien waren weder markiert, noch wurde darauf hingewiesen
Wir möchten an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich darauf hinwiesen, dass eine derart späte Richtlinien Änderung, in der Elite Liga des Deutschen Ringens, von uns als sehr kritisch betrachtet wird.
Bei der genaueren Beleuchtung verschiedener derzeitig gültiger Richtlinien des DRB sieht man, dass einige der Richtlinien zwar oft in die gleiche Thematik einzahlen, aber zueinander im Widerspruch stehen. Hierzu ein Beispiel: in den der Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe (§9 (2) steht, dass in einer Männermannschaft Jugendliche ab dem vollendeten vierzehnten (14) Lebensjahr eingesetzt werden können. Hinweise auf Einschränkungen gibt es nicht.
Der unzweifelhaft identische Sachverhalt in Bezug auf die Lizenzvergabe liegt für den Sportler Albert Kreimer (geb. XX.XX.2008) vom SV Wacker Burghausen vor, dessen am 06.09.2022 beantragte Lizenz, kurze Zeit später vom DRB abgewiesen wurde. Hier hätte von seitens des DRB für den Sportler Florian Levy (geb. XX.XX.2008) und dem ASV Schorndorf, die gleiche Rechtsanwendung und Sorgfalt erfolgen müssen, wie für den Sportler Albert Kreimer vom SV Wacker Burghausen.
 
https://asvschorndorf.de/aktive/der-fall-levy/?fbclid=IwAR0Wg8gG00aEvf_Xe7dF9y9Lx9MH5hD5bXWIfkZXRt60Qzq2wElCzHaEgn8

Über die Änderung der Richtlinien für 2022/2023 wurden die Vereine informiert. Selbst hier im Forum wussten dies einige. Wenn man sich diese durchgelesen hätte, wäre das alles nicht passiert.

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Richtig und es steht doch deutlich in den richtlinien drin. Warum soll der drb dann extra noch mal den verein darauf hinweisen, dass er erst ab dem 15. geburtstag eingesetzt werden darf? Das sollte der verein selber beachten und wissen.

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Hmmm -sind Linzenzerteilung und Startberechtigung nicht 2 Paar Stiefel? 

Ich habe 10 Ausländer, die haben alle eine Lizenz. Aber in einer Mannschafts sind deshalb doch auch nicht alle 10 startberechtigt? Komische Rechtsauffassung in Schorndorf. Bei einem gewechselten Sportler doch auch. Die Lizenz gilt ab Erteilung, aber auf dem Pass steht eine Startberechtigung für Mannschaftskämpfe ab.....

 

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vor 15 Minuten schrieb SilverFlo:

Richtig und es steht doch deutlich in den richtlinien drin. Warum soll der drb dann extra noch mal den verein darauf hinweisen, dass er erst ab dem 15. geburtstag eingesetzt werden darf? Das sollte der verein selber beachten und wissen.

Es ist natürlich ungünstig, dass die neuen Richtlinien später beschlossen worden sind. Aber das ändert doch nichts an der Rechtmäßigkeit oder sehe ich das falsch?

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vor 3 Minuten schrieb Büffel:

Aber 14 jährige durften doch in den letzten Jahren nie in der ersten Liga oder? Also welche Änderung soll denn da dieses Jahr etwas geändert haben!?

Saison 21/22 war ab 14, evtl auch zuvor..

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vor 21 Minuten schrieb _Ringer_:

Ich bleibe dabei, zu viel Geld, zu viel Dilletantismus, zu wenig sportliche Sachkenntnis. Sevsay soll sich einfach mal einen (oder besser zwei) Fachmänner dazuholen... und die Klappe halten. 

Denke der Hirt sollte das machen....

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Also ich fand es eigentlich ganz gut, was sich in Schorndorf entwickelt hat, mit Eigengewächs Krahmer usw. Nun aber erwische ich mich dabei, wie ich eine regelrechte Abneigung gegen Schorndorf enwickle. Dass ich einen 14jährigen nicht einsetzen darf MUSS ich als Verantwortlicher einfach wissen. Jetzt erklärt man sich in Schorndorf um Kopf und Kragen, richtig widerlich ist das mittlerweile.

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Ist es normal, dass Schorndorf Facebook Nutzer für Ihre Seite sperrt??? Keine Beleidigung, nichts böses wurde in den Kommentaren geschrieben. Lediglich die eigene Meinung. Es ist schon sehr schlimm, wenn ein Verein Leute für dessen Seite sperrt, nur weil man anderer bzw. gegenteiliger Meinung ist wie der ASV Schorndorf. Und lieber ASV Schorndorf... es nützt sowieso nichts!!!! Dann macht man einfach einen neues Profil!

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