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janilein

TUS Adelhausen 21/22

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@ Hanswurst: wenn ich das schon lese "mir wurde sogar erzählt, dass....". Bitte bringe von mir aus berechtigte und sachliche Kritik an, wenn dir was am TUS nicht passt. Aber bringe keine Lügen in den Umlauf und verstecke dich doch nicht hinter Leuten, von denen du angeblich etwas gehört hast. Das ist in meinen Augen ganz schlechter Stil

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Ich Brauch mich nicht hinter jemandem verstecken, wurde mir von einem umliegenden Verein so zugetragen. Für mich und für viele andere ist die Schickeria vom Dinkelberg einfach unten durch. Ich hoffe sie haben mit ihren Transfers ihre eigenen aus der 2. Vertrieben wie beispielsweise ein Kähny, der jetzt immer zuschauen darf

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Kommt doch mal wieder runter:

 

1. TUS kann wie jeder Verein zu jeder Zeit protest einlegen gegen was auch immer, wenn sie der Meinung sind, dass irgendwas gegen die Regeln lief.

Das ist weder unsportlich noch sonst irgendwa.

 

2. Beim Kampf gegen Sulgen - ich hab das Video in einem anderen Post bereits gepostet - ist offensichtlich das Ruh verletzt in den Kampf ging.

Auch nach der einzigen Aktion des Kampfes ringt er ohne Verletzungszeit zu nehmen nochmal 30 Sekunden weiter, dann erst, als er in die Bodenlage will,

spricht er sich mit der Ecke ab und entscheidet auzugeben. Hier sind auch zuvor mehrmals Signale aus dem Eck zum Ringer er solle aufgeben.

Damit ist die Regel, dass der Mannschaftsführer versichern muss, dass alle Ringer die über die Waage gehen, gesund sind, offensichtlich gebrochen worden, weshalb Sulgen zurecht nicht Protest eingelegt hat, sondern der Kampfrichter im Protokoll vermerkt hat, dass Ruh ohne ersichtlichen Grund aufgegeben hat. Was übrigens auch seine Pflicht ist. Deshalb das 0:36 für Adelhausen II. Dagegen hat Adelhausen vor dem Rechtsausschuss Protest eingelegt. Wie der ausging oder ob schon entschieden weiss ich nicht.

 

3. So nun, ob der Protest von Adelhausen I eine Chance hat, kein Plan. Kommt drauf an ob direkt nach der Beinschraube Verletzungszeit genommen oder Aufgegeben wurde, wenn ja scheint durch die Aktion eine Verletzung vozuliegen, was dann die Regel nicht greifen lässt. Wenn der Gegner danach erst ganz normal weiter ringt und irgendwann später aufgibt, dann liegt der Fall wie in Sulgen vor, da im Protokoll steht: ohne ersichtlichen Grund, ist davon auszugehen, wenn beide Vereine das Protokoll gezeichnet haben, dass hier Kempf gestrichen wird. ABER das gibt doch kein 40:0, denn Urloffen ist dann immer noch 9 Ringer am start und das Ergebnis bleibt genau gleich. 

 

4. Adelhausen ist ein sehr gut geführter Verein mit tollen Fans und ner super Mannschaft. Das einzige was mich gestört hat ist, dass man den Schritt in die DRL mit der ersten Mannschaft nicht gewagt hat, sonst würde nämlich nächstes Jahr Adelhausen II auch in der DRB Bundesliga stehen:)

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@A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

habe eine generelle Frage zu deinem Punkt 3 und vielleicht kann die jemand beantworten: Du hast Recht, dass Urloffen dann immer noch 9 Ringer am Start hatte, allerdings dann nur noch 5 Deutsche (und nicht die geforderten 6). Aendert dies die Situation oder nicht??? Wenn nicht, dann hätte der Protest ja von vornerein keinen Sinn ergeben, oder?

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Langsam, es ist doch andersrum oder, du darfst maximal 3EU und 1N stellen, aber es steht dir ja frei eine der 10 Gewichtsklassen leerlaufen zu lassen oder?

Steht in der Regel es müssen 6D über die Waage von denen mindestens 5 das Gewicht haben?

 

ALso §16 der Richtlinen sagt:

a) Wiegen Mannschaften der DRB Bundesliga bestehen aus 10 Ringern, mindestens 9 müssen antreten und das vorgeschriebene Körpergewicht haben. Sind weniger als 9 Ringer beim Aufruf zum Wiegen an der Waage oder weniger als 9 Ringer haben das vorgeschriebene Gewicht, ist der Kampf mit 0:X / X: 0 verloren.

 

Damit wäre der Kampf nach der Streichung noch beim gleichen Ergebnis.

 

In §19 steht allerdings:

a) In einer Mannschaft der DRB Bundesliga müssen mindestens sechs deutsche oder N6, bzw., JN6 Ringer eingesetzt werden. Sind keine sechs deutschen oder N6, bzw. JN6 Ringer auf der Wiegeliste aufgeführt, wird der gesamte Mannschaftskampf mit X:0 / 0:X als verloren gewertet. (Ringer mit N6 und JN6 Status sind den deutschen Ringern gleichgestellt)

 

b) In einer Mannschaft der DRB Bundesliga ist nur ein nichtdeutscher Ringer startberechtigt. Sind zwei oder mehrere nichtdeutsche Ringer auf der Wiegeliste aufgeführt, so ist der erste nichtdeutsche Ringer startberechtigt. Die weiteren aufgeführten nichtdeutschen Ringer sind von der Wiegeliste zu streichen und das entsprechende Ordnungsgeld nach der DRB Finanzordnung für fehlende Ringer wird fällig. (Freundschaftskampf möglich)

 

c) Zusätzlich startberechtigt sind auch nichtdeutsche Ringer, die einen mindestens 6-jährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland ab dem Tag der Antragsstellung rückwirkend nachweisen können. Das Antragsverfahren muss bis zum 25.11.2017 abgeschlossen sein. In der Endrunde ist kein Wechsel des Status N6 oder JN6 mehr möglich. (sh. auch Punkt 20 d) 5) Diese Ringer werden mit der Bezeichnung N 6 oder JN6 auf der Wiegeliste und im Protokoll für die Mannschaftskämpfe geführt und zählen gleichberechtigt wie Deutsche.

 

d) Zusätzlich sind 3 Angehörige von EU-Staaten und assoziierten Staaten in den Mannschaften der DRB Bundesliga startberechtigt.

 

e) Verzichtet ein Verein auf den Einsatz des einen zulässigen Nichtdeutschen (Kennzeichnung „N“ oder „JN“), so kann dieser Platz auch von einem weiteren Angehörigen von EU-Staaten bzw. assoziierten Staaten (Kennzeichnung EU oder JEU) oder einem weiteren N6 bzw. Deutschen eingenommen werden.

 

Damit ist für mich nicht klar, wie das nun ausgeht, weil die beiden § sich offensichtlich widersprechen:

Urloffen hält sich ja zum einen daran nur 4EU zu stellen, hat aber durch die Streichung nur noch 5D im Kader.

Zugleich ist es Urloffen erlaubt mit nur 9 Ringern anzutreten.

Da nirgends steht, dass der fehlende Ringer an dem N oder EU kontingent abzuziehen ist, ist hier ein klares Paradoxon in den Regeln. Da bin ich schon sehr gespannt, wie da entschieden wird.

Für mich wäre eine Streichung des 130KG Mann und ein Ordnungsgeld gegen Urloffen wegen fehlendem Ringer, sowie eine Beibehaltung des Ergebnis wohl das salomonische Urteil und am wahrscheinlichsten.

Aber wer weiss, was der Rechtsausschuss sagt, ich sage: lustig und spannend.

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Steht in der Regel es müssen 6D über die Waage von denen mindestens 5 das Gewicht haben?

 

Ja in dem von dir zitierten § 19.

 

Wie Hugo schon meinte, dann hätte der Protest ja von vorneherrein keinen Sinn ergeben?

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Ich sag ja nicht, dass der Protest keinen Sinn macht, ich sag nur, dass sich die § widersprechen, und ich auf die Auslegung durch den Rechtsausschuss gespannt bin, so oder so, muss das geändert werden und zwar so, dass es nicht länger entgegengesetzte Regeln gib, denn jetzt ist es ja erlaubt mit 4EU anzutreten, gleichzeitig ist es erlaubt mit nur 9 Ringern anzutreten und gleichzeitig ist es verboten mit weniger als 6 Deutschen anzutreten. Das kann ein Grundschüler rechnen, dass hier was nicht ganz aufgeht;)

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So wie Adelhausen schreibt, wurde der Ringer vom Trainer heraus genommen. Ich denke wenn ein Trainer oder Verein seinen Ringer schützt und das Handtuch wirft, sollte man es einfach aktzeptieren.

 

Wem Adelhausen hier schaden möchte bzw. gegen wen die Aktion gerichtet ist - Ein Schelm wer Böses denkt :rolleyes:

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Es ist doch alles klar geregelt:

 

In einer Mannschaft der DRB Bundesliga müssen mindestens sechs deutsche oder N6,bzw., JN6 Ringer eingesetzt werden. Zusätzlich sind 3 EU und 1 N startberechtigt, was aber nichts daran ändert, dass 6 deutsche müssen. Besteht ein Team nur aus 9 Ringern müssen auch hier 6 deutsche dabei sein, dann kannst du eben nur noch drei Ausländer einsetzen, weil sonst ja der sechste Muss Deutsche fehlt.

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@ Kalle nein das ist nicht klar.

 

1. Es ist erlaubt mit 4 EU anzutreten

2. Es ist auch erlaubt nur 9 Ringer zu haben

3. Es ist nicht erlaubt weniger als 6 Deutsche zu haben

 

A) Wenn man Punkt 1 und 2 als gesetzt annimmt, ist Punkt 3 falsch.

B) Wenn man Punkt 3 uns 2 als gesetzt annimmt, ist Punkt 1 falsch.

C) Wenn man Punkt 1 und 3 als gesetzt annimmt, ist Punkt 2 falsch.

 

Das nennt sich auch  Prädikatenlogik erster Stufe und diese besagt in solchem Fall, dass hier ein nicht zu klärender Widerspruch besteht.

Dieser kann gehoben werden in dem durch eine Wenn->Dann-Hierarchie geklärt wird, in welcher Reihenfolge die Regeln 1., 2. und 3. anzuwenden sind, so zum Beispiel:

X) Wenn 2. und 3. gesetzt dann 1 nicht gesetzt -> nur 3EU (2EU 1N) erlaubt

Oder

Y) Wenn 1. und 2. gesetzt dann 3 nicht gesetzt -> nur 5D nötig

Oder

Z) Wenn 1. und 3. gesetzt dann 2 nicht gesetzt -> nur Mannschaft mit 10 Ringer erlaubt

 

genau diese Frage muss der Rechtsausschuss nun klären, also welche der Regeln nun greift: X, Y oder Z. Und zwar aus dem Grund weil die Statuten eben nicht klar sind, sondern wie gerade gezeigt 'unlogisch'.

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