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Die Teilnehmerzahlen sind nicht nur deswegen wenig. Das System ist das Problem. Wer nimmt sich als Sportler das ganze Wochenende um 1 Kampf zu machen im blöden Fall - poolsystem ringen lassen und Halbfinale über kreuz - dadurch faires System und alle haben garantiert 2 Kämpfe - die fahren ja zum ringen hin!

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Freistil DM - nach der DM in Nendingen tu ich mir das nicht mehr an! Und welcher Schwachkopf eine DM kurz vor einer EM terminiert müsste eigentlich sofort wegen verbandsschädigendem Verhalten mitsamt dem Bundestrainer, der diesen Umstand noch verteidigt , entlassen werden !!! Ich ziehe meinen Hut vor Vereinen, die sich eine solche Veranstaltung noch antun.

Ach ja, an die Zuschauer , die der DM zusehen, richte ich eine Bitte: pfeift das DRB Präsidium bitte laut und andauernd aus, vllt hilft das.... Danke

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Man sollte berücksichtigen, dass die DM vier Wochen vor der EM angesetzt wurde, dann die UWW aber im JANUAR 2017 die EM auf Anfang Mai drei Wochen VOR-verlegt hat, und danach weder der DRB noch sonst eine Nationale Ringerorganisation da noch reagieren kann... Also mal auf dem Teppich bleiben?

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Man sollte berücksichtigen, dass die DM vier Wochen vor der EM angesetzt wurde, dann die UWW aber im JANUAR 2017 die EM auf Anfang Mai drei Wochen VOR-verlegt hat, und danach weder der DRB noch sonst eine Nationale Ringerorganisation da noch reagieren kann... Also mal auf dem Teppich bleiben?

 

Wenn das stimmt sind die internationalen Funktionäre genauso bescheuert wie die beim DRB. Nix auf den Teppich bleiben!

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Danke A-Ringer für deine Objektivität.

Das generelle gegen den DRB schiessen einiger höchstens mittelprächtig informierten hier, ist echt mühsam.

Klar ist nicht alles Gold.

Ebenso ist aber auch nicht alles falsch was der DRB macht.

Und dann ist da noch der UWW, der auch nicht alles richtig macht und dessen mangelnde Linie (Gewichtsklassen, Regeländerungen, Terminansetzungen) dann, wie in diesem Fall, von den nationalen Verbänden ausgebadet werden muss.

 

Ich denke es würde der Qualität des Forums wie auch dem Ringen in Deutschland gut tun wenn man sich erst informiert und dann kritisiert!

Egal ob DRB, DRL, UWW, Vereine, Athleten oder (ehrenamtliche) Verantwortliche!

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RINGEN: VERBANDSSTREIT

 

Den Ringern droht nun ein Rechtsstreit

 

Der wegen „verbandsschädigenden Verhaltens“ geschasste Vorstand des Bezirks Main-Spessart klagt gegen seine Absetzung

 

Was beim olympischen Ringen die Video Challenge ist – die Möglichkeit eine strittige Entscheidung zu überprüfen –, ist beim Streit abseits der Matte der Rechtsweg. Der vom Bayerischen Ringerverband wegen „verbandsschädigenden Verhaltens“ abgesetzte Vorstand des Bezirks Main-Spessart holt sich rechtlichen Beistand.

 

hier bitte weiterlesen ....

 

http://m.mainpost.de/sport/mainspessart/Landesverbaende-Privatklagen-Ringer-Den-Ringern-droht-nun-ein-Rechtsstreit;art798,9574539

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Sport und Kartellrecht

 

Wettbewerbsfreiheit für Athleten

 

Der Weltreitsportverband FEI lehnt die privat organisierte Turnierserie Global Team Challenge ab, weil er eine weitere Kommerzialisierung und Privatisierung des Sports befürchtet und droht teilnehmenden Reitern mit Sanktionen. Zu Unrecht, befand jetzt ein belgisches Gericht. Das Urteil könnte Signalwirkung auch für ähnliche Streitfälle in anderen Sportarten haben.

Von Heinz Peter Kreuzer

583ec96267968ead3eccf29471e9db7dv1_max_7 Der Deutsche Holger Wulschner springt mit seinem Pferd Barnebee über eine Hindernis. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
 

Die internationalen Sportverbände dürfen von ihren Athleten nicht verlangen, dass sie nur an verbandseigenen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Mit diesen Exklusivitätsklauseln wollen Verbände das sogenannte Ein-Verbands-Prinzip des Sports gegen jede Form von Wettbewerb abschirmen. Der Kartellrechtler Mark E. Orth ordnet das Urteil so ein:

"Das Besondere an diesem belgischen Fall ist (aber), dass sich zum ersten Mal eine europäische Kartellbehörde gegen einen internationalen Verband gewendet hat. Und die Exklusivitätsklausel für nicht anwendbar erklärt hat."

Orth ist sich mit seinen belgischen Kollegen einig, dass sei Missbrauch marktbeherrschender Stellung und daher sei die Exklusivitätsklausel ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht.

Richtungsweisende Entscheidung

Hintergrund des aktuellen Falles ist der Streit zwischen dem Reitsport-Weltverband und der Global Champions League. Mit einer sogenannten Exklusivitätsklausel versuchte die FEI, Reiter, Pferdebesitzer und Organisatoren davon abzubringen, an den Turnieren der finanziell lukrativen Global Champions League teilzunehmen. Vor dem belgischen Berufungsgericht scheiterte die FEI jetzt bereits zum zweiten Mal.

"Das belgische Gericht hat in einer Einstweiligen Entscheidung festgehalten, dass der Internationale Reitsport-Verband Teilnehmer an anderen Wettbewerben nicht deswegen sanktionieren darf, weil sie eben an anderen Wettbewerben außerhalb des Verbandes teilgenommen haben."

Auch die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit ähnlich entschieden. So hatte zum Beispiel der Motorsport-Weltverband Rennstreckenbetreibern verboten, ihre Strecken auch für Rennen anderer Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Dies untersagte die Kommission der FIA. Für den Streit zwischen Basketball-Weltverband und der Euroleague um die Ausrichtung des Europapokals könnte dies auch richtungsweisend sein.

 

 

http://www.deutschlandfunk.de/sport-und-kartellrecht-wettbewerbsfreiheit-fuer-athleten.890.de.html?dram%3Aarticle_id=353318

 

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Andreas Heft tritt als LRV-Präsident zurück – Persönliche Erklärung

26. April 2017 Aktuelles 2017

Liebe Ringkampfsportfreunde,

 

ich habe heute gegenüber dem Präsidium des LRV in einer persönlichen Nachricht meinen Rücktritt als Präsident des Landes-Ringerverbandes Sachsen-Anhalt erklärt.

 

Seit dem Jahr 2006 habe ich mit voller Kraft, viel Zeit und Engagement versucht, die Geschicke des Ringkampfsports in Sachsen-Anhalt mitzugestalten. Vor acht Jahren wurde ich zum Präsidenten des Landes Ringer-Verbandes gewählt. Nun habe ich schweren Herzens entschieden, die Verantwortung nach über zehn Jahren sehr intensiver Amtszeit im Präsidium des LRV abzugeben.

 

Ich denke, dass ich dem Ringen kein Stück weniger verbunden bin als vor zehn Jahren, auch reizt mich die Arbeit nach wie vor und ich plane keineswegs, dem Ringkampfsport vollständig den Rücken zu kehren. Leider fühle ich mich aber durch eine Vielzahl sport- und förderpolitischer Entscheidungen des LSB Sachsen-Anhalt, die von mir persönlich nicht mitgetragen werden können, so in die Enge gedrängt, dass für mich kein anderer Weg sichtbar ist.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass das Agieren des DRB-Präsidiums in den letzten Wochen und Monaten eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit unmöglich macht. Ich vermisse Transparenz, Kollegialität und Teamgeist im Miteinander und ich bin die ständigen Einmischungen, Anmaßungen, Belehrungen und Drohungen einfach leid. So und mit mir nicht mehr!

 

bitte hier weiterlesen

 

http://lrv-sah.de/?p=2174

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Sport und Kartellrecht

 

Wettbewerbsfreiheit für Athleten

 

Der Weltreitsportverband FEI lehnt die privat organisierte Turnierserie Global Team Challenge ab, weil er eine weitere Kommerzialisierung und Privatisierung des Sports befürchtet und droht teilnehmenden Reitern mit Sanktionen. Zu Unrecht, befand jetzt ein belgisches Gericht. Das Urteil könnte Signalwirkung auch für ähnliche Streitfälle in anderen Sportarten haben.

Von Heinz Peter Kreuzer

583ec96267968ead3eccf29471e9db7dv1_max_7 Der Deutsche Holger Wulschner springt mit seinem Pferd Barnebee über eine Hindernis. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
 

Die internationalen Sportverbände dürfen von ihren Athleten nicht verlangen, dass sie nur an verbandseigenen Wettbewerben teilnehmen dürfen. Mit diesen Exklusivitätsklauseln wollen Verbände das sogenannte Ein-Verbands-Prinzip des Sports gegen jede Form von Wettbewerb abschirmen. Der Kartellrechtler Mark E. Orth ordnet das Urteil so ein:

"Das Besondere an diesem belgischen Fall ist (aber), dass sich zum ersten Mal eine europäische Kartellbehörde gegen einen internationalen Verband gewendet hat. Und die Exklusivitätsklausel für nicht anwendbar erklärt hat."

Orth ist sich mit seinen belgischen Kollegen einig, dass sei Missbrauch marktbeherrschender Stellung und daher sei die Exklusivitätsklausel ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht.

Richtungsweisende Entscheidung

Hintergrund des aktuellen Falles ist der Streit zwischen dem Reitsport-Weltverband und der Global Champions League. Mit einer sogenannten Exklusivitätsklausel versuchte die FEI, Reiter, Pferdebesitzer und Organisatoren davon abzubringen, an den Turnieren der finanziell lukrativen Global Champions League teilzunehmen. Vor dem belgischen Berufungsgericht scheiterte die FEI jetzt bereits zum zweiten Mal.

"Das belgische Gericht hat in einer Einstweiligen Entscheidung festgehalten, dass der Internationale Reitsport-Verband Teilnehmer an anderen Wettbewerben nicht deswegen sanktionieren darf, weil sie eben an anderen Wettbewerben außerhalb des Verbandes teilgenommen haben."

Auch die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit ähnlich entschieden. So hatte zum Beispiel der Motorsport-Weltverband Rennstreckenbetreibern verboten, ihre Strecken auch für Rennen anderer Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Dies untersagte die Kommission der FIA. Für den Streit zwischen Basketball-Weltverband und der Euroleague um die Ausrichtung des Europapokals könnte dies auch richtungsweisend sein.

 

 

http://www.deutschlandfunk.de/sport-und-kartellrecht-wettbewerbsfreiheit-fuer-athleten.890.de.html?dram%3Aarticle_id=353318

 

 

Die Chancen, dass die UWW mit ihren Einschüchterungsschreiben durchkommt, gehen gegen null. Hoffentlich erkennen das auch die jeweiligen nationalen Verbände aus dem Ausland!

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Sag mal Wieland, was glaubst du eigentlich, wie wichtig einem ausländischen Verband die DRL ist? Ich glaube so wichtig wie ein umgekippter Reis in Asien. Wenn der UWW sagt - geht nicht - dann machen die das so. Das ist quasi Gesetz für die ausländischen Verbände. Die Teilnahme an der DRL würde ja nur dem Ringer was bringen. Über die Cela bekommen die Verbände ja ihre Kohle für die Teilnahme an der DRB-Liga ja ohnehin. 

Am meisten hat mich gewundert, dass die DRL  - die normalerweise zu jedem Schreiben des DRB öffentlich Stellung bezieht - zum Schreiben der UWW nichts geschrieben hat. 

Sie hätte ja erwidern können, das das rechtlich nicht haltbar ist, dass man dagegen klagt und so weiter und so fort. 

Das ist ein klares Versäumnis, wie will man da Ringern Rechtssicherheit geben? 

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