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RWG Mömbris-Königshofen 2015/16

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Ich finde man sollte auch einzelnen Ringern aus der Zweiten Mannschaft die Chance geben sich in der Bundesliga zu beweisen. Einige hatten während der Oberliga Saison gute Ergebnisse, und werden alleine aufgrund der Erfahrung schon stärker. Mit einem Hannes Wagner hatte vor der Runde kaum einer gerechnet. Und wenn man schon bei Wagner ist, oldrik wäre auf 98 sicher eine alternative, Da könnte sich Robin auf 130 konzentrieren.

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Ich finde man sollte auch einzelnen Ringern aus der Zweiten Mannschaft die Chance geben sich in der Bundesliga zu beweisen. Einige hatten während der Oberliga Saison gute Ergebnisse, und werden alleine aufgrund der Erfahrung schon stärker. Mit einem Hannes Wagner hatte vor der Runde kaum einer gerechnet. Und wenn man schon bei Wagner ist, oldrik wäre auf 98 sicher eine alternative, Da könnte sich Robin auf 130 konzentrieren.

Und wenn du schon bei Wagner bist nehmt doch den Vladislav auch noch gleich :D

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Mömbris.  
Die Verantwortlichen von Bundesligist RWG Mömbris/Königshofen prüfen aktuell weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Deutschen Ringer-Bundes bezüglich der Einsatzberechtigung des Weingartener Ringers Vasyl Shuptar.

 

Dieses Urteil traf ein Ein-Mann-Schiedsgericht im Schnellverfahren, laut DRB-Ordnung sind aber auch zwei Beisitzer vorgeschrieben. Näheres dazu im Main-Netz und morgen im Sportteil des Main-Echo

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Stimmt URWG! Ich hatte dabei ganz vergessen, dass du voll ausgebildet und mit Universitätsabschluß auf die Welt gekommen bist. Deshalb wurdest du, als Benjamin Button, sofort ohne Einarbeitung in eine Position gesteckt. Wir haben immerhin einige Personen in der zweiten, die auf Deutschen Meisterschaften bewiesen haben, dass Sie Talent haben. Jetzt müssen wir Sie über Einsatzzeiten an die Liga heranführen. Hat ja niemand behauptet das Sie direkt die Nummer eins sein sollten. Calli, Felix, Saba und zuletzt Jens haben alle als Nummer zwei angefangen und haben aus diversen Gründen irgendwann die eins verdrängt. Andere wiederum konnten sich nach einer angemessenen Testphase nicht durchsetzen, und sind wieder in der Versenkung verschwunden. Bei Köllerbach wird so ein vorgehen immer gelobt.

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Quelle:Main Echo

 

Führt für die RWG doch noch ein Weg ins Halbfinale?

 

Ringen: Laut DRB-Ordnung muss das Schiedsgericht mit drei Personen besetzt sein, doch Wozniak entschied allein

 

Ringen

Ist für Bun­des­li­gist RWG Möm­b­ris/Kö­n­igs­ho­fen doch noch nicht al­les vor­bei? Wie Timm Nie­mann, Mit­g­lied der Ge­schäfts­füh­rung, ges­tern mit­teil­te, prü­fe der Ve­r­ein ak­tu­ell wei­te­re recht­li­che Schrit­te ge­gen die Ent­schei­dung des Schieds­ge­rich­tes des Deut­schen Rin­ger-Bun­des (DRB) be­züg­lich der Ein­satz­be­rech­ti­gung von Vasyl Shuptar.

 

Der Ukrainer war im Viertelfinal-Rückkampf zwischen der RWG und Germania Weingarten (7:6) zum Einsatz gekommen und sorgte mit seinem 1:0-Sieg gegen Tim Schleicher mit dafür, dass die RWG nach der 7:12-Vorkampfniederlage ausschied.

Strittig war die Einsatzberechtigung des Weingartener Ringers. Das Schiedsgericht teilte aber die Sichtweise der RWG nicht, bestätigte vielmehr die Weingartener Auffassung, dass sowohl die deutsche Einzellizenz rechtzeitig beantragt worden sei als auch die so genannte CELA-Lizenz für die Kalenderjahre 2015 und 16 vorliege.

Dieses Urteil sprach Rechtsanwalt Daniel Wozniak, seit zwei Wochen Vizepräsident Marketing des DRB, Vorsitzender des DRB-Schiedsgerichts und des Bundesrechtsausschusses II. Instanz - alleine.

Zwei Beisitzer vorgesehen

Genau dagegen wollen die RWG-Verantwortlichen nun vorgehen. Denn in § 3 der Schiedsgerichtsordnung des DRB, nachzulesen auf der Seite www.ringen.de (Button Download) heißt es wörtlich: »Das Schiedsgericht, das sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzt, ist unabhängig... . Die Beisitzer dürfen nicht Mitglied eines am Verfahren beteiligten Vereins sein. ... Die am Streit beteiligten Parteien ernennen einen Schiedsrichter und einen Stellvertreter.«

Ohne Begründung verwehrt

Wie die RWG-Geschäftsführung am Mittwoch in einer Pressemitteilung noch einmal bestätigte, sei dem Verein die Möglichkeit, Beisitzer zu benennen, ohne Begründung verwehrt worden. Bereits am Freitag, einen Tag vor dem Rückkampf, hatte Daniel Wozniak, den Weingartenern auf deren Anfrage hin telefonisch mitgeteilt, dass Shuptar seiner Ansicht nach startberechtigt sei.

Die RWG bezweifelt, ob Wozniak nach dieser Aussage noch als unvoreingenommener Schiedsrichter fungieren konnte und bezeichnet es zumindest als fragwürdig, ob er sich offen mit den juristischen Argumenten der Mömbriser auseinandergesetzt hat. Das sechsseitige, unserer Redaktion vorliegende Urteil in dem juristisch nicht einfachen Fall lag bereits 19 Stunden nach Kampfende vor.

Auch finanziell trifft (oder träfe) der verpasste Einzug ins Halbfinale die Ringer-Wettkampf-Gemeinschaft hart: In einem weiteren Kampf in der Aschaffenburger Frankenstolz-Arena hätte der Verein über Eintrittskarten, Umsätze mit Speisen und Getränken und Sponsorengelder einen hohen fünfstelligen Betrag erwirtschaften können - mit der Möglichkeit, ins noch lukrativere Finale einzuziehen.

Der Etat der RWG Mömbris/Königshofen für die Saison 2014/15 beträgt nach Vereinsangaben zwischen 170 000 und 180 000 Euro.

 

http://www.main-netz.de/nachrichten/sport/ringen/rwg/rwg_texte/art89645,3429388

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Dass der DRB seine eigenen Statuten nicht eingehalten hat, ist wohl unstrittig. Ich glaube Ringo hatte das hier im Forum bereits schnell festgestellt.

 

Ändern wird's wohl nichts. Da wird morgen ein formell korrektes Schiedsgericht angesetzt, was zur selben Entscheidung kommt...

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Habe gerade den Bericht auf main-netz.de von der RWG gelesen, sehr interessant... sie geben nicht auf, warum auch? Was haben sie zu verlieren? Dass die RWG nochmals abgestraft wird? Nicht wirklich... Ich würde als Privatmann genauso weiter kämpfen, wenn es um solche Summen (x-tausend Euro) geht. Ich denke wir alle können nur mutmaßen welche finanziellen Risiken auf beiden Seiten, Weingarten und RWG oder welcher Verein auch immer, bestehen, um die aktuelle Saison einigermaßen unbeschadet zu überstehen.

Stellt sich mir wieder mal die Frage, ist das GANZE an sich überhaupt noch tragbar? Was würde passieren, wenn die RWG im Nachhinein Recht bekäme? Werden plötzlich Dinge, Forderungen oder was auch immer geltend gemacht? Hat sich der Dachverband unter Umständen mit dem Urteil des vergangenen Wochenendes sein eigenes Grab geschaufelt, bzw. zu weit aus dem Fenster gelehnt? Morgen ist die Deadline für die Meldefrist 2015/2016. Ich bin weiterhin gespannt und hoffe, dass der Dachverband endlich Farbe bekennt und darüber nachdenkt wie man die traditionsreiche Sportart Ringen nicht weiter verkümmern lässt... In diesem sportlichen Sinne auf eine hoffentlich bessere Zukunft...

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Würde das Urteil seitens eines ordentlichen Gerichts gekippt, was ich definitiv nicht so sehe, würde dem

SVG Weingarten nichts anderes übrig bleiben, als den DRB für entstandene und meines Erachtens nicht

unerhebliche Mehrkosten in Regreß zu nehmen. Da reden wir dann auch über eine dicke 5-stellige Summe.

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Der DRB kann sich eigentlich aussuchen ob er sich von der RWG für den Ausfall verklagen lässt wegen der falschen Entscheidung oder vom SVG für die falsche Zusage.

Wobei meiner Meinung nach das Problem schon beim SVG liegt. Ich frage doch nur vorher, wenn ich weiß dass es eigentlich nicht geht. Sonst Frage ich ja nicht.

Also muss ich mMn auch das Risiko tragen, wenn ein ordentliches Gericht "richtig" entscheidet.

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Wobei meiner Meinung nach das Problem schon beim SVG liegt. Ich frage doch nur vorher, wenn ich weiß dass es eigentlich nicht geht. Sonst Frage ich ja nicht.

 

Wenn unsere Gesetze alle so eindeutig wären, bräuchten wir keine Anwälte mehr.

Alles kann so oder so interpretiert werden und jeder Anwalt sieht das ein wenig anders.

Der SVG Anwalt interpretiert die Regeln so, dass es geht oder nicht festgelegt ist, der RWG Anwalt andersrum.

Ein ordentliches Gericht wird sich dann in der Regel demjenigen anschließen, der die besseren Argumente für seine Sichtweise vorbringt.

 

Daher ist es in so einem Fall m.E. absolut richtig und notwendig, sich die eigene Rechtsauffassung beim DRB bestätigen oder ablehnen zu lassen.

Hätte man sich vorher nicht abgesichert, wäre der Hohn und Spott im Falle eines positiven Protestes riesengroß. 

 

Problematisch ist natürlich, dass das Schiedsgericht befangen ist....nimmt man ein objektives, das dem Protest zustimmt....ja was dann? Dann muss der SVG entschädigt werden, weil er den "Fehler" nur nach Rückfrage beim DRB begangen hat. Ohne Zusage wäre Ewald gestellt worden.

 

Das ganze hättest du nur lösen können, indem man diesen Fall VORHER mit allen Beteiligten diskutiert und geklärt hätte.

D.h. die Rechtsstelle hätte dem SVG schriftlich bestätigen müssen, dass Shuptar ringen darf und das ganze an die RWG zur Kopie. Bei anderen Sportarten weiß man ja vorher auch wer mitmacht....

 

In diesem Fall wäre dann auch genug Zeit gewesen....diese hast du aktuell nicht, sonst verschiebt sich das Halbfinale nach hinten.

 

Aber.....hätte der Hund ned geschissen hätter den Hasen gekriegt. Wichtig ist, dass das in Zukunft besser läuft - und da habe ich so meine Zweifel.

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Befangen ist das Einmann Schiedsgericht vor Allem auch deshalb, weil "es" ja selbst die mündliche Zusage gegeben hat.

 

Dass derjenige dann nicht sagt, "Sorry, ich hab euch Scheiße erzählt. Wollte mal nachdem ich 2 Wochen in einem DRB Amt bin, so wie es sich für ein DRB Mitglied gehört, mit einen dicken Bock zum Einstand schießen, ist doch mehr als logisch." 

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Also meines Wissen muß beim der Lizenzantrag  für die jeweilige Saison die CELA Freigabe vorgelegt werden.

 

 Also folglich für die Saison 2014/15, die Freigabe 2014.

 

Der Ringer hatte die CELA  Freigabe 2014 in Ungarn gehabt, so wurde es publiziert  und nicht in Deutschland.

 

Also folglich keine Startberechtigung für die laufende Saison möglich und nicht Startberechtigt!

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