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Dürfen sie gerne machen. Zieht alles in die Länge. Ändert aber nichts an der Tatsache dass nachweislich 2 der Meistermannschaft gedopt waren und somit beschis.en haben.

 

Gedopt waren sie nur, wenn sie das Mittel dieses Jahr eingenommen haben. Wenn die Verfassungsklage durchgeht, muss man den Ringern dies nachweisen können. Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, welcher Anwalt ist und der sieht das Anti-Doping-Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig. Ich kenne mich da in keinster Weise aus und gebe nur das weiter, was mir der Anwalt erzählt hat.

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Es zählt nicht der Zeitpunkt der Einnahme sondern was zum Zeitpunkt der Kontrolle war. Das Mittel war nachweisbar im Athlet zu einem Zeitpunkt als es verboten war.

 

5 Anwälte - 17 Meinungen.

 

Wird abzuwarten sein wie unsere Rechtsprechung das sieht. Und das dauert jetzt halt. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich ja nicht gegen das Ergebnis der Dopingkontrolle an sich, sondern gegen den weiteren Ablauf. Selbst wenn das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beanstandet werden würde, der Sachverhalt bleibt.

 

Da könnte man sich mal beim Herrn Hoeneß ein Beispiel nehmen statt mit Mimimimi rumzueiern.

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@skask

 

Da könnte man sich mal beim Herrn Hoeneß ein Beispiel nehmen statt mit Mimimimi rumzueiern

 

Werter Forumskollege Skask,

 

wenn Du hier von "Mimimimi" und "rumeiren" sprichst, dann frage mich wie Du das Verhalten Deines Vereins

in Bezug auf den "fatalen Tresorraub" interpretieren möchtest?!

Ich jedenfalls habe weder einen Spendenaufruf noch eine Aussage des ASV Nendingen vernommen, daß dem

Verein durch das Vorkommnis die Existenzgrundlage entzogen werden würde.

An Deiner Stelle würde ich jegliche weiteren Kommentare zu diesem Thema unterdrücken bis auch die letzten

Rauschwaden in der Weingartener Affäre verzogen sind und nicht diejetzt Betroffenen auch noch an den Pranger

stellen!!....zum Wohle des Ringens und der SVG

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Werter Forumskollege Wiesel,

 

zu den Vorkommnissen um den Weingartener Tresorraub habe ich natürlich auch eine Meinung. Diese ist allerdings nicht gerade positiv "meinem" Verein gegenüber. Wobei ich mich schon frage, was das mit der Nendinger Dopingproblematik zubtun hat.

 

Ansonsten werde ich mich aber trotzdem an deinen Vorschlag des "Schweigens" halten, denn:

 

Bis zu einem eventuellen Urteilsspruch, oder auch keinem Urteil, gegen wen auch immer, ist alles eh nur Kaffeesatzleserei, gefährliches Halbwissen und Mutmassung.

 

(Einzig die Tatsache der zwei positiven Dopingproben ist unbestreitbar und wurde bisher auch von niemandem bestritten.)

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Dürfen sie gerne machen. Zieht alles in die Länge. Ändert aber nichts an der Tatsache dass nachweislich 2 der Meistermannschaft gedopt waren und somit beschis.en haben.

 

Gedopt waren sie nur, wenn sie das Mittel dieses Jahr eingenommen haben. Wenn die Verfassungsklage durchgeht, muss man den Ringern dies nachweisen können. Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, welcher Anwalt ist und der sieht das Anti-Doping-Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig. Ich kenne mich da in keinster Weise aus und gebe nur das weiter, was mir der Anwalt erzählt hat.

 

 

Also für mich gibt´s da nicht´s Missverständliches.--> Athlet wird getestet, es wird ein Mittelchen im Körper des Athleten gefunden, was zum Zeitpunkt des Tests  auf der Dopingliste steht, also ist er positiv !  Zumal alle Athleten ein halbes Jahr vorher informiert werden was neu auf die Liste kommt !

Wenn wir jetzt noch genau analysieren wollen an welchem Tag der Athlet das Mittel eingenommen hat wird es lächerlich. Momentan kommt aus dem Ostblock eine richtige Meldonium Missbrauchs Welle. Fast täglich wird ein neuer Doping Fall gemeldet, gestern z.B. die Russische Schwimmweltmeisterin über 100m Brust Julija Jefimova. Es kann natürlich auch sein, das die ganzen erwischten Athleten nachweislich akute Herzprobleme haben, dass würde natürlich die Einnahme des Präperats  in einem anderen Licht erscheinen lassen.

 

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Im Strafprozess muss Dir Deine Schuld nachgewiesen werden. Im Sportverbandsverfahren musst Du Deine Unschuld beweisen.

Seit Doping strafrechtlich relevant geworden ist, besteht in der Tat eine gewisse Unklarheit in der Verteidigungsstrategie. Soll Karlsruhe ruhig irgendwann klären.

Aber der ASV ist schlecht beraten, wenn er statt eines klaren Schnitts jahrelang auf Zeit spielt. Die Meisterschaft war nicht koscher. Punkt. Und wenn Aesculap das imagetechnisch nicht brauchen kann, dann bitte auch gleich.

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Im Strafprozess muss Dir Deine Schuld nachgewiesen werden. Im Sportverbandsverfahren musst Du Deine Unschuld beweisen.

 

Ich muss aber erst meine Unschuld beweisen, wenn ich eine positive Dopingprobe abgegeben habe. Dann habe ich mich ja schuldig gemacht. Bis dahin gilt auch für jeden Sportler die Unschuldsvermutung.

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Im Strafprozess muss Dir Deine Schuld nachgewiesen werden. Im Sportverbandsverfahren musst Du Deine Unschuld beweisen.

Seit Doping strafrechtlich relevant geworden ist, besteht in der Tat eine gewisse Unklarheit in der Verteidigungsstrategie. Soll Karlsruhe ruhig irgendwann klären.

Aber der ASV ist schlecht beraten, wenn er statt eines klaren Schnitts jahrelang auf Zeit spielt. Die Meisterschaft war nicht koscher. Punkt. Und wenn Aesculap das imagetechnisch nicht brauchen kann, dann bitte auch gleich.

 

was weist du schon von der aesculap?!

so koscher ist deren oberster auch nicht. die wenigsten wissen das für diesen herr braun (einer der 10 reichsten deutschlands) leute aus seinem aufsichtsrat hinter schwedischen gardinen wanderten, wegen einer gewissen hirnhaut-affaire. aber so ist das nunmal wenn man vor geld nur so stinkt, dann wird das ganze erfolgreich todgeschwiegen. punkt.

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Ich beziehe mich bloß auf die Presseerklärung von Aesculap, wonach sie das Ganze überhaupt nicht gut finden, aber das Verfahren abwarten. Ich nehme an, dass der Verein auch deswegen auf Zeit spielt.

Dass man sich an B.Braun verkauft hat, fand ich schon damals als Aktionär doof (hatte mein Erstkommunionsgeld drin angelegt), aber das wäre ein Thema für ein anderes Forum.

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