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Am 22.7.2023 um 14:16 schrieb Dark Moderator:

Ein Urteil mit Sprengstoff. Damals hätte Burghausen nach allen mir bekannten Regeln den Hinkampf mit 40 zu 0 verlieren müssen, da kann es eigentlich keine 2 Meinungen dazu geben. Wer da wie dann genau eingegriffen hat um das Ergebnis zu drehen, ist mir im Detail nicht bekannt. Wer muss jetzt nun eigentlich zahlen ? Der DRB, also alle in diesem Verband organisierten Vereine? Oder Herr Werner ? Ich bin gespannt . Wobei ich mir die 100 tsd Euro in der Höhe nicht erklären kann, oder meint hier jmd wirklich , dass man mit einer Finalteilnahme 100 tsd Euro Gewinn generiert ? Mal die Mainzer oder Schorndorfer fragen, die hätten  aktuelle Zahlen….

Es bleibt spannend 

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vor 4 Stunden schrieb i wois wer:

Man klagt doch auch zunächst entgangenen Einnahmen ein und nicht Gewinn.

Zahlen muss zunächst der DRB, der dann versuchen wird die Gelder bei Werner und Diener zu holen. 

Nö, der Umsatz kann nicht der Maßstab sein, sondern nur der entgangene Gewinn

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vor 8 Stunden schrieb Wrestler_for_ever:

Nö, der Umsatz kann nicht der Maßstab sein, sondern nur der entgangene Gewinn

Da werden dann noch entgangene Sponsorengelder geltend gemacht...die Summe ist lächerlich...aber so ist es nun einmal...

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Man fordert in so einem Fall auch immer das Maximum, waehrend man als Gegenseite nichts bietet, um dann in einem Vergleich, der in solchen Fällen auch sehr oft kommt, sich auf eine fuer beide Seiten akzeptable Mitte einigt. Dies wurde vom DRB aber mehrfach abgelehnt...

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vor 17 Minuten schrieb the Machine:

Lass doch Seppi einfach! Alles was für den TuS ein Gewinn ist scheint mir als wäre es für ihn eine persönliche Niederlage.

Jetzt kommst Du noch aus der Ecke...jeder wird Dir sagen, dass der Betrag utopisch ist...warum kommentierst nicht den Beitrag von "the brain" er schreibt...völlig überzogen...
Das ist keine persönliche Niederlage für mich, das ist eine Niederlage für den Ringkampfsport...

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Da auch die Kosten für 2 Instanzen in voller Höhe vom DRB zu zahlen sind (inkl. Anwälte beider Seiten) beläuft sich die Summe auf rund 125.000 €. Selbst wenn ein Teil von Werner eingeklagt wird, bleibt wohl ein Grossteil am DRB hängen, der es sich über Gebühren und Beiträge von den Vereinen holen wird.

Ist eigentlich das Verfahren, das die DRL gegen den DRB angestrebt hat noch anhängig? Auch hier sehe ich Werner in der Verantwortung.  Ohne ihn hätte es keine DRL gegeben!

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