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qwertz

DRL Deutsche-Ringer-Liga 2017/2018

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Naja, was ist den 'falsch' an ihrer Meldung?

Jedenfalls gibt es mir zu denken, dass in der Mitteilung der sog. DRL mit keinem Wort erwähnt wird, dass noch eine Hauptverhandlung folgen wird...

 

...den Oberlehrerhaften letzten Absatz hätte sich der sog. DRB allerdings auch sparen können.

 

 

Naja, das haben einstweilige Verfügungen so an sich, das sie gelten bis die Sache per Verhandlung geklärt ist.

 

Aber man hätte das sicher etwas anders formulieren können/sollen.

 

 

 

Der "sog. DRB"... :tongue::thumbsup:

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Ich kenne es nur so. Habe zwar keinen Dr jur, kann nur Lebenserfahrung anführen. Kein Richter wird eine einstweilige Verfügung erlassen die garantiert wieder einkassiert wird. In der Regel ist der Richter in der Hauptverhandlung der Gleiche. Ob der das in 2 Wochen konträr sieht?

Also: Hauptverhandlung abwarten.

 

Der richterliche Hinweis anlässlich der Verhandlung in Nürnberg war ja auch deutlich.

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Macht es bei einem solchen Gesprächspartner noch Sinn, ihm eine Zusammenarbeit anzubieten? Es gibt hier noch ein Schreiben von Herrn Dittmann, in dem er den Verbänden vor der Verhängung der Sperren, eben diese Sperren androht. Unterschrieben mit DRB! Die UWW verweist auch auf den DRB und somit ist klar, wer hinter dem Ganzen steckt. Was passiert, wenn die UWW wegen dem DRB auf hohen Kosten sitzen bleibt?

 

 

 

http://www.ringen.de/pressemitteilung-des-drb-vom-06-10-2017/

 

 

Wo hat der DRB die Originalentscheidung des Gerichts veröffentlicht? Bisher kann ich nichts dazu finden. Deshalb nun hier:

 

(Siehe Dokument unten)

 

 

Hier steht eindeutig:

 

- Es wurden mit sofortiger Wirkung die Sperren, welche die UWW am 28. September 2017 gegen die Ringer aussprach, aufgehoben.

 

- Es wurde der UWW verboten, die Ringer, welche von den Entscheiden der UWW am 28. September 2017 betroffen sind, zu suspendieren.

 

- Es wurde der UWW verboten, gegen die Ringer (auch die noch nicht gesperrten!), irgendeine Suspendierung oder irgendeine andere Sanktion zu fällen.

 

- Es wurde der UWW verboten, den Ringern (auch die noch nicht gesperrten!) zu verbieten, an irgendwelchen internationalen Turnieren und an der Deutschen Ringerliga 17/18 teilzunehmen.

 

 

Warum erzählt der DRB hier also die Unwahrheit? Wird Herr Wozniak nervös?

 

 

Warum behauptet Wozniak, dass die UWW keine Sperren ausgesprochen habe?

 

 

Hier steht es eindeutig und dieses Schreiben ging verschiedenen Verbänden zu:

 

 

(Siehe Dokument unten )

 

 

Macht es bei einem solchen Gesprächspartner noch Sinn, ihm eine Zusammenarbeit anzubieten? Es gibt hier noch ein Schreiben von Herrn Dittmann, in dem er den Verbänden vor der Verhängung der Sperren, eben diese Sperren androht. Unterschrieben mit DRB! Die UWW verweist auch auf den DRB und somit ist klar, wer hinter dem Ganzen steckt. Was passiert, wenn die UWW wegen dem DRB auf hohen Kosten sitzen bleibt? Ist Herr Wozniak mit solchen Aktionen, mit denen er die UWW und den DRB in Schieflage bringen wird, noch tragbar?

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Antwort von Herrn Wozniak als Kommentar bei Facebook:

Daniel Wozniak
 "Normalerweise melde ich mich zu Mutmaßungen dieser Art nicht zu Wort. Aber jetzt schießen die Unsinnigkeiten schon ziemlich ins Kraut. Es gibt eine Sanktionsankündigung der UWW, aber keine Sperre. Das vorgelegte Schreiben sagt nur, dass Sperren ausgesprochen werden sollen, wenn die Ringer antreten. Für jeden, der Englisch beherrscht, relativ offensichtlich (Zukunftsform). Das Schreiben selbst kann schon deshalb keine Sperre sein, weil Sperren erst verhängt werden können, wenn die Ringer tatsächlich angetreten sind. Das war am 28.09. wohl kaum möglich, wenn der erste Kampftag am 30.09. ist. Wenn einzelne Sportler von der UWW gesperrt werden, müsste es außerdem für jeden Sportler eine eigenständige Sperrentscheidung mit Rechtsmittelbelehrung geben, die dem Sportler zugestellt hätte werden müssen. Die gibt es unseres Wissens ebenfalls nicht. Etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Effekthascherei seitens der DRL würde der Diskussion gut tun."

 

Quelle: https://www.facebook.com/Ringertreff/?hc_ref=ARSU6Af3QkSdPbHbvZ6fGArYggRPjDdjibM2X4uVFKaDBSQUgV3Ta8xeCKXf1Q6tCAE&fref=nf

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Are suspended ist aber Präsens, Herr Dr Wrozniac. Und wenn ein Gericht von "verhängten Sperren" spricht ist ja wohl klar dass es welche gab. "Are suspended" ist ein Fakt, kein Konjunktiv oder Futur.

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