Seppi 416 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 20 Minuten schrieb Ducati900: das stammt aus einem Schreiben des Landessportverbandes Saarland Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist im Innen-wie im Außenbereich ohne weitere Erfordernisse möglich. Hier gelten ggf. die besonderen Bestimmungen für Arbeitnehmer.Zum Berufssport gehören, oder sind gleichzusetzen alle Kaderathletinnen und Kaderathletender Olympia-/Paralympics-, Perspektiv-, Nachwuchs-und Landeskader sowie die 1.bis 3. Liga inallen olympischen und nicht olympischen Sportarten, und die vierte Liga im Männerfußball(Regionalliga Ja, das ist ja so bekannt. Ich wollte nur darauf hinaus, was uns das Schreiben jetzt sagen soll? Es kann ja nur um Zuschauer gehen, das verstehe ich dann eben nicht? Ich hätte mir hier schon konkrete Aussagen gewünscht. Aber wie schon gesagt, es ist halt schon mal ein Schreiben :D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ducati900 45 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 jo,... mir fehlen da aber noch die Trainer und Betreuer dabei, weil die nach Angaben aus NRW genauso behandelt werden wie die obigen Athleten ich gebe dir Recht, dass man sich von der Führungsseite her ziemlich "reserviert" verhält,....ganz beschissen ist es hier mit dem saarländischen Verband,...da kommt garnichts!!!. nach dem Motto "still ruht der See",... der obige Auszug stammt von der neuen Führung des LSVS (Landessportverband) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Seppi 416 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 23 Minuten schrieb Ducati900: jo,... mir fehlen da aber noch die Trainer und Betreuer dabei, weil die nach Angaben aus NRW genauso behandelt werden wie die obigen Athleten ich gebe dir Recht, dass man sich von der Führungsseite her ziemlich "reserviert" verhält,....ganz beschissen ist es hier mit dem saarländischen Verband,...da kommt garnichts!!!. nach dem Motto "still ruht der See",... der obige Auszug stammt von der neuen Führung des LSVS (Landessportverband) Ich gehe mal davon aus, dass die Trainer und Betreuer ebenfalls so behandelt werden. Da du ja als Ungeimpfte*er auch in Geschäfte arbeiten darfst bei denen sonst 2G oder 2G+ gilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Obi 27 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 Ich bin gespannt wie lange die heute beschlossenen Regelungen gelten sollten und ob jedes Bundesland sie 1:1 übernimmt. Mit 50 Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen ist das der Tod von Indoor-Veranstaltungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Büffel 388 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 1 Stunde schrieb Ducati900: jo,... mir fehlen da aber noch die Trainer und Betreuer dabei, weil die nach Angaben aus NRW genauso behandelt werden wie die obigen Athleten ich gebe dir Recht, dass man sich von der Führungsseite her ziemlich "reserviert" verhält,....ganz beschissen ist es hier mit dem saarländischen Verband,...da kommt garnichts!!!. nach dem Motto "still ruht der See",... der obige Auszug stammt von der neuen Führung des LSVS (Landessportverband) Ich kann nicht für NRW sprechen, bei uns in Bayern allerdings gibt es in der Verordnung eine Ausnahme für ehrenamtliche Mitarbeiter. Für die genügen regelmäßige Testungen um selbst unter 2G auch ungeimpft Zutritt zu haben. Denke mal etwas ähnliches wird es in allen Bundesländern geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Seppi 416 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 1 Stunde schrieb Obi: Ich bin gespannt wie lange die heute beschlossenen Regelungen gelten sollten und ob jedes Bundesland sie 1:1 übernimmt. Mit 50 Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen ist das der Tod von Indoor-Veranstaltungen. 50 bei privaten Feiern. Bei Veranstaltungen 5000. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Obi 27 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 11 Minuten schrieb Seppi: 50 bei privaten Feiern. Bei Veranstaltungen 5000. Danke für die Aufklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Dark Moderator 1.517 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor 2 Stunden schrieb Obi: Ich bin gespannt wie lange die heute beschlossenen Regelungen gelten sollten und ob jedes Bundesland sie 1:1 übernimmt. Mit 50 Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen ist das der Tod von Indoor-Veranstaltungen. In RLP gibt es am Freitag wieder Tagungen für Regeländerungen die ab Samstag gelten sollen. Mal eine ganz schnelle Nummer und wie sie dann für die Hallenbetreiber umzusetzen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Holzo 317 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 vor einer Stunde schrieb darknight: In RLP gibt es am Freitag wieder Tagungen für Regeländerungen die ab Samstag gelten sollen. Mal eine ganz schnelle Nummer und wie sie dann für die Hallenbetreiber umzusetzen sind. Die 05er dürfen noch 10.000 mit Maske reinlassen. Die 88er machen 2g+ und Maske. Mehr geht nicht. Das wird schon genug abhalten. Wenn es noch mehr Begrenzungen gibt, kannst Du es auch gleich verbieten. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
A-Ringer-bleibt-a-Ringer 667 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 Aber dann müsstest eben auch entschädigen, und so kann man sagen, es kann ja jeder gehen der will^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Seppi 416 Beitrag melden Geschrieben 3. Dezember 2021 Regelung in Baden-Württemberg:Demnach werde für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Die Regeln sollen am Samstag in Kraft treten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
oha 58 Beitrag melden Geschrieben 3. Dezember 2021 und höchstens 50% der sonst zugelassenen Zuschauer. Ich denke, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Dark Moderator 1.517 Beitrag melden Geschrieben 3. Dezember 2021 vor 5 Stunden schrieb Seppi: Regelung in Baden-Württemberg:Demnach werde für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Die Regeln sollen am Samstag in Kraft treten. Da freuen sich die Vereine wieder auf ein dickes Minus in der Kasse in der Endrunde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Seppi 416 Beitrag melden Geschrieben 3. Dezember 2021 vor 12 Minuten schrieb darknight: Da freuen sich die Vereine wieder auf ein dickes Minus in der Kasse in der Endrunde. Wie viele Vereine liegen bei 2G oder 2G+ über 750 Zuschauer? Wie viele Vereine liegen im Schnitt überhaupt über 750 Zuschauer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ducati900 45 Beitrag melden Geschrieben 3. Dezember 2021 Bayern dürfte ähnlich sein,.... diese gelten im Saarland Es gibt Obergrenzen, was die Teilnehmerzahl betrifft: In geschlossenen Räumen dürfen laut Hans maximal 30 bis 50 Prozent der Auslastung genutzt werden, maximal aber 5000 Personen. Im Freien „gilt ebenfalls die 30- bis 50-Prozent-Regel“, maximal aber 15 000 Personen. Das betrifft auch die Fußballstadien wie den Saarbrücker Ludwigspark. Bei allen Veranstaltungen innen wie außen gelten eine Maskenpflicht und die 2G-Regel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen