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TillSpiegel

Klage von Adam Juretzko gegen den DRB

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Aus Würzburg ist zu vernehmen, dass die dort von A. Juretzko erhobene Klage gegen den DRB bereits am 23.11.2017 voll umfänglich zurückgewiesen wurde. Bemerkenswert ist die geänderte Informationspolitik der DRL gegenüber ihren Fans. Großes Schweigen im Walde. Verständlich - das Urteil lässt sich wohl nicht als toll für die DRL verkaufen. Bisher konnte die DRL jedenfalls nicht schnell genug Prozessergebnisse in die Öffentlichkeit tragen. Hat der Würzburger Richter nicht wie der Nürnberger Richter den Parteien zur Gesprächsbereitschaft geraten? In Nürnberg hat man ja seinerzeit -trotz Klageabweisung- den Richterrat fast wie einen Prozessgewinn gefeiert und entsprechend an alle Welt gepostet.

 

Wie man hört hat der Prozess neben dem Richterspruch auch noch andere interessante Fakten aufgezeigt. A. Juretzko wollte die Aufhebung seiner Sperre durch den DRB erlangen, da er durch die Sperre an einer doppelten Berufsausübung gehindert wird. Zum Beweis seiner dadurch entstehenden Verluste hat er das ihm vorliegende Angebot von Adelhausen (1500.--€ pro Kampf) dem Gericht vorgelegt.

 

Dieses Angebot hat bereits vor Wochen zu wilden Spekulationen über die Absichten von TUS Adelhausen geführt. Spekulationen wie:

Gibt es überhaupt ein solches Angebot, was will Adelhausen mit diesem Ringer?

Bezahlt Adelhausen für einen Ringer wie Juretzko wirklich so viel? Was bezahlt man dann erst für Siegringer?

 

Nun hört man bereits neue Spekulationen, von denen 2 besonders interessant sind.

 

Hat Adelhausen nur ein Scheinangebot abgegeben, damit Juretzko (und damit indirekt die DRL) die Klage gegen den DRB gewinnt? Eine Gefälligkeit für alte und vielleicht wieder neue künftige Freunde?

 

Wieder andere glauben, dass in Adelhausen derzeit eine neue DRL-Mannschaft gegründet wird und ein Ringer wie Juretzko sowohl in der DRL als auch in der Regionalliga ringen soll. Ein gewisser

Karl May behauptet gar, dass das DRL-Team unter dem Namen „Dinkelberg-Indianer“ kämpfen will. Der Geschäftsführer des Teams soll die Bezeichnung „Häuptling gespaltene Zunge vom Dinkelberg“ führen. Diese Titelführung soll allerdings ohne den Zusatz h.c. erfolgen.

 

Als Ergebnis aus dem Bekanntwerden des Adelhausener Angebotes und den daraus resultierenden Spekulationen ist festzuhalten:

Wenn mit der Angebotsabgabe eine tatsächliche Verpflichtungsabsicht von A. Juretzko beabsichtigt ist, ist nichts gegen das Angebot einzuwenden. Dann belegt das Angebot lediglich die Finanzkraft von Adelhausen. Wenn es sich allerdings um ein Scheinangebot zur Vorlage bei Gericht handelt, wäre dies schlicht eine Schweinerei. Herr Gerbode täte gut daran, die Absicht seines Angebotes klarzustellen.

TillSpiegel

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Irgendwas muss aber faul sein an dem Urteil, da auch der DRB noch nicht darauf eingegangen ist, schon etwas komisch.

Wenn es dieses Urteil gäbe hätte der Herr Werner schon lautstark darauf hingewiesen.

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Ich weiß zwar nicht was genau bei dieser Klage läuft, aber im Prinzip dürfte es wohl um die gleiche Frage gehen, ob ein Verband Sportler sanktionieren darf, wenn sie an ausserverbandlichem Veranstaltungen teilnehmen. Jetzt darf sich der DRB warm anziehen, das Urteil ist mE ohne Einschränkungen übertragbar:

 

„Die internationalen Sportverbände spielen für die Karriere der Sportler eine wichtige Rolle – sie schützen ihre Gesundheit und Sicherheit und die Fairness bei den Wettkämpfen. Die harten Sanktionen, die die Internationale Eislaufunion gegen Eisläufer verhängt, dienen jedoch auch dazu, ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen und andere daran zu hindern, eigene Veranstaltungen zu organisieren. Die ISU muss nun unserem Beschluss nachkommen, ihre Bestimmungen ändern und Sportlern und konkurrierenden Veranstaltern im Interesse aller Eislauffans neue Möglichkeiten eröffnen.“ – Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik

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Ich denke es geht hier um die Klage von Adam?

 

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Der DRB informiert:

Die Sperren gegen deutsche Ringer, die in der Saison 2017/2018 an den Mannschaftskämpfen der Deutschen Ringerliga e.V. teilgenommen haben, bleiben bestehen.

Die vorläufigen Suspendierungen für Wettkämpfe im Organisationsbereich des DRB wurden nach den gerichtlichen Feststellungen im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht beanstandet.

Den antragstellenden Ringer fehle für den Eilrechtsschutz das Rechtsschutzbedürfnis sowie eine besondere Dringlichkeit der Sache.

Dortmund, 21. Dezember 2017

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Quelle: http://www.ringen.de/der-drb-informiert/

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Ja das ist doch nur normal, die Dringlichkeit ist nicht gegeben, die Sperren durch einstweilige Verfügung aufzuheben, sie werden aber im ordentlichen Verfahren jetzt auf Rechtsgültigkeit geprüft und dann wird man sehen. Anders war es im Verfahren gegen die UWW, dort ging es ja darum, das Sportler sofort Klarheit brauchten um zu wissen, ob sie überhaupt starten sollen. Hier geht es nun darum, zu prüfen, ob die Sperren für 2018 innerhalb des DRB rechtlich haltbar sind, und dies reicht zum Termin des ordentlichen Verfahrens, weil man auch danach noch Wechseln kann und die Meisterschaften 2018 erst danach sind.

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Eher das die DM noch Interessanter werden da eh kaum noch Leute dran Teilnehmen.

Früher waren es mal 140-160 Sportler im

FR oder GR

Heute kannst du froh sein wenn es 80-90 sind.

Aber der Titel bedeutet ja auch nichts mehr,

Früher war der Lohn des Titels das man auch mal zur einer EM oder Wm fahren durftest .

Aber Gewisse Leute werden ja nicht gerne gesehen.

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Zumal es sich ein paar überlegen werden daran Teil zu nehmen...siehe neues Punkte system

Ist doch nicht schade wenn Adelhausen in die DRL abwandert - Vgl. Titelthema oben - Der Vorsitzende hat mit seinem Angebot gezeigt wo er steht.

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