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Teufelchen

ASV Nendingen 2013/2014

Empfohlene Beiträge

Bei zwei Staatsbürgerschaften darf man sich die CELA-Freigabe von einem dieser beiden Länder aussuchen.

 

Es spielt also grundsätzlich keine Rolle, für welches Land man eine CELA-Freigabe erhalten hat. Viel wichtiger ist hingegen, welche Nationalität im Passport eingetragen ist. Da die genannten gebürtigen Moldawier Ghenadie Tulbea und Nikolai Ceban neben den moldawischen auch im Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft sind, ist folglich alles korrekt und rechtens. Oleg Boikov besaß seinerzeit neben seiner ukrainischen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit, weshalb er auch als EU-Ringer startberechtigt war, obwohl damals die ukrainische Freigabe bei der CELA vorgelegt wurde.

 

Ich nehme mal stark an, dass die moldawische Freigabe kostengünstiger ist, denn ansonsten hätten die Nendinger sicherlich die rumänische Freigabe für beide Ringer gelöst!?

 

Der rumänische Ringerverband sowie Thomas Zander waren mit dieser Regelung vor geraumer Zeit bekanntlich nicht einverstanden und wollte diese kippen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt.

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Ob man sich es aussuchen darf, kann ich nicht beantworten. Jedoch sollte man eine CELA Freigabe des Verbandes vorlegen, für den der Ringer international startet. Eine Staatsbürgerschaft, in den Fällen eine doppelte, hat hingegen nichts mit einer Freigabe, im Normalfall nicht einmal etwas mit sport zu tun. Wer einen rumänischen Pass besitzt, muss auch so gewertet werden, egal für welches Land er international an den start geht

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Eigentlich Nonsens, sobal ein Ringer für die EM Starberechtigt ist, sollte er in der Bundesliga auch als solcher Startberechtigt sein. N bedeutet Nicht-deutsch, EU = Europäische Union-Bürger und das sollte dringends auf Europäer abgeändert. Alle Staatsangehörigen aus Ländern in Euorpa sind Europäer!

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Ich gebe Euch beiden zu 100% Recht. Die aktuell gültige Regelung besagt halt, dass es keine Rolle spielt, für welches Land die CELA-Freigabe erteilt wird, sofern man sich auch im Besitz der jeweiligen Staatsbürgerschaften der einzelnen Länder befindet. Im konkreten Fall waren deine Forderungen stets erfüllt, dass die betreffenden Sportler die CELA-Freigaben jener Verbände vorgelegt haben, für die Sie international starten bzw. gestartet sind (außer bei Tulbea, der auf Turnieren inzwischen ja für den monegassischen und nicht mehr für den moldawischen Verband an den Start geht).

 

@ Waldläufer: Mit deinen Überlegungen, alle Europäer gleich zu behandeln und nicht mehr in EU-Bürger und Nicht-Deutsche zu differenzieren, stimme ich vollends überein. In anderen Sportarten, z. B. im Fußball, wird eine derartige, für meine Begriffe längst überholte, Unterscheidung ja längst nicht mehr getroffen. Eine Anpassung aller Europäer ist nach meinem Dafürhalten längst überfällig.

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Der rumänische Ringerverband sowie Thomas Zander waren mit dieser Regelung vor geraumer Zeit bekanntlich nicht einverstanden und wollte diese kippen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt.


Was soll Thomas Zander damit zu haben?! Ich fand das "Prozedere" bei Boikov schon sehr grenzwürdig und jetzt bei den beiden Moldawiern auch wieder! Ich würd die internationale Startberechtigung als Nachweis nehmen und fertig.

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Der SV Germania Weingarten hat nach dem letztjährigen Hinrundenkampf in Nendingen die gesamte Passproblematik bei Tulbea vom DRB überprüfen lassen und wurde damals an den Pranger gestellt, obwohl man berechtigterweise Beschwerde eingelegt hatte, nachdem zum seinerzeitigen Kampf kein gültiges Passdokument, welches Tulbea als rumänischen Staatsbürger legitimiert hätte, vorgelegt werden konnte. Erst nachträglich konnte ein derartiges Dokument doch noch vorgelegt und der Nachweis erbracht werden, so dass sein Einsatz als EU-Ringer gerechtfertigt war. Dennoch war es sicherlich nicht verkehrt, dessen Status vom Verband überprüfen zu lassen. Dafür hat der Meister von 2011 und 2012 jedoch kräftig Schelte bekommen, obwohl das seinerzeitige Vorgehen alles andere als unrechtens war. Die damals herbeigeführte Klärung hilft nun allen Beteiligten und trägt zum besseren Allgemeinverständnis bei.

 

Folge: Tulbea ist als EU-Ringer einsatz- und startberechtigt, gleich für welches Land die CELA-Freigabe vorliegt, da er neben der moldawischen auch die rumänische Staatsbürgerschaft besitzt.

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Der rumänische Ringerverband sowie Thomas Zander waren mit dieser Regelung vor geraumer Zeit bekanntlich nicht einverstanden und wollte diese kippen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt.

 

Was soll Thomas Zander damit zu haben?! Ich fand das "Prozedere" bei Boikov schon sehr grenzwürdig und jetzt bei den beiden Moldawiern auch wieder! Ich würd die internationale Startberechtigung als Nachweis nehmen und fertig.

 

 

Da geht es wohl um die Arbeit die Thomas Zander mit seiner Ringeragentur - Vermittlung von Ringern und einreichen/anfordern sämtlicher Unterlagen von eben diesen vermittelten Ringern - hat. http://ringeragentur.de/

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Der SV Germania Weingarten hat nach dem letztjährigen Hinrundenkampf in Nendingen die gesamte Passproblematik bei Tulbea vom DRB überprüfen lassen und wurde damals an den Pranger gestellt, obwohl man berechtigterweise Beschwerde eingelegt hatte, nachdem zum seinerzeitigen Kampf kein gültiges Passdokument, welches Tulbea als rumänischen Staatsbürger legitimiert hätte, vorgelegt werden konnte. Erst nachträglich konnte ein derartiges Dokument doch noch vorgelegt und der Nachweis erbracht werden, so dass sein Einsatz als EU-Ringer gerechtfertigt war. Dennoch war es sicherlich nicht verkehrt, dessen Status vom Verband überprüfen zu lassen. Dafür hat der Meister von 2011 und 2012 jedoch kräftig Schelte bekommen, obwohl das seinerzeitige Vorgehen alles andere als unrechtens war. Die damals herbeigeführte Klärung hilft nun allen Beteiligten und trägt zum besseren Allgemeinverständnis bei.

 

Folge: Tulbea ist als EU-Ringer einsatz- und startberechtigt, gleich für welches Land die CELA-Freigabe vorliegt, da er neben der moldawischen auch die rumänische Staatsbürgerschaft besitzt.

 

Ich denke, die angebliche Schelte gabs eher dafür, dass Weingarten mit dem Einsatz von Boikov als EU-Ringer jahrelang für durchaus berechtigte Irritationen gesorgt hat. In einem ähnlich (oder gleich?) gelagerten Fall der Komkurrenz aber den DRB bemüht.

Man könnte daraus folgern, dass man sich in Weingarten wohl selbst nicht so ganz sicher war, ob die Einsätze von Boikov immer regelkonform waren.

 

Deshalb mein schon öfters gemachter Vorschlag: Nur noch unterscheiden zwischen D auf den einen Seite und EU/A auf der anderen Seite.

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also das Problem mit der ausländerregelung ist ja nichts neues für uns. EU und N ausländer muss man rechtlich so wählen. denn ein EU Bürger kann sich theoretisch einen Job in der Ringerbundesliga einklagen! wenn zum Beispiel ein EU Sportler als "Profi" sozusagen seine Anstellung erklagen und somit unsere aktuelle Ausländerregelung somit kippen. er muss nur überzeugend darlegen, dass er aufgrund der ausländerbeschränkung keine Anstellung in der 1. Liga findet obwohl er möchte und schon wackelt unser reglement.

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Der SV Germania Weingarten hat nach dem letztjährigen Hinrundenkampf in Nendingen die gesamte Passproblematik bei Tulbea vom DRB überprüfen lassen und wurde damals an den Pranger gestellt, obwohl man berechtigterweise Beschwerde eingelegt hatte, nachdem zum seinerzeitigen Kampf kein gültiges Passdokument, welches Tulbea als rumänischen Staatsbürger legitimiert hätte, vorgelegt werden konnte. Erst nachträglich konnte ein derartiges Dokument doch noch vorgelegt und der Nachweis erbracht werden, so dass sein Einsatz als EU-Ringer gerechtfertigt war. Dennoch war es sicherlich nicht verkehrt, dessen Status vom Verband überprüfen zu lassen. Dafür hat der Meister von 2011 und 2012 jedoch kräftig Schelte bekommen, obwohl das seinerzeitige Vorgehen alles andere als unrechtens war. Die damals herbeigeführte Klärung hilft nun allen Beteiligten und trägt zum besseren Allgemeinverständnis bei.

 

Folge: Tulbea ist als EU-Ringer einsatz- und startberechtigt, gleich für welches Land die CELA-Freigabe vorliegt, da er neben der moldawischen auch die rumänische Staatsbürgerschaft besitzt.

 

Ich denke, die angebliche Schelte gabs eher dafür, dass Weingarten mit dem Einsatz von Boikov als EU-Ringer jahrelang für durchaus berechtigte Irritationen gesorgt hat. In einem ähnlich (oder gleich?) gelagerten Fall der Komkurrenz aber den DRB bemüht.

Man könnte daraus folgern, dass man sich in Weingarten wohl selbst nicht so ganz sicher war, ob die Einsätze von Boikov immer regelkonform waren.

 

Deshalb mein schon öfters gemachter Vorschlag: Nur noch unterscheiden zwischen D auf den einen Seite und EU/A auf der anderen Seite.

 

Der SVG Weingarten war sich betreffend der Startberechtigung von Oleg Boikov stets sicher, da er neben einem ukrainischen auch einen bulgarischen Pass besitzt. Bei Ghenadie Tulbea verhielt es sich zum damaligen Zeitpunkt allerdings anders, da der Sportler erst kurz vor dem seinerzeitigen Verbandskampf zwischen dem ASV Nendingen und dem SVG Weingarten neben der moldawischen auch die rumänische Staatsangehörigkeit erlangte, ohne dass zum Kampf ein gültiger Pass vorgelegt werden konnte, der seine Nationalität bestätigt hätte. Es lag lediglich eine Bestätigung von Seiten des DRB vor. Die Erteilung der rumänischen CELA-Freigabe hat hingegen keine Bewandnis, da im CELA-Büro in Sofia keine Überprüfungen von Nationalitäten vorgenommen werden, aus zeitlichen Gründen allenfalls stichprobenartig. Der SVG Weingarten wollte sich seinerzeit nur absichern und legte folglich vorsorglich Protest ein, um sicher zu gehen, keinen zweiten Fall Khakhaber Khubezhty zu erleben.

 

Zur Erinnerung sei erzählt, dass dieser in der Saison 2011/2012 im Play-Off-Halbfinale zwischen der RWG Mömbris Königshofen und dem späteren deutschen Meister Weingarten zweimal als EU-Ausländer zum Einsatz kam, obwohl er nie im Besitz eines slowakischen Passes war. Darüber hinaus kam neben Khubezhty auch noch Alexsander Chekhirkin als N-Ausländer zum Einsatz. Wie sich erst zu Beginn der darauffolgenden Saison herausstellte, war der Einsatz von Khubezhty als EU-Ausländer nicht rechtens. Folglich waren in den beiden Halbfinalbegegnungen jeweils zwei N-Ausländer für Mömbris auf der Matte. Der Verein wurde allerdings nicht sanktioniert, da aufgrund fehlerhafter Passüberprüfungen der DRB die Schuld hierfür auf sich nehmen musste, was jedoch nicht wirklich publik geworden ist. Aus dieser Perspektive heraus gesehen wird die damalige Intervention des SVG Weingarten gegen den zugegebenermaßen erlaubten Einsatz von Tulbea vielleicht verständlicher, da der nordbadische Verein aus dem Vorjahr ein gebranntes Kind war. Man stelle sich nur vor, die RWG hätte sich in den Halbfinalduellen durchgesetzt und möglicherweise sogar den Titel errungen. Das hätte im Nachhinein sicherlich die Gerichte beschäftigt.

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Und was machen die ganzen Arbeitslosen EU-Ringer, die zuhause sitzen und zuschauen wie trotzalledem N-Ringer in der Bundesliga eingesetzt werden? Achja, die könnten theoretisch.........

wenn du meinst es besser zu wissen, bitte...

N Ausländer könnte man komplett untersagen in der Bundesliga, wäre keine Sache.

Seit dem Bosman Urteil verhält sich das mit EU Bürgern jedoch anders. wenn du mir nicht glauben magst, dann halt nicht

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Das hat mit dem nichts zu tun, dass ich dir nicht glauben will, denn das tue ich! Die Argumentation hab ich schonmal gehört. Nur ist es so, das kein EU-Ringer klagen kann, da die Vereine einstellen und das meist ohne Bewerbungsgespräch! Anderst wäre es, wenn der DRB und die Liga beschließen würden keine Ausländer mehr zuzulassen. Die Reglementierung auf 5 Deutsche ohne U23 ist schon ein anlass für einen EU-Ringer zu klagen.

 

Bosman ist komplett anderst gelagert, da er damals den Verein nicht Ablösefrei wechseln konnte, nach dem sein Vertrag ausgelaufen war. Sein Verein wollte eine Ablösesumme, was damals noch gang und gebe war, haben, und gegen diese Ablösesumme hat er geklagt! Sprich seit dem Urteil können Profisportler den Verein nach Vertragsende ablösefrei verlassen. Das schlimme jedoch war, dass er nach seiner erfolgreichen Klage keine neu Anstellung mehr erhalten hat!

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