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M. Schneider

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  1. M. Schneider

    TUS Adelhausen 21/22

    Frustrierend, solche Aussagen. Ich dachte eigentlich, wenn ich die Fakten darlegen würde, würden es zumindest einige verstehen. Aber offensichtlich wollen oder können es viele Schreiber hier einfach nicht wahrhaben und nehmen von sich selbst in Anspruch, mehr Ahnung von einem Fall und den Umständen zu haben, als ein ehrenamtliches Schöffengericht (drei unabhängige Personen), welches sich tageweise nur mit den Aussagen und Beweisen beschäftigt hat. Drei Gerichte haben das Urteil des Bundesrechtsausschuss als Richtlinien- und Satzungsgetreu angesehen. Es gab hier also faktisch keinen Regelverstoß. Der Waage- und Kampfbeginn wurde am Nachmittag des Kampftages durch den Vizepräsidenten um 1h nach hinten verschoben. Das kann und darf er laut Satzung. Die Verschiebung der Waage hat er den Beteiligten laut Aussage mündlich mitgeteilt. Adelhausen bestreitet die offizielle Verschiebung. Faktisch kam Burghausen also gar nicht zu spät und hat auch nicht das Wiegen verweigert, da der Wiegetermin – im Sinne des Sports - verschoben war. So steht es in den Unterlagen und wurde auch vor Gericht so bestätigt. Was genau passiert ist und welchen Wahrheiten bewusst oder unbewusst weggelassen oder ergänzt wurden, wissen schlussendlich nur die Beteiligten. Hier wird offensichtlich erwartet, dass ein Sportgericht anhand von „Hörensagen“ und Behauptungen entscheidet. Das wäre dann tatsächlich Willkür! Die über 100-Seitige Beweismittelaufnahme konnte aber zu keinem anderen Schluss kommen als das gefällte Urteil. Ohne die exakte Urteilsbegründung des Gerichts in Hamm zu kennen, muss ich davon ausgehen, dass Adelhausen von einem Zwist zwischen Vizepräsidenten und Präsident profitiert. Denn das Gericht hat wohl den besagten mündlichen Verwaltungsbescheid (Verschiebung der Waage) aufgrund Beeinflussung als nichtig angesehen, womit Burghausen wieder zu spät gekommen wäre und ein 40:0 hätte festgestellt werden müssen. An diesem besagten Tag wurde viele Fehler, von vielen Beteiligten gemacht. Ganz sicher aber nicht, von der Person (meine Frau) die öffentlich und privat dafür angegangen wurde. Sie war nur die „dumme“. Spielt aber nun alles keine Rolle. Ich hoffe nur, dass dieses leidige Thema endlich beendet wird. Durch die knapp 100.000 € die dem DRB vorerst fehlen werden, befürchte ich jedoch, dass dies nicht so schnell passiert. Und alles nur, weil der Sport nicht sportlich genommen wurde. Viele hier kennen mich und können mich auch gerne mal privat ansprechen. Ich möchte aber, dass die Hetze und Falschaussagen (siehe oben) gegen das Urteil und damit gegen meine Frau, endlich aufhört. Wir leiden darunter schon seit vier Jahren. Ich denke das ist vielen der anonymen Schreiber schlicht nicht bewusst.
  2. M. Schneider

    TUS Adelhausen 21/22

    Da seit Jahren nur Halbwissen und Falschaussagen zu diesem Thema durch die Runde gehen, habe ich mich nun dazu entschlossen die folgenden Worte zu veröffentlichen. Vorneweg: Die Rechtssache Adelhausen hatte und hat Auswirkungen auf unser Leben als Familie Schneider. Meine Frau hat mir zuliebe ehrenamtlich das Amt des Rechtsausschusses übernommen. Der Gedanke war, dass wir so mein Hobby Ringen, zum gemeinsamen Hobby machen können. Im Nachgang einer der größten Fehler meines Lebens… Seit der Rechtsache Adelhausen, möchte meine Frau wenig bis gar nichts mehr mit meinem geliebten Sport zu tun haben. Selbst ich, stand vor der Entscheidung dem Ringen den Rücken zu kehren. Meine Frau investierte ehrenamtlich, neben dem Beruf als Volljuristin, mehrere Tage für diesen Fall. Sie hat sich tagelang komplett abgeschottet, Nächte durchgearbeitet wurde zeitweise sogar von ihrem Chef freigestellt, um der Eilbedürftigkeit - sonst hätte es kein Finale um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft gegeben – gerecht zu werden. In dieser Zeit wurden mehr als 100 Seiten Akten angefertigt und durchwälzt. Es wurde ein Schöffengericht einberufen und alles Mögliche getan, um ein faires, gerechtes Urteil zu fällen. Das Ergebnis des Schöffengerichts ist bekannt. Schade ist nicht nur, dass Adelhausen dieses Urteil nicht nur nicht akzeptiert, sondern auch noch die anschließende Hetze gegen meine Frau in der Öffentlichkeit und der Presse befeuert hat. Und damit war es nicht erledigt. Was im Nachgang geschah, ist erschütternd. Meiner Frau wurden die lächerlichsten Eigeninteressen an dem Ausgang des Verfahrens unterstellt. Wir bekamen Drohbriefe und -anrufe. Die öffentliche Hetze nahm nicht ab. Das Leben meiner Frau wurde bedroht. Aus der Ringergemeinde war zu verlauten, meine Frau hätte nur nach dem Gusto des Präsidenten gehandelt. Als ihr Mann kann ich meine Hand dafür ins Feuer legen, dass dem nicht so ist und war! Derya hat sich nie von irgendjemandem irgendetwas sagen lassen, sondern hat ihre Aufgabe als unparteiisches Gericht immer sehr ernst genommen. So ist sie eben und jeder, der sie kennenlernen durfte, weiß das. Selbst ich als Interessierter und Ehemann bekam keine Auskunft zum laufenden Verfahren und durfte kein Wort mit ihr über die Angelegenheit wechseln. Ich musste gar den Raum verlassen, wenn Telefonate zu dem Thema geführt wurden! Das Thema beschäftigt uns als Familie schon seit vier Jahren. Und ich dachte eigentlich, dass es nach der Gerichtsverhandlung in Hamm erledigt ist. Endlich hat ein Gericht in aller Klarheit bestätigt, dass der Rechtsausschuss aufgrund der vorliegenden Sachlage nach Recht und Gesetz gehandelt hat. Das wird aber an keiner Stelle in dem Rundschreiben erwähnt und wird – wie immer, wenn etwas nicht polarisierend genug ist – von der Öffentlichkeit nicht beachtet. Im Gegenteil. Meine Frau wird seit Veröffentlichung des Rundschreibens erneut zur Zielscheibe und das belastet nicht nur sie, sondern unsere ganze Familie. Zu dem, was zwischen Ralf Diener und Manfred Werner im Vorfeld des Kampfes passiert ist, möchte und kann ich mich nicht äußern. Das wissen nur die beiden. Nur soviel dazu. Ich habe meine Frau zu dem öffentlichen Verfahren in Hamm begleitet und war die ganzen Stunden als Zuhörer im Raum. Auch dort wurde meine Frau von dem Anwalt der Adelhausener weiterhin drangsaliert und ihr jegliche Kompetenz abgesprochen. Dennoch hat das Gericht festgestellt, dass der Bundesrechtsausschuss aufgrund der Sachlage so entschieden hat, wie er musste. Unsere Richtlinien verbieten keinen mündlichen Verwaltungsentscheid. Der DRB Vizepräsident Bundesliga darf einen mündlichen Verwaltungsentscheid erlassen. Der Bundesrechtsausschuss ging aufgrund der vorliegenden Akten und Zeugenaussagen zurecht davon aus, dass es einen solchen Verwaltungsentscheid gab und dass die Waage verschoben wurde. Hätte es den Verwaltungsentscheid nicht gegeben, dann wäre die Sachlage allerdings eine andere. Und genau darum geht es jetzt nur noch. Um die Frage, ob dieser Verwaltungsentscheid in einer Bedrohungslage zustande kam. Das konnte der Bundesrechtsausschuss aber nicht wissen, weil es dafür damals keine Anhaltspunkte gab. Erst mit seinem Rücktritt berichtete der DRB Vizepräsident von einer solchen Bedrohungslage. Das Gericht kam wohl zu dem Schluss, dass Ralf Diener tatsächlich bedroht worden war. Warum, erschließt sich mir zwar nicht, aber wie gesagt. Das ist nicht mehr unsere Sache und dazu kann ich auch nichts sagen, weil ich nur aus meinem Eindruck aus der Verhandlung berichte, aber das Urteil nicht habe. Nun noch meine persönliche Meinung zu dem Ganzen. Wie kann es so weit kommen? Wir reden von einem Halbfinale, dass aufgrund einer Verspätung am grünen Tisch entschieden werden soll. Mit welcher Begründung, wegen den Zuschauern? Im Fußball werden Championsleague-Spiele mit Millionen von Zuschauern zeitlich nach hinten verschoben, wenn eine Mannschaft verspätet ankommt! Das Verhalten von Ralf Diener war das einzig richtige. Er wollte die sportliche Entscheidung und hat daher zunächst auf eine Verschiebung am nächsten Tag, dann auf eine Verschiebung um 1h hingewirkt. Er hat selbst, auch vor Gericht gesagt, dass er dasselbe die Woche vorher auch für Adelhausen beim Kampf in Witten getan hätte, ohne dass Manfred Werner das vorgegeben haben soll. Das einzige Problem, diese Verschiebung wurde nur mündlich kommuniziert. In einer idealen Situation hätte der DRB bereits um 16 auf der HP über die Verschiebung des Kampfbeginns um 1h informiert und der Sport hätte im Vordergrund gestanden.

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