88er-und-RWG-Ron
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88er-und-RWG-Ron reagierte auf TomCat in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
@ Wieland
Meiner Meinung nach ist bei unseren Kämpfen in den letzten Jahren immer der Verlierer gewesen, der eigentlich den stärkeren Kader hatte. Es kommt halt nicht nur auf die Namen an, sondern auch auf Verletzungen, Verfügbarkeit, Teamgeist, Tagesform und bei den Kampfrichterentscheidungen braucht man auch ein wenig Glück.
Sollten sich unsere Wege wieder kreuzen sind tolle Stimmung, Spannung und Kämpfe auf hohem Niveau wieder garantiert.
@ Werner
Nicht jeder Ringer bei der RWG hat zu 100% eingeschlagen. Unser aktuelles Managment mit Alex an der Spitze leistet trotzdem gute Arbeit. Vorher hatten wir eine durchschnittliche Bundesligamannschaft, die in den PO gegen Spitzenteams chancenlos war. Heute sind wir das nicht mehr.
Man kann auch nicht spontan alle die genannten Ringer als völlige Fehlgriffe bezeichnen. Szabo hat 2013 im Viertelfinale überragend gerungen (3-0 Sieg gegen Juretzko bzw. 2-3 Niederlage gegen Georgiev) und war damit ein Garant für den Halbfinaleinzug. Juharyan hat meines Wissens letzte Saison nur gegen Belmandani verloren und sonst alles gewonnen. Gerade die Siege im Viertelfinale gegen Adelhausen waren ganz wichtig für das Weiterkommen.
Und man sollte auch nicht vergessen, dass Euren, Kakhaber, Vereb, Schleicher, Bacsi, Bazan...auch Neuzugänge waren. Und hier hat man sicher nicht daneben gegriffen.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von Rigobert erhalten in RWG Mömbris-Königshofen 2014/15
-Wie du schon richtig erkannt hast, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Also ein einklagbares Recht des Bürges gegenüber dem STAAT. Gegenüber dem STAAT weil wir uns als Bürger den Staat nicht aussuchen können. Es kann sich natürlich auch im Privatrecht entfalten (Drittwirkung). Dort exisitiert allerdings an erster Stelle das Prinzip der VERTRAGSFREIHEIT, weil man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dein Beitrag könnte hier also auch entfernt werden, ohne dass man dich fragen müsste. Grundsätzlich hat die freie Meinungsäußerung auch ihre Grenzen, beispielsweise wo die persönliche Ehre angegriffen wird. Die Freiheit eines einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer beschränken würde. Das ist keine Wertung deiner Beiträge, nur ein Exkurs.
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von qwertz erhalten in KSV Köllerbach 21/22
Es ist ganz einfach:
1. Es sind die beiden Mannschaften ins Finale gekommen, die die geschlossenste Mannschaftsleistung gebracht haben, und von den beiden ist die Mannschaft Meister geworden, die die wenigsten Punkte in beiden Kämpfen liegen gelassen hat.
2. Wenn andere Mannschaften ihre Leistung so abgerufen hätten wie Mainz oder Köllerbach, wäre Mömbris, Weingarten oder Nendingen vielleicht Meister geworden.
3. Ich gebe nichts auf irgendwelche Spekulationen. Denn wenn eine besonders motivierte Mannschaft auf eine Mannschaft mit einem besonders schlechten Tag trifft, ist alles möglich Das hat man beispielsweise an dem Meistertitel für Mainz aber auch beispielsweise an dem Rückkampf der Mömbriser in Karlsruhe erkennen können. Thats sport!
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88er-und-RWG-Ron hat eine Reaktion von nico schmitz erhalten in Liveticker: HF KSV Köllerbach-ASV Mainz 88
Aufstellung:
55F: Andrei Dukov - Atalay Suhrab
60G: Venelin Venkov - Jurij Kohl
66F: Martin Daum - George Bucur
66G: Tomasz Swierk - Seyran Simonyan
74F: Alexander Geid - Kiril Terziev
74G: Konstantin Schneider - Pascal Eisele
84F: Konstantin Völk - Davyd Bichinashvili
84G: Jan Fischer - Patrick Nuding
96F: Pavlo Oliynik - Kenan Gör
120G: Heiki Nabi - Daigoro Timoncini