Ringertreff 171 Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2011 Die Diskussion die der Ahungslose vom Ringen-TV im RID angestoßen hat, gefällt mir. Leider habe ich dort keinen Account und kann mich nicht dazu äussern. Wie seht ihr das mit den Filmrechten. Macht sich die TuS Adelhausen, der KSV Aalen und der ASV Mainz 88 strafbar, wenn sie Zusammenfassungen der Bundesligakämpfe auf ihrer Homepage oder Youtube-Channel präsentieren? Gibt es einen Vertrag zwischen den Vereinen und dem DRB der dies generell Regelt, was erlaubt ist und was nicht oder sind die Bundesliga-Statuten die einzig ernst zunehmenden Verträge der beiden Parteien. Würde mich echt interessierene, weil auch wir vom Ringertreff einen Hinweis erhalten haben, uns strafbar zu machen wenn wir auf wir die Youtube-Clips hier im Ringertreff verlinken und auch der Youtube-Einsteller sich strafbar macht. Bisweilen war es wohl so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber, einer hat wohl das Rad ein bisschen überdreht und auf seine Rechte als Gutmensch der alles nur für den Sport macht gepocht und somit den Stein ins Rollen gebracht. Was meint ihr dazu!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ringerfan 55 Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2011 Hmmm kann schon sein müsste man sich mal Schlau machen ;) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Mystery Beitrag melden Geschrieben 11. Oktober 2011 http://www.youtube.com/watch?v=gdOxLX-gT-Q&feature=player_embedded#! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen