Jump to content
Ringertreff.de

Fritz Beermann

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über Fritz Beermann

  • Rang
    Vereinsmeister

Profile Information

  • Verein
    RC Merken

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Fritz Beermann

    Ausländerregel Bundesliga

    Nunja in der LO NRW hat die Mitgliederversammlung 2018 beschlossen, dass Nichtdeutsche in NRW in allen Ligen unbegrenzt starten dürfen. Argumente waren: Vermeidung von Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, Ausländerregel steht im Widerspruch zur Satzung des Verbandes und des LSB. Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war Nettekoven damals schon NRW-Präsident.
  2. Fritz Beermann

    Ausländerregel Bundesliga

    Seit langem verfolge ich nun die Ringer Szene. In der Bundesliga gibt es eine Regelung von 6 Deutschen + 4 EU-Ausländern. Was mich an der ganzen Sache wundert, ist die Fragestellung, ob eine Begrenzung von EU-Bürgern in Ligenkämpfen überhaupt statthaft ist. Ich habe hierzu eine klare Rechtsauffassung: Sollte nur ein Verein morgen zum Landgericht Dortmund ziehen und Klage aufgrund dieser Regel einreichen, so wird er diese Klage gegen den DRB ganz sicher gewinnen. Haben die Vereine vor jeder Saison eigentlich einer Selbstbeschränkung zugestimmt oder ist das aus Sicht des DRB ein Selbstläufer, der sich von Jahr zu Jahr verlängert ? Es gibt ja auch Aufsteiger aus tieferen Ligen. Von denen wird ja quasi erwartet, dass sie die Regelung akzeptieren oder werden diese Vereine gefragt ? Wie reagiert der DRB, wenn ein Verein gegen die Selbstbeschränkung Mitten in der Saison vorgeht ? Beispiel: Vor einem Halbfinale würde eine Verein feststellen, dass die Regelungen nicht rechtskonform sind. Das würde natürlich den gesamten sportlichen Wettbewerb auf den Kopf stellen. Bitte teilt mir mal eure Meinungen mit. Mir gehts nicht um die Frage, ob es gut oder schlecht ist eine Begrenzung einzuführen, sondern wie ihr es rechtlich seht.

×