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Ehrenämtler

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Über Ehrenämtler

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    Vereinsmeister

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    ASV

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  1. Ehrenämtler

    Klage ASV Nendingen gegen DRB

    Genau! Und diese Sperren waren und sind kartellrechtswidrig, und so gerichtlich festgestellt worden. Auch nach dem Landgerichtsurteil vom Feb. 2019 hat die DRB-Spitze an ihren Sperren und angedrohten Sperren festgehalten. Eine umsichtige Verbandsführung hätte, ungeachtet einer rechtlichen Revision, spätestens nach diesem Urteil versucht einen Konsens herzustellen. Statt dessen wurde knallhart, kompromisslos und alle rechtlichen Bedenken zur Seite wischend, das ManfredWerner-Ego durchgedrückt. Schade, dass die Schadensersatzforderung MW (und die seinerzeitigen Vizepräsidenten) nicht noch während seiner Amtszeit eingeholt hat.
  2. Ehrenämtler

    Info

    So ist es! Nicht entlastet - und trotzdem gleichzeitig Ehrenpräsident werden geht überhaupt nicht. In Dinkelsbühl nun korrigiert. Aber genauso wenig passt das bei Maienschein. Ebenfalls nicht entlastet und trotzdem Mitglied des neuen Präsidiums. Mag rechtlich vielleicht ok sein, aber mit so einem Makel weiter führend in einem Verband tätig sein wirft ein schlechtes Licht auf alle unmittelbar Beteiligten.
  3. Ehrenämtler

    Klage ASV Nendingen gegen DRB

    Bereichern??? Es geht um Schadensersatz!
  4. Ehrenämtler

    Interview der DRB Präsident

    Ich kann joaalen hier voll umfänglich zustimmen. Falscher Mann in dieser wichtigen Position. Warum hat Nettekoven ihn in sein Team geholt? Darüber kann ich nur spekulieren. Aber die Stimmen der LO Württemberg hat er wohl benötigt. Das beweist auch, dass er einen aus der "alten" Garde mit aufgenommen hat, obwohl dieser nicht entlastet wurde.
  5. Ehrenämtler

    Saison 2020/2021

    .......dass die demokratische Einbeziehung aller beteiligten Vereine, die von der anfänglichen Entscheidung, die Herausforderung des Bundesligaringens unter dem Einfluss von Corona anzunehmen, bis hin zum gemeinschaftlich getragenen Abbruch, erfolgreich war und durchaus als Blaupause für die zukünftige Durchführung der Bundesliga dienen kann. Wenn der DRB diese Erkenntnis der demokratischen Einbeziehung aller schon vor 3 Jahren gehabt hätte, wäre Ringerdeutschland viel Ärger erspart geblieben. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass diese "Blaupause" für die Zukunft nicht verloren eht.
  6. Ehrenämtler

    Saison 2020/2021

    Hast Recht Pangna. Der DRB sitzt da wie das Kaninchen vor der Schlange, unfähig zu reagieren und dem Gebot der Stunde folgend zu reagieren. Ein Verband hat auch eine Fürsorgepflicht und eine Leitfunktion. Dies ist sowohl beim DRB als auch beim WRV nicht zu erkennen.
  7. Ehrenämtler

    Verbandsliga Württemberg

    Und wieder ist ein Verein (Winzeln) vernünftig geworden - wenn auch in letzter Sekunde. Mich wundert es schon wie manche Vereine vor allem in Württemberg mit dem Pandemiethema umgehen - wie wenn nichts wäre. Die Virologen haben uns dieses Szenario unisono vorhergesagt. Argumentativ sich auf die Umsetzung eines Hygienekonzeptes zurückzuziehen ist halt nur ein Hilfskonstrukt wenn man sich der Verantwortung nicht stellen will. Und was hören/lesen wir vom Verband??
  8. Ehrenämtler

    Saison 2020/2021

    Hallo joaalen, mich wundert, dass du als gewöhnlich gut Informierter zum Thema Meistertitel ASV Nendingen nicht Bescheid weißt. Hierzu hat der DRB tatsächlich nichts veröffentlicht, aber auf der HP von Nendingen wurde im Dez. 2019 folgender zusammenfassender Bericht veröffentlicht: Wir werden immer wieder angesprochen, ob dieses leidige Thema eigentlich ausgestanden ist, bzw. welche Verfahren noch anhängig sind. Deshalb hier unser abschließender Bericht zu der Angelegenheit.Am 23.01.2016 traten in Balingen im 1. Finalkampf um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft der ASV Nendingen und der SV Germania Weingarten aufeinander.Von Nendinger Seite wurden drei Sportler zur Dopingprobe gebeten. Bei zwei Sportlern fiel die Probe positiv aus. Es wurden bei beiden Spuren des in Osteuropa weit verbreiteten Medikaments Meldonium gefunden, welches zum 01.01.2016 voreilig von der WADA auf die Dopingliste gesetzt wurde. Da die Wirkungsweise des Medikaments nicht ausreichend erforscht war, sah sich die WADA gezwungen, drei Monate später die Grenzwerte zu senken. Das reichte, dass ein Sportler nicht mehr des Dopings angeklagt wurde. Beim anderen Sportler erledigte sich das Thema durch ein nachträglich vorgelegtes ärztliches Attest.Im Zuge der Recherchen im Zusammenhang mit den Dopingvorwürfen stießen die Ermittler über das Handy eines dieser Sportler auf Textpassagen, die auf einen anderen Dopingverstoß schließen ließen. Ebenfalls seit 01.01.2016 wurde die intravenöse Verabreichung von Flüssigkeit auf 50 ml innerhalb von 6 Stunden beschränkt. Seit 15.12.2015 ist das neue Anti-Dopinggesetz in Kraft. Für die Ermittler die Grundlage, den auf dem Handy eines Sportlers gefundenen Hinweisen nach zu gehen. In einer konzertierten Aktion erfolgten Hausdurchsuchen in unserem Ringerlokal, im Wohnhaus der Athleten und bei Privatpersonen; in der Folge auch bei Apotheken die die Wirkstoffe geliefert hatten. Die Labortests der Ermittler bestätigten die gemachten Angaben, dass keine verbotenen Substanzen im Umlauf waren sondern ausschließlich Kochsalz- und Vitaminpräparate!Was blieb ist der Verdacht, den Athleten mehr als die noch erlaubten 50 ml innerhalb 6 Stunden verabreicht zu haben. Auch diesen Grenzwert konnte die Antidopingagentur nicht aufrecht erhalten; zum 1.7.2016 wurde der Wert wieder auf 100 ml erhöht. Es folgte eine endlose Wartezeit, die an den Nerven aller Beschuldigten nagte. Am 2.04.2019 dann der erste Prozess vor dem Amtsgericht in Tuttlingen gegen einen Sportler. Hier wurde klar, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in Freiburg keinen einzigen Beweis hatte sondern die Anklage nur auf Indizien aufgebaut hat. Es folgte logischerweise ein klarer Freispruch. Zur Überraschung aller ging die Staatsanwaltschaft aber in Berufung, zog diese aber ca. 5 Monate später zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Am 15.10. und am 16.10.2019 waren weitere Verhandlungstermine angesetzt und endeten mit Urteilen gegen die keine Berufung mehr eingelegt wurde.Drei Jahre und neun Monate nach Abgabe der Dopingprobe ist das Thema endlich erledigt und es bleibt folgendes fest zu halten:1.Gegen den ASV Nendingen e.V. wurde nie ermittelt; er war auch nie Gegenstand einer Anklage2.Der Meistertitel verbleibt wie sportlich errungen beim ASV3.Gegen einen Sportler wurde das Verfahren eingestellt4.Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochenDer Dopingverdacht brachte den ASV Nendingen bundesweit in die Schlagzeilen der Printmedien, des Rundfunks und des Fernsehens. Die Freisprüche hingegen erfuhren lediglich eine sehr geringe Resonanz.An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die in dieser schwierigen, ungewissen und nervenaufreibenden Zeit dem ASV Nendingen e.V. treu geblieben sind. Den Mitgliedern (es erfolgten nur wenige Kündigungen) den Sportlern (Oberliga-Mannschaft 2017 nur noch Zweitletzter; 2018 bereits Vizemeister), den Helfern und ganz besonders allen treuen Sponsoren ein herzliches Dankeschön!Für den Vorstand des ASV
  9. Zum Thema Meistertitel Nendingen kam zwar nichts vom DRB aber auf der HP vom ASV Nendingen im Dezember 2019 ein ausführlicher Abschlussbericht zu diesem Themenkomplex

    ASV Nendingen und Doping


    Wir werden immer wieder angesprochen, ob dieses leidige Thema eigentlich ausgestanden ist, bzw. welche Verfahren noch anhängig sind. Deshalb hier unser abschließender Bericht zu der Angelegenheit.
    Am 23.01.2016 traten in Balingen im 1. Finalkampf um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft der ASV Nendingen und der SV Germania Weingarten aufeinander.
    Von Nendinger Seite wurden drei Sportler zur Dopingprobe gebeten. Bei zwei Sportlern fiel die Probe positiv aus. Es wurden bei beiden Spuren des in Osteuropa weit verbreiteten Medikaments Meldonium gefunden, welches zum 01.01.2016 voreilig von der WADA auf die Dopingliste gesetzt wurde. Da die Wirkungsweise des Medikaments nicht ausreichend erforscht war, sah sich die WADA gezwungen, drei Monate später die Grenzwerte zu senken. Das reichte, dass ein Sportler nicht mehr des Dopings angeklagt wurde. Beim anderen Sportler erledigte sich das Thema durch ein nachträglich vorgelegtes ärztliches Attest.
    Im Zuge der Recherchen im Zusammenhang mit den Dopingvorwürfen stießen die Ermittler über das Handy eines dieser Sportler auf Textpassagen, die auf einen anderen Dopingverstoß schließen ließen. Ebenfalls seit 01.01.2016 wurde die intravenöse Verabreichung von Flüssigkeit auf 50 ml innerhalb von 6 Stunden beschränkt. Seit 15.12.2015 ist das neue Anti-Dopinggesetz in Kraft. Für die Ermittler die Grundlage, den auf dem Handy eines Sportlers gefundenen Hinweisen nach zu gehen. In einer konzertierten Aktion erfolgten Hausdurchsuchen in unserem Ringerlokal, im Wohnhaus der Athleten und bei Privatpersonen; in der Folge auch bei Apotheken die die Wirkstoffe geliefert hatten. Die Labortests der Ermittler bestätigten die gemachten Angaben, dass keine verbotenen Substanzen im Umlauf waren sondern ausschließlich Kochsalz- und Vitaminpräparate!
    Was blieb ist der Verdacht, den Athleten mehr als die noch erlaubten 50 ml innerhalb 6 Stunden verabreicht zu haben. Auch diesen Grenzwert konnte die Antidopingagentur nicht aufrecht erhalten; zum 1.7.2016 wurde der Wert wieder auf 100 ml erhöht. Es folgte eine endlose Wartezeit, die an den Nerven aller Beschuldigten nagte. Am 2.04.2019 dann der erste Prozess vor dem Amtsgericht in Tuttlingen gegen einen Sportler. Hier wurde klar, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in Freiburg keinen einzigen Beweis hatte sondern die Anklage nur auf Indizien aufgebaut hat. Es folgte logischerweise ein klarer Freispruch. Zur Überraschung aller ging die Staatsanwaltschaft aber in Berufung, zog diese aber ca. 5 Monate später zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Am 15.10. und am 16.10.2019 waren weitere Verhandlungstermine angesetzt und endeten mit Urteilen gegen die keine Berufung mehr eingelegt wurde.
    Drei Jahre und neun Monate nach Abgabe der Dopingprobe ist das Thema endlich erledigt und es bleibt folgendes fest zu halten:

    1.Gegen den ASV Nendingen e.V. wurde nie ermittelt; er war auch nie Gegenstand einer Anklage
    2.Der Meistertitel verbleibt wie sportlich errungen beim ASV
    3.Gegen einen Sportler wurde das Verfahren eingestellt
    4.Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen

    Der Dopingverdacht brachte den ASV Nendingen bundesweit in die Schlagzeilen der Printmedien, des Rundfunks und des Fernsehens. Die Freisprüche hingegen erfuhren lediglich eine sehr geringe Resonanz.
    An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die in dieser schwierigen, ungewissen und nervenaufreibenden Zeit dem ASV Nendingen e.V. treu geblieben sind. Den Mitgliedern (es erfolgten nur wenige Kündigungen) den Sportlern (Oberliga-Mannschaft 2017 nur noch Zweitletzter; 2018 bereits Vizemeister), den Helfern und ganz besonders allen treuen Sponsoren ein herzliches Dankeschön!

    Für den Vorstand des ASV

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