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Ducati900

Einführung einer Ausbildungsvergütung

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diese Ausbildungsvergütung ist ja neu eingeführt worden,...

weiß da einer irgendetwas genaues ??,...oder mehr als nur die Wischiwaschi-formulierung in der Finanzordnung

Einführung einer Ausbildungsvergütung
Für einen Verein (Ausbildungsverein) entsteht ein Anspruch gegenüber einem
Bundesligaverein (1. und 2. Bundesliga) auf eine Ausbildungsvergütung, wenn:
a) der Sportler mind. 3 Jahre für den Ausbildungsverein im Einzel
startberechtigt war, bevor der Sportler das 18. Lebensjahr vollendet hat.
b) für den Sportler eine Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga beantragt und
genehmigt wurde
c) der Ausbildungsverein beantragt die Ausbildungsvergütung direkt beim
Bundesligaverein, für den der Sportler die Startberechtigung für das
Mannschaftsstartrecht hat. Dieser hat die Entschädigung zu begleichen
d) die Ausbildungsvergütung kann für jede Saison neu angefordert werden.
e) für ein Sportler der 2. Bundesliga werden fällig: 200,00
f) für ein Sportler der 1. Bundesliga werden fällig: 300,00
g) die Nachweispflicht der Startberechtigung liegt beim Ausbildungsverein
h) der Stichtag den Anspruch geltend zu machen ist der 28.2. des
Folgejahres. Ansprüche, die danach geltend gemacht werden verfallen.
i) Fälligkeit der Zahlung für den Bundesligaverein ist der 31.3. des
Folgejahres.
Der Betrag der Ausbildungsvergütung wird pro Jahr prozentual aufgeteilt, dabei muss
eine jeweilige Startberechtigung von 3 Jahren nachgewiesen werden

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Was möchtest du denn dazu wissen. Es steht doch drin wie es geregelt ist. Das wurde übrigens schon bei der DGV 2023 eingeführt, nur hat es wieder mal niemand gelesen.

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nein,..so eindeutig ist das nicht,..

ich kann doch nicht für einen Athleten der vor zB sechs Jahren von meinem Verein zu einem anderen Verein (Bundesliga) gewechselt ist ,nun in Zukunft jedes Jahr 300 € Ausbildungsvergütung verlangen,....

das kann ja nur gelten ab Inkrafttreten der Änderung für die Zukunft,...

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Köllerbach bekommt jeweils für die Decker Brüder 300 Euro jedes jetzt von Heusweiler

 

Mainz für B.Demir Schorndorf und K.Cakici bei Hösbach jeweils 300 Euro.

 

Hösbach bekommt 150 von 300 für C.Henn der bei Hösbach und Kleinostheim Ausgebildet wurde .

 

Usw

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vor 1 Stunde schrieb Ringen mein Sport:

Die Frage für die Vereine wo Sportler in die Bundesliga abgeben mussten ist .... ab welchem Jahr man eine Ausbildungsvergütung bekommt. 

Ab sofort.

Wenn ein Ringer den du Ausgebildet hast in Liga 1 oder Liga 2 Ringt  zahlst du. 

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vor 3 Minuten schrieb Ringen mein Sport:

Also müssen die Bundesligisten erst ab dem Jahr 2025 dafür bezahlen. Nicht für die Vorjahre ?

nein das läuft so schon längst...seit Anfang 2024 wurde das kommuniziert

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Leute, das ist doch nicht so schwer zu verstehen und ist doch ziemlich genau formuliert…

Beispiel: Mal angenommen, Michael Widmayer startet in der kommenden Saison wieder für Burghausen, dann stellt der TSV Ehningen dem SV Wacker Burghausen bis spätestens 28.2.26 eine Rechnung über 300,- Euro, die Burghausen bis 31.3.26 bezahlen muss. Wenn er in der darauffolgenden Saison wieder für Burghausen startet, dann stellt der TSV Ehningen dem SV Wacker Burghausen bis 28.2.27 eine Rechnung über 300,- Euro, die Burghausen bis 31.3.27 bezahlen muss. Wenn er in der Saison danach wieder für Burhausen…ihr wisst schon.

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es kann nur ab 01.01.25 sein...weil ab diesem Zeitpunkt die Finanzordnung mit der obigen Passage in Kraft getreten ist....ich glaube da wird noch viel negative Stimmung kommen, auch wenn es  vollkommen richtig ist kleine Vereine zu unterstützen

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vor 4 Minuten schrieb Ducati900:

es kann nur ab 01.01.25 sein...weil ab diesem Zeitpunkt die Finanzordnung mit der obigen Passage in Kraft getreten ist....ich glaube da wird noch viel negative Stimmung kommen, auch wenn es  vollkommen richtig ist kleine Vereine zu unterstützen

Die Vergütung ist fällig ab der Saison 2024. Die Vereine wissen das auch.

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