Ducati900 52 Report post Posted January 28 diese Ausbildungsvergütung ist ja neu eingeführt worden,... weiß da einer irgendetwas genaues ??,...oder mehr als nur die Wischiwaschi-formulierung in der Finanzordnung Einführung einer Ausbildungsvergütung Für einen Verein (Ausbildungsverein) entsteht ein Anspruch gegenüber einem Bundesligaverein (1. und 2. Bundesliga) auf eine Ausbildungsvergütung, wenn: a) der Sportler mind. 3 Jahre für den Ausbildungsverein im Einzel startberechtigt war, bevor der Sportler das 18. Lebensjahr vollendet hat. b) für den Sportler eine Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga beantragt und genehmigt wurde c) der Ausbildungsverein beantragt die Ausbildungsvergütung direkt beim Bundesligaverein, für den der Sportler die Startberechtigung für das Mannschaftsstartrecht hat. Dieser hat die Entschädigung zu begleichen d) die Ausbildungsvergütung kann für jede Saison neu angefordert werden. e) für ein Sportler der 2. Bundesliga werden fällig: 200,00 f) für ein Sportler der 1. Bundesliga werden fällig: 300,00 g) die Nachweispflicht der Startberechtigung liegt beim Ausbildungsverein h) der Stichtag den Anspruch geltend zu machen ist der 28.2. des Folgejahres. Ansprüche, die danach geltend gemacht werden verfallen. i) Fälligkeit der Zahlung für den Bundesligaverein ist der 31.3. des Folgejahres. Der Betrag der Ausbildungsvergütung wird pro Jahr prozentual aufgeteilt, dabei muss eine jeweilige Startberechtigung von 3 Jahren nachgewiesen werden Share this post Link to post Share on other sites
Anneke 3 Report post Posted January 28 Was möchtest du denn dazu wissen. Es steht doch drin wie es geregelt ist. Das wurde übrigens schon bei der DGV 2023 eingeführt, nur hat es wieder mal niemand gelesen. Share this post Link to post Share on other sites
Ducati900 52 Report post Posted January 28 nein,..so eindeutig ist das nicht,.. ich kann doch nicht für einen Athleten der vor zB sechs Jahren von meinem Verein zu einem anderen Verein (Bundesliga) gewechselt ist ,nun in Zukunft jedes Jahr 300 € Ausbildungsvergütung verlangen,.... das kann ja nur gelten ab Inkrafttreten der Änderung für die Zukunft,... Share this post Link to post Share on other sites
Dark Moderator 1,766 Report post Posted January 28 Köllerbach bekommt jeweils für die Decker Brüder 300 Euro jedes jetzt von Heusweiler Mainz für B.Demir Schorndorf und K.Cakici bei Hösbach jeweils 300 Euro. Hösbach bekommt 150 von 300 für C.Henn der bei Hösbach und Kleinostheim Ausgebildet wurde . Usw Share this post Link to post Share on other sites
Ringen mein Sport 24 Report post Posted January 28 Die Frage für die Vereine wo Sportler in die Bundesliga abgeben mussten ist .... ab welchem Jahr man eine Ausbildungsvergütung bekommt. Share this post Link to post Share on other sites
Dark Moderator 1,766 Report post Posted January 28 vor 1 Stunde schrieb Ringen mein Sport: Die Frage für die Vereine wo Sportler in die Bundesliga abgeben mussten ist .... ab welchem Jahr man eine Ausbildungsvergütung bekommt. Ab sofort. Wenn ein Ringer den du Ausgebildet hast in Liga 1 oder Liga 2 Ringt zahlst du. Share this post Link to post Share on other sites
Ringen mein Sport 24 Report post Posted January 28 Also müssen die Bundesligisten erst ab dem Jahr 2025 dafür bezahlen. Nicht für die Vorjahre ? Share this post Link to post Share on other sites
Verein 191 Report post Posted January 28 vor 3 Minuten schrieb Ringen mein Sport: Also müssen die Bundesligisten erst ab dem Jahr 2025 dafür bezahlen. Nicht für die Vorjahre ? nein das läuft so schon längst...seit Anfang 2024 wurde das kommuniziert Share this post Link to post Share on other sites
Pierre Schreiber 348 Report post Posted January 28 Leute, das ist doch nicht so schwer zu verstehen und ist doch ziemlich genau formuliert… Beispiel: Mal angenommen, Michael Widmayer startet in der kommenden Saison wieder für Burghausen, dann stellt der TSV Ehningen dem SV Wacker Burghausen bis spätestens 28.2.26 eine Rechnung über 300,- Euro, die Burghausen bis 31.3.26 bezahlen muss. Wenn er in der darauffolgenden Saison wieder für Burghausen startet, dann stellt der TSV Ehningen dem SV Wacker Burghausen bis 28.2.27 eine Rechnung über 300,- Euro, die Burghausen bis 31.3.27 bezahlen muss. Wenn er in der Saison danach wieder für Burhausen…ihr wisst schon. Share this post Link to post Share on other sites
Pierre Schreiber 348 Report post Posted January 28 Ich finde das sehr in Ordnung, denn dann bekommt Mühlenbach für Neumaier und Öhler pro Jahr immerhin 600 Euro. Die Ausbildung der beiden über die komplette Jugend gerechnet war teurer… Share this post Link to post Share on other sites
Ringen mein Sport 24 Report post Posted January 28 Ja Pierre da hast du recht ab 2025 ist es einfach. Nicht falsch verstehen ich finde es auch richtig. Verein schreibt aber dass es auch schon 2024 galt. Das ist die Frage...ab wann 2024 oder 2025....??? Share this post Link to post Share on other sites
Ducati900 52 Report post Posted January 28 es kann nur ab 01.01.25 sein...weil ab diesem Zeitpunkt die Finanzordnung mit der obigen Passage in Kraft getreten ist....ich glaube da wird noch viel negative Stimmung kommen, auch wenn es vollkommen richtig ist kleine Vereine zu unterstützen Share this post Link to post Share on other sites
Verein 191 Report post Posted January 28 vor 4 Minuten schrieb Ducati900: es kann nur ab 01.01.25 sein...weil ab diesem Zeitpunkt die Finanzordnung mit der obigen Passage in Kraft getreten ist....ich glaube da wird noch viel negative Stimmung kommen, auch wenn es vollkommen richtig ist kleine Vereine zu unterstützen Die Vergütung ist fällig ab der Saison 2024. Die Vereine wissen das auch. Share this post Link to post Share on other sites
Hesse 121 Report post Posted January 28 Gute Sache, hätte schon früher kommen können. Den Betrag finde ich zu gering, finde 1.000€ sollten hier angesetzt werden. Share this post Link to post Share on other sites
anko68 134 Report post Posted January 29 Das ganze ist nur ein Geld hin und her geschiebe Share this post Link to post Share on other sites