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Ringertreff.de

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Da geht es nicht um die aktuelle Situation, sondern um diverse Kommentare von Dir, wo Du meinst, alles besser zu wissen, was in den Vereinen vorgeht

Beispiel gefällig;

  • Frankheim
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  • Verein:TuS
Am 6.9.2020 um 16:20 schrieb Mattenputzer:

Wir ringen dieses Jahr in Hessen nicht und haben das entsprechend an alle Beteiligten kommuniziert, aber gut, lassen wir das.

Wie geil, wir ringen dieses Jahr nicht. Punkt. Solche Meldungen brauchen wir. 

Aber lassen wir das 

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vor 36 Minuten schrieb Frankheim:

Was bist du für einer, ich habe weder etwas gegen den DRB, noch habe ich einen Artikel kritisiert. 

Nur ist die Aussage, es dürfen 200 Personen indoor, nicht aussagekräftig. War eine Frage, wenn du schlau bist, dann beantworte sie. 

Abstand muss 1,5 m betragen. Bei Zuweisung von Sitzplätzen bis zu 200 Zuschauer. Ohne Zuweisung von Sitzplätzen bis 100 Zuschauer. Masken sind Pflicht. Ob am Sitzplatz auch Maskenpflicht besteht, kann aber nicht beantworten.

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vor 40 Minuten schrieb Frankheim:

Was bist du für einer, ich habe weder etwas gegen den DRB, noch habe ich einen Artikel kritisiert. 

Nur ist die Aussage, es dürfen 200 Personen indoor, nicht aussagekräftig. War eine Frage, wenn du schlau bist, dann beantworte sie. 

Abstand muß 1,5 m betragen. Masken sind Pflicht.

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vor 49 Minuten schrieb Frankheim:

Was bist du für einer, ich habe weder etwas gegen den DRB, noch habe ich einen Artikel kritisiert. 

Nur ist die Aussage, es dürfen 200 Personen indoor, nicht aussagekräftig. War eine Frage, wenn du schlau bist, dann beantworte sie. 

Frankenheim du nervst

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vor 6 Minuten schrieb Frankheim:

Mag sein, aber das ist oft bei Leuten die hinterfragen. 

Was soll diese Hinterfragerei. Niemand weiß was im Oktober oder November los ist. Wie die Fallzahlen sind. Ob 100, 200 oder 300 oder mehr Zuschauer möglich sind. Oder gar keine. Oder ob dann noch gerungen werden darf. Wir sind doch alles keine Hellseher

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Nachfolgend die Regelungen für Kulturelle Veranstaltungen, die ab 19.09. auch für den Sport in Bayern gelten sollen: 

  1. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis (1. Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Angehörige eines weiteren Hausstandes ODER 2. eine Gruppe von bis zu 10 Personen) gehören, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
  2. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 sind in geschlossenen Räumen höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Besucher zugelassen; bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Besucher in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.
  3. Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
  4. Für die Mitwirkenden gilt in geschlossenen Räumen, in denen sich auch Besucher aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht; dies gilt nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder wenn der Mitwirkende einen festen Platz eingenommen hat und den Mindestabstand einhält.
  5. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; soweit ein von den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachtes Rahmenkonzept besteht, ist dieses zugrunde zu legen.
  6. Für gastronomische Angebote gelten die allgemeinen Voraussetzungen des Gastronomiebetriebs (vgl. FAQ "Was gilt für die Gastronomie?").

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@Frankheim

hab jetzt nur einen Deiner Kommentare exemplarisch rausgesucht :

Gehe zum Fußball oder mache selbst was in einem Verein. 

Du hast doch keine Ahnung, was die Vereine alles machen um eine Saison auf die Beine zu stellen. 

ich könnt kotzen wenn ich sowas lese

Die Liste kann man erweitern, bin aber jetzt raus, kann sich jeder sein eigenes Bild zu Deinen Kommentaren mache.

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vor 5 Minuten schrieb Lui29:
vor 5 Minuten schrieb Lui29:

@Frankheim

hab jetzt nur einen Deiner Kommentare exemplarisch rausgesucht :

Gehe zum Fußball oder mache selbst was in einem Verein. 

Du hast doch keine Ahnung, was die Vereine alles machen um eine Saison auf die Beine zu stellen. 

ich könnt kotzen wenn ich sowas lese

Die Liste kann man erweitern, bin aber jetzt raus, kann sich jeder sein eigenes Bild zu Deinen Kommentaren mache.

Was ist falsch dran. Machst du was in einem Verein 

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Ich lege die neue Veröffentlichung in Bayern so aus, dass eine komprimierte Mannschaftsrunde ab Ende Oktober mit begrenzten Zuschauern stattfinden kann. Eigentlich könnte man jetzt einen Sekt aufmachen. Ich habe fast nicht mehr daran geglaubt. Ab 19.9.2020 gibt es deutliche Lockerungen in Bayern zugunsten des Kampfsports. Gerade noch rechtzeitig.

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Am 8.9.2020 um 16:36 schrieb Frankheim:

Gibt es Infos wie der Abstand sein muss? Sitzend, stehend?
Das ist doch keine Aussage es dürfen 200 Leute indoor, dann steck mal 200 Leute auf 150qm, mal sehen wie schnell sie dir das Ding zumachen.

Die für uns in Frage kommenden Hallen in Kleinostheim oder Aschaffenburg haben ausreichend Platz selbst mit 1,50 M Abstand. sodass man sogar mehr als 200 reinbringen könnte. Nachdem der Wettkampbetrrieb zugelassen ist, können wir nun den nächsten Schritt gehen und weitere Gespräche mit dem Gesundheitsamt und den Hausherren der Hallen führen, Hygienekonzept weiterentwickeln und schauen was dann geht.

Für die Fans, die nicht in die Hall können bieten wir einen Lifestream an. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

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+++ Das ändert sich: Mehr Personen bei Veranstaltungen , ein Platz Abstand im Kino & Theater, Weihnachtsstadt statt Weihnachtsmarkt  und mehr Personen im Einzelhandel +++ 

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Der Gesundheitsschutz der Menschen steht für die Landesregierung nach wie vor an erster Stelle. Wir haben es in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen, unseren Partnern in Gesellschaft und Wirtschaft in großer Solidarität geschafft, das Infektionsgeschehen stark zu verlangsamen und trotzdem  gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben zu ermöglichen." 

Weiterhin bleiben die AHA-Regeln ein wichtiges Mittel der Pandemiebekämpfung. Das Motto "Ich schütze dich – du schützt mich" gilt gerade auch für Herbst und Winter.

Mehr: corona.rlp.de

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