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vor 1 Stunde schrieb thebrain:

 

Mit ganz viel kreativer Interpretation..

Aber gut, lassen wir das jetzt. Euer Optimismus hat aber auch Grenzen. Ich wünsche den Vereinen, die starten, natürlich auch nur das Beste. Nachher sind wir schlauer.

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vor 12 Minuten schrieb coolvin:

Mit ganz viel kreativer Interpretation..

Aber gut, lassen wir das jetzt. Euer Optimismus hat aber auch Grenzen. Ich wünsche den Vereinen, die starten, natürlich auch nur das Beste. Nachher sind wir schlauer.

Das hat überhaupt nichts mit Interpretation oder Optimismus zu tun. Das ist fakt!
Kann sich natürlich jederzeit ändern, wir könnten aber auch noch vor der Runde einen Atombombenangriff, eine Heuschreckenplage, o.ä. bekommen.

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In MV müssen derzeit alle Zuschauer und Helfer Maske tragen...

➡️Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen in Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass alle anwesenden Personen – abgesehen von den Sportlern selbst – verpflichtet sind, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (vgl. Anlage 21 Nr. 6. b) der Corona-Lockerungs-LVO MV).

Das für den Sport zuständige Sozialministerium M-V legt die Bestimmungen auf Nachfrage nunmehr einschränkend aus. Danach besteht die sogenannte Maskenpflicht ab sofort nur im Sportbetrieb mit Zuschauern. Im reinen Trainingsbetrieb ohne Zuschauer hingegen ist die Mund-Nase-Bedeckung für Trainer und Übungsleiter nicht zwingend vorgeschrieben.⬅️

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Am 25.8.2020 um 14:46 schrieb Frankheim:

Hier ein kleines Beispiel - schnell skizziert.
Mit 20 Personen auf den Tribüne + 1,5m Abstand und in dem Inneraum 20er Stuhlblöcke mit 1,5m Abstand.
In den 20er Blöcken dürfen Zuschauer, egal aus welchem Haushalt, etc. sitzen und das ohne Masken.
Das ist Stand jetzt in BW!

@hanswurst das ist keine Privatkrieg, aber wenn Unwahrheiten erzählt werden und die Leute, die fast täglich dafür einsetzen, dass wir ringen können, als Spinner tituliert werden, dann muss man dagegen gehen.

Unbenannt.JPG

Rein Interessehalber: Von welchem Gesundheitsamt ist das so abgesegnet?

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vor 12 Minuten schrieb Ring_go:

Rein Interessehalber: Von welchem Gesundheitsamt ist das so abgesegnet?

Es ist ein Beispiel. Meine Fresse wie oft den noch.

Ich kann nur von BW sprechen, siehst ja auch im Bericht von Reilingen, dass sie nach derzeitigem Stand 500 Zuschauer reinlassen dürfen.

Ich verstehe die ganze Sache nicht. Bist von einem Verein, dann gehe zum Gesundheitsamt. Bist von keinem Verein, dann lass das die Vereine tun.

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Nur weil vielleicht ein überfordertes Gesundheitsamt ein derartiges realitätsfremdes Konzept mit 20er Blöcken abgesegnet hat, heißt das nicht, dass es in ganz BW so ist. In der Corona-Verordnung steht es auf jeden Fall nicht drin.

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vor 7 Minuten schrieb coolvin:

Nur weil vielleicht ein überfordertes Gesundheitsamt ein derartiges realitätsfremdes Konzept mit 20er Blöcken abgesegnet hat, heißt das nicht, dass es in ganz BW so ist. In der Corona-Verordnung steht es auf jeden Fall nicht drin.

Nochmal :

Ein Hygienekonzept wird in der Regel von einem Bürgermeisteramt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten abgesegnet und nicht von einem Gesundheitsamt.

Die Bürgermeisterämter müssen sich an die Corona Verodnungen ihrer Länder halten. In B.-W. sind die 20er Blöcke wie durch den bereits genannten Paragraph abgesegnet!

Ob 20er Blöcke sinnvoll sind sei dahingestellt. Ich halte das für gefährlich.

Allerdings glaube ich bei diesen steigenden Zahlen nicht, dass es eine Runde gibt.

 

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vor 15 Minuten schrieb thebrain:

Nochmal :

Ein Hygienekonzept wird in der Regel von einem Bürgermeisteramt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten abgesegnet und nicht von einem Gesundheitsamt.

Die Bürgermeisterämter müssen sich an die Corona Verodnungen ihrer Länder halten. In B.-W. sind die 20er Blöcke wie durch den bereits genannten Paragraph abgesegnet!

Ob 20er Blöcke sinnvoll sind sei dahingestellt. Ich halte das für gefährlich.

Allerdings glaube ich bei diesen steigenden Zahlen nicht, dass es eine Runde gibt.

 

Gundsätzlich gilt, dass für alle Veranstaltungen/Wettkämpfe -auch ohne Zuschauer -vom Veranstalter dem Gesundheitsamt ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen ist.

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