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Es wurde beschlossen, dass Einsätze in DRL und DRB zu Sanktionen in der Bundesliga wie Streichungen von einem oder mehreren Kämpfen führen kann. Es wurde dies so formuliert, das nicht wie in der RL BW oder in Württemberg nur der gleiche Kampf und vorherige, sondern beliebige, je nach Art des Verstosses und Häufigkeit, gestrichen werden können.

Im Prinizp das gleiche wie in manchen LOs in den Liga-Richtlinien steht, nur noch offener formuliert, mit noch mehr Spielraum für die Zuständigen der Bundesliga.

Wir werden sehen obs dann auch umgesetzt wird gegen die Mannschaften die es betreffen wird und ob die das hinnehmen.

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Das diese Sportler sanktioniert werden bzw. die Vereine die solche Ringer in ihren Kadern ringen lassen finde ich mehr als richtig. Das führt doch auch zum Teil zu Wettbewerbsverzerrungen. Stellt euch vor, der Sportler muss sich entscheiden zu welchem Kampf er am Wochenende geht. DRL oder DRB? Was meint ihr wohl, wo er hingeht? natürlich dort wo mehr gezahlt wird. Diese Söldner haben in der DRB Bundesliga nichts zu suchen. Ich habe auch kein Verständnis für jemanden, der so etwas gut findet. Wie soll der Trainer planen? Doch nur, in dem man dem Ringer mehr Geld für den Kampf bietet. Ich finde, die DRB Vereine müssen Klauseln in ihren Verträgen einbauen, das ein Einsatz in einer anderen Liga zu Geldstrafen führt. Dann macht das keiner. Denn ein Punktabzug für die DRBVereine ist auch ein finanzieller Schaden, besonders wenn man dadurch den Kampfabend verliert. 
 

Diese Regeln sind halt nicht alle Gesetzeskonform.

Deswegen wird es schwierig einen Legalen Weg zu finden.

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Für mich ist das alles richtig was du sagst, aber der Verein darf nicht bestraft würden für die Geldgeilheit der Sportler und den Krieg von DRB und DRL. 

Deshalb ja, Vereine müssen vertraglich die Teilnahme an der DRL mit ihren Sportlern ausschliessen, dies ist auch legal und kann von diesen gemacht werden. Ab 2020.

Jetzt aber innerhalb der Saison 2019 die Regeln zu ändern und den ganzen Druck nur auf die Vereine zu schieben ist schlicht nicht nur rechtswidrig sondern auch moralisch fragwürdig.

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vor 5 Stunden schrieb joaalen:

Das diese Sportler sanktioniert werden bzw. die Vereine die solche Ringer in ihren Kadern ringen lassen finde ich mehr als richtig. Das führt doch auch zum Teil zu Wettbewerbsverzerrungen. Stellt euch vor, der Sportler muss sich entscheiden zu welchem Kampf er am Wochenende geht. DRL oder DRB? Was meint ihr wohl, wo er hingeht? natürlich dort wo mehr gezahlt wird. Diese Söldner haben in der DRB Bundesliga nichts zu suchen. Ich habe auch kein Verständnis für jemanden, der so etwas gut findet. Wie soll der Trainer planen? Doch nur, in dem man dem Ringer mehr Geld für den Kampf bietet. Ich finde, die DRB Vereine müssen Klauseln in ihren Verträgen einbauen, das ein Einsatz in einer anderen Liga zu Geldstrafen führt. Dann macht das keiner. Denn ein Punktabzug für die DRBVereine ist auch ein finanzieller Schaden, besonders wenn man dadurch den Kampfabend verliert. 
 

Diese Regeln sind halt nicht alle Gesetzeskonform.

Deswegen wird es schwierig einen Legalen Weg zu finden.

Diese Regeln sind halt nicht alle Gesetzeskonform.

Deswegen wird es schwierig einen Legalen Weg zu finden.

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vor 22 Stunden schrieb A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

Es wurde beschlossen, dass Einsätze in DRL und DRB zu Sanktionen in der Bundesliga wie Streichungen von einem oder mehreren Kämpfen führen kann. Es wurde dies so formuliert, das nicht wie in der RL BW oder in Württemberg nur der gleiche Kampf und vorherige, sondern beliebige, je nach Art des Verstosses und Häufigkeit, gestrichen werden können.

Im Prinizp das gleiche wie in manchen LOs in den Liga-Richtlinien steht, nur noch offener formuliert, mit noch mehr Spielraum für die Zuständigen der Bundesliga.

Ja, es ist leider sehr schwamming formuliert.
Und ja, es trifft mit dem DRB Vereinen schlicht und einfach die falschen.

Aber es ist in meinen Augen doch etwas eindeutiger wie du sagst:
- Bei erstem Doppelstart an Drittveranstaltung (gemeint ist die DRL): Steichung eines Kampfes, Ringer zählt nicht zur Mannschaft, 0:4.
- Im Wiederholungsfall: Streichung mehrerer oder aller vorangegangen Kämpfe der laufenden Runde möglich.

Natürlich könnte man auch versuchen es anders zu interpretieren, das macht der DRB mit seinen Richtlinien je nach Sympathie ja ohnehin ganz gerne..

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OK, es geht schon.

Aber zum Beispiel im Fall Nürnberg:

Wenn Tsurtsumia nun nochmal in der DRL ringt, und in der Rückrunde für Nürnberg, dann ist das kein Doppelstart und es können keine Kämpfe gestrichen werden, das gleiche gilt für Mosebach.

Anders sieht es jedoch aus, wenn wie bei Lupu zuerst im DRB gerungen wird und dann in der DRL, dann gilt es als Doppelstart und es wird gestrichen.

Wo ist hier die Fairness?

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vor 6 Stunden schrieb A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

OK, es geht schon.

Aber zum Beispiel im Fall Nürnberg:

Wenn Tsurtsumia nun nochmal in der DRL ringt, und in der Rückrunde für Nürnberg, dann ist das kein Doppelstart und es können keine Kämpfe gestrichen werden, das gleiche gilt für Mosebach.

Anders sieht es jedoch aus, wenn wie bei Lupu zuerst im DRB gerungen wird und dann in der DRL, dann gilt es als Doppelstart und es wird gestrichen.

Wo ist hier die Fairness?

nein...es steht geschrieben: innerhalb einer Mannschaftsrunde. Das schließt dann ja alles ein. Also Hin - und Rückrunde

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So sehe ich das auch.
Doppelstart bezieht sich nicht auf dem Kampftag.
Es ist ein Doppelstart sobald in der laufenden Runde in beiden Ligen gerungen wird.
Grundsätzlich finde ich das auch gut so.
Allerdings stellt sich dann die Frage welcher Kampf wird dann gestrichen? 
Ich denke durchdacht ist das alles mal wieder nicht.
Rechtens ist es höchstwahrscheinlich nicht und unmissverständlich formuliert ist es (bewusst?) auch nicht ganz.

Ich bleib dabei: Besser wäre es den Doppelstarter für die nächste Saison zu sperren aber keine Sanktionierung in der laufenden Saison.
Dann kann der Verein reagieren und es ist trotzdem etwas getan.
Problem daran: Vermutlich genauso wenig rechtens und mehr Zeit um mit Klagen etwas zu erreichen. 

Wäre die DRL eine echte und professionelle Liga, wäre sie genauso daran interessiert, dass es keine Doppelstarter gibt.
Dann könnte man sich trotz allen Ärgers zumindest in diesem Punkt einigen.
Da man aber nur eine Pseudoliga ist, setzt ganz bewusst auf die Doppelstarter und freut sich Ärger zwischen dem DRB und seinen Vereinen zu schüren.
Auch wenn man durch das Urteil wahrscheinlich im Recht ist, ist das ein sehr unschöner und unsportlicher Spielzug der DRL!
Es schadet mal wieder dem Ringen in Deutschland!

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Also es ist laut Richtlinen folgender Wortlaut geändert worden zum Thema Doppelstart:

Im Falle eines unzulässigen Doppelstarts [DRL Start ist hier gemeint] zählt der Ringer nicht zur Mannschaft und gilt der Kampf des Ringers infolgedessen [...] als für die Wertung im DRB bzw. in der LO verloren. Sofern ein Verein bzw. Ringer wiederholt gegen das Verbot eines unzulässigen Doppelstarts verstößt, können im Einzelfall auch einzelne oder gar sämtliche vorausgegangene/n Kämpfe des Ringers aus der laufenden regulären Mannschaftsrunde als verloren gewertet werden. Die Regelstrafe einer Sperre von bis zu 24 Monaten und/oder einer Geldstrafe bis zu 5.000 € gemäß
§ 5 (2) i.V.m. Ziff. 23 ANHANG 1 der Rechts- und Strafordnung (RuSO) des DRB bleibt hiervon unberührt.

Es bleibt also dabei, es können nur einzelne oder alle  VORANGEGANGENEN Kämpfe gestrichen werden. Dies ist die Sanktion die den Verein treffen kann. So passiert bisher bei Sulgen (Lupu), Ehningen (Raiser), Heilbronn (Eismont). Nicht passiert bei Lübtheen (Ginc).

Mosebach (Lübtheen) und Tsurtsumia (Nürnberg) machen ihren Clubs dann keine Probleme, wenn sie in der Rückrunde Bundesliga ringen und in der Vorrunde DRL, hier sieht die Regelung keine Sanktionen gegen den Club vor.

Allein dies, das hier geradezu Willkürlich entschieden wird, wann Kämpfe gestrichen werden (nur die vor dem Doppelstart und beliebig viele) und wann nicht und dass zusätzlich die Sanktionen nicht einmal für alle zu gelten scheinen (Ginc), ist schon eine Unverschämtheit.

Dass dann weiter mit den Regelstrafen gedroht wird (siehe hierzu Anerkennungsrichtlinien des DRB um genaueres zu wissen), von denen aber bis heute keine einzige, weder vom DRB noch von der UWW ausgesprochen wurde - müsste ja der Sportler schriftlich informiert werden, bin gespannt wie man das in Georgien zum Beispiel machen will und woher DRB/UWW die Adressen aller Ringer in der DRL bekommt -, man fest davon ausgehen muss, dass auch keine ausgesprochen wird, zeigt wieder, was hier die Idee der Sache ist:

Möglichst viel Druck auf die Vereine und hoffen das die sich als die Kleinsten nicht wehren.

Unstrittig bei all diesem Kauderwelsch ist allerdings, dass es sich sowohl bei Streichungen (diese Führen zu Ordnungsgelder gegen den Verein und Punktverlust), als auch bei Geldstrafen um "Sanktionen aufgrund eines Starts in der DRL" durch DRB oder seine LO handelt. Diese sind laut dem Urteil von Nürnberg aber ebenso wie "Sperren gegen die Sporter", dem DRB eindeutig untersagt, dort heisst es nämlich:

"[Der DRB] wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 € [...] zu unterlassen, gegenüber nationalen oder internationalen Ringkämpfern im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen [der DRL ...], direkt [DRB selbst] oder indirekt [LOs] anzudrohen und/oder zu verhängen[.]"

Weiter heisst es dort, dass der DRB es ebenfalls unterlassen muss: "die nationalen Landesringkampfverbände im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufzufordern, die [vom DRB] ausgesprochenen Sperren gegen Sportler wegen der Teilnahme an Veranstaltungen [der DRL] durchzusetzen [...]."

Meiner Einschätzung nach, ist die Aufstellung der oben genannten Richtlinien und deren Umsetzung auf eben der Bundesliga und der Liegen der LOs somit nach Urteil Nürnberg dem DRB klar untersagt.

Ob das Urteil nun rechtskräftig ist, oder ob hier eine Berufung läuft, spielt erstmal keine Rolle, so lange es keine Entscheidung des Gerichts für den DRB gibt bleiben die Sperren und Sanktionen rechtlich falsch, weshalb der DRB diese umgehend zurücknehmen sollte, wenn er nicht erneut eine empflindliche Strafe durch die deutschen Gerichte erleben will.

 

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vor einer Stunde schrieb A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

Also es ist laut Richtlinen folgender Wortlaut geändert worden zum Thema Doppelstart:

Im Falle eines unzulässigen Doppelstarts [DRL Start ist hier gemeint] zählt der Ringer nicht zur Mannschaft und gilt der Kampf des Ringers infolgedessen [...] als für die Wertung im DRB bzw. in der LO verloren. Sofern ein Verein bzw. Ringer wiederholt gegen das Verbot eines unzulässigen Doppelstarts verstößt, können im Einzelfall auch einzelne oder gar sämtliche vorausgegangene/n Kämpfe des Ringers aus der laufenden regulären Mannschaftsrunde als verloren gewertet werden. Die Regelstrafe einer Sperre von bis zu 24 Monaten und/oder einer Geldstrafe bis zu 5.000 € gemäß
§ 5 (2) i.V.m. Ziff. 23 ANHANG 1 der Rechts- und Strafordnung (RuSO) des DRB bleibt hiervon unberührt.

Es bleibt also dabei, es können nur einzelne oder alle  VORANGEGANGENEN Kämpfe gestrichen werden. Dies ist die Sanktion die den Verein treffen kann. So passiert bisher bei Sulgen (Lupu), Ehningen (Raiser), Heilbronn (Eismont). Nicht passiert bei Lübtheen (Ginc).

Mosebach (Lübtheen) und Tsurtsumia (Nürnberg) machen ihren Clubs dann keine Probleme, wenn sie in der Rückrunde Bundesliga ringen und in der Vorrunde DRL, hier sieht die Regelung keine Sanktionen gegen den Club vor.

Allein dies, das hier geradezu Willkürlich entschieden wird, wann Kämpfe gestrichen werden (nur die vor dem Doppelstart und beliebig viele) und wann nicht und dass zusätzlich die Sanktionen nicht einmal für alle zu gelten scheinen (Ginc), ist schon eine Unverschämtheit.

Dass dann weiter mit den Regelstrafen gedroht wird (siehe hierzu Anerkennungsrichtlinien des DRB um genaueres zu wissen), von denen aber bis heute keine einzige, weder vom DRB noch von der UWW ausgesprochen wurde - müsste ja der Sportler schriftlich informiert werden, bin gespannt wie man das in Georgien zum Beispiel machen will und woher DRB/UWW die Adressen aller Ringer in der DRL bekommt -, man fest davon ausgehen muss, dass auch keine ausgesprochen wird, zeigt wieder, was hier die Idee der Sache ist:

Möglichst viel Druck auf die Vereine und hoffen das die sich als die Kleinsten nicht wehren.

Unstrittig bei all diesem Kauderwelsch ist allerdings, dass es sich sowohl bei Streichungen (diese Führen zu Ordnungsgelder gegen den Verein und Punktverlust), als auch bei Geldstrafen um "Sanktionen aufgrund eines Starts in der DRL" durch DRB oder seine LO handelt. Diese sind laut dem Urteil von Nürnberg aber ebenso wie "Sperren gegen die Sporter", dem DRB eindeutig untersagt, dort heisst es nämlich:

"[Der DRB] wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 € [...] zu unterlassen, gegenüber nationalen oder internationalen Ringkämpfern im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen [der DRL ...], direkt [DRB selbst] oder indirekt [LOs] anzudrohen und/oder zu verhängen[.]"

Weiter heisst es dort, dass der DRB es ebenfalls unterlassen muss: "die nationalen Landesringkampfverbände im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufzufordern, die [vom DRB] ausgesprochenen Sperren gegen Sportler wegen der Teilnahme an Veranstaltungen [der DRL] durchzusetzen [...]."

Meiner Einschätzung nach, ist die Aufstellung der oben genannten Richtlinien und deren Umsetzung auf eben der Bundesliga und der Liegen der LOs somit nach Urteil Nürnberg dem DRB klar untersagt.

Ob das Urteil nun rechtskräftig ist, oder ob hier eine Berufung läuft, spielt erstmal keine Rolle, so lange es keine Entscheidung des Gerichts für den DRB gibt bleiben die Sperren und Sanktionen rechtlich falsch, weshalb der DRB diese umgehend zurücknehmen sollte, wenn er nicht erneut eine empflindliche Strafe durch die deutschen Gerichte erleben will.

 

vorher steht : während einer Mannschaftsrunde... 

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Nein, da steht genau das hier:


"Im Falle eines unzulässigen Doppelstarts [DRL] zählt der Ringer nicht zur Mannschaft und gilt der Kampf des Ringers infolgedessen [...] als für die Wertung im DRB bzw. in der LO verloren. Sofern ein Verein bzw. Ringer wiederholt gegen das Verbot eines unzulässigen Doppelstarts verstößt, können im Einzelfall auch einzelne oder gar sämtliche vorausgegangene/n Kämpfe des Ringers aus der laufenden regulären Mannschaftsrunde als verloren gewertet werden."

Ich habe das 1:1 aus den neuen Richtlinien kopiert.

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Lasst das doch die Gerichte klären... Ich behaupte mal keiner hier kann das in Gänze beurteilen... Ist es überhaupt als Sanktionzu sehen, dass die Ergebnisse im Verband gestrichen werden? Innerhalb der eigenen Verbandsstruktur kann der Verband sicherlich gewisse Regularien vorschreiben. Wir werden sehen was passiert, mir wäre es recht wenn das Drama DRL ein Ende hat

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@A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

Nutzer@Verein meint doch das was davor in 24d) und 24d.bb) steht:

"... Es ist Ringern nicht gestattet, innerhalb einer regu-

lären Mannschaftsrunde (vgl. § 1 f. SMK) [...] an Mannschaftskämpfen für einen Verein im Verbandsgebiet des DRB und zugleich im Rahmen ei-

ner Drittveranstaltung im Sinne des Art. 3.1 der Richtlinien für die Anerkennung von Drittveranstal-

tungen (Anerkennungs-Richtlinien) des DRB teilzunehmen ..."

 

Wie ich schon sagte damit es ein "Doppeltstart" ist muss er nur in der gleichen Runde aber nicht am gleichen Kampftag stattfinden.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Mattenklopfer:

@A-Ringer-bleibt-a-Ringer:

Nutzer@Verein meint doch das was davor in 24d) und 24d.bb) steht:

"... Es ist Ringern nicht gestattet, innerhalb einer regu-

lären Mannschaftsrunde (vgl. § 1 f. SMK) [...] an Mannschaftskämpfen für einen Verein im Verbandsgebiet des DRB und zugleich im Rahmen ei-

ner Drittveranstaltung im Sinne des Art. 3.1 der Richtlinien für die Anerkennung von Drittveranstal-

tungen (Anerkennungs-Richtlinien) des DRB teilzunehmen ..."

 

Wie ich schon sagte damit es ein "Doppeltstart" ist muss er nur in der gleichen Runde aber nicht am gleichen Kampftag stattfinden.

 

 

Das ist eine Interne DRB Regel.

Aber ist sie auch Rechtskonform vor dem deutschen Arbeitsgesetz ?

Ich kenne mich da nicht aus.

Weiß nur das da bei beiden Seiten viel Geld durch Prozesse verloren wird .

Und wenn die 250000 Euro wirklich Rechtskräftig werden sollten ist eh Feierabend.

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