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vor 18 Minuten schrieb Verein:

Da steht aber: Jeder NICHTDEUTSCHE Ringer (was Baldauf ja ist, wenn er als EU zählt) benötigt eine Freigabe der UWW. Baldauf zählt als NICHTDEUTSCHER Ringer und benötigt KEINE UWW Freigabe. Über diesen Fall gibt es keinen Passus... Dieser müsste dann so ähnlich lauten wie z.B. Jeder Nichtdeutsche Ringer der das Ringen in Dtl. erlernt hat und KEINE UWW Freigabe benötigt, ......

bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe aber genau das steht doch da:

"Jeder nichtdeutsche Ringer, der das Ringen nicht in Deutschland erlernt hat"

Also wenn du Nichtdeutsch bist UND das Ringen nicht in Deutschland erlernt hast (und nicht n4,n6...) brauchst du eine uww Freigabe 

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vor 1 Minute schrieb Mattenklopfer:

bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe aber genau das steht doch da:

"Jeder nichtdeutsche Ringer, der das Ringen nicht in Deutschland erlernt hat"

Also wenn du Nichtdeutsch bist UND das Ringen nicht in Deutschland erlernt hast (und nicht n4,n6...) brauchst du eine uww Freigabe 

Verstehe. Aber 'schwammig' ist das schon etwas, wenn wie bei Baldauf das Gegenteil zutrifft. Bei Baldauf ist es sicherlich nachzuvollziehen mit dem Ringen in Dtl. erlernt. Da er bei einem Verein war. Man kann aber auch das Ringen in Dtl. erlernen, ohne bei einem Verein gewesen zu sein. Ist halt schwer nachzuweisen.

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vor 29 Minuten schrieb Verein:

Verstehe. Aber 'schwammig' ist das schon etwas, wenn wie bei Baldauf das Gegenteil zutrifft. Bei Baldauf ist es sicherlich nachzuvollziehen mit dem Ringen in Dtl. erlernt. Da er bei einem Verein war. Man kann aber auch das Ringen in Dtl. erlernen, ohne bei einem Verein gewesen zu sein. Ist halt schwer nachzuweisen.

Baldauf war bei Luckenwalde gemeldet und hatte einen Starterausweis in der Jugend.

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Gerade eben schrieb Dark Moderator:

Baldauf war bei Luckenwalde gemeldet und hatte einen Starterausweis in der Jugend.

Es steht nirgends, dass man einen Starterausweis benötigt. Es steht lediglich da, dass das Ringen in Dtl. erlernt sein muss. Dies kann dann ja auch z.B. im privaten durch Besuche Angehöriger in Dtl. passiert sein. Ist zwar weit hergeholt, aber möglich.

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vor 13 Minuten schrieb Pierre Schreiber:

Was soll denn da schwammig sein? Noch klarer kannst du es doch nicht mehr regeln!

Ihr habt aber recht... wollte nur sagen, dass man das Ringen auch im privaten erlernen kann.

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vor 5 Minuten schrieb Verein:

Es steht nirgends, dass man einen Starterausweis benötigt. Es steht lediglich da, dass das Ringen in Dtl. erlernt sein muss. Dies kann dann ja auch z.B. im privaten durch Besuche Angehöriger in Dtl. passiert sein. Ist zwar weit hergeholt, aber möglich.

Ja nee is klar :-)

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vor 13 Minuten schrieb Verein:

Es steht nirgends, dass man einen Starterausweis benötigt. Es steht lediglich da, dass das Ringen in Dtl. erlernt sein muss. Dies kann dann ja auch z.B. im privaten durch Besuche Angehöriger in Dtl. passiert sein. Ist zwar weit hergeholt, aber möglich.

Eine Vereinangehörigkeit wird gefordert oder Nachweise das er noch nirgens für ein Land gekämpft an egal ob Kind/Jugend/Erwachsen.

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vor 4 Minuten schrieb i wois wer:

Franzose in der Jugend da -2

Franzose startet für Frankreich, Ringen nicht in D erlernt, sondern war vorab in F - daher UWW-Freigabe und +4

Rechnen für Anfänger 4-2 = 2 (und so steht es doch auch drin)

 

Selbes beispiel bei Alex Kessidis für Hallbergmoos. Dort auch als EU 2 Punkte da früher in der Jugend 3 Jahre vor dem 18. Geburtstag gerungen.

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Die Formulierung "Ringen in Deutschland gelernt" ist leider nicht genauer definiert. Muss man dafür 5 Jahre oder 3 Jahre oder vielleicht auch nur 1 Jahr bei einem deutschen Verein gerungen haben?!?!

Alles sehr schwammig

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