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hanswurst

Wechsel 2018

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Nachdem in FB verbreiteten URTEIL der UWW wären alle Ringer der DRL für 1 Jahr gesperrt.

 

Wie verhält sich das mit  Ringern die in der neuen Saison in der DRB Bundesliga ringen wollen,

 

lassen die alle international agierenden Ringer raus?

 

Harter Schlag für die Ringer und die DRL, da würden ja nur noch, chancenlose oder ausrangierte Ringer hingehen.

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Harter Schlag für die Ringer und die DRL, da würden ja nur noch, chancenlose oder ausrangierte Ringer hingehen.

 

Das mit den ausrangierten Ringern ist doch in Weingarten heute scho so!

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Die Ringer sind Lizenznehmer der UWW. Warum in aller Welt soll die UWW die Ringer nicht sperren können. Hat hier jemand noch ein normales Rechtsempfinden?!?!

Die DRL ist eine nicht autorisierte "Liga", d.h. es werden weder Gebühren o.a. an die UWW bezahlt. Und alle wussten das es Sperren und Geldstrafen geben wird.

Mir tun nur die Ringer leid, die hier wohl von wem auch immer anders informiert wurden!

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Meinen Informationen nach verstossen sowohl die UWW als auch der DRB gegen das Kartellrecht. Wurde ja von der EU im Falle der Euslaufunion so entschieden. Aber wir müssen ja nicht mehr lange bis zum Hauptverfahren warten, dann ist die Sache ein für alle Mal geklärt.

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Zeit wird es, dass zu diesen Thema endlich ein rechtsgültiges Urteil gesprochen wird. Ist ein Wahnsinn was da läuft, wie im Kindergarten. Was ganz unter den Tisch fällt ist die Tatsache, dass kein Verein mehr in die Bundesliga aufsteigen will. Die Landesverbände wie NRW und Bayern ihre Ligen deshalb änder bzw. ändern wollen. Alles nur, weil sich der DRB und die DRL nicht einigen können wie man die "Profiliga" und "Amateurringen" unter ein Dach bekommt. Ausschlaggebender Diskussionspunkt ist immer wieder zu hören: "Die bezahlen keine CELA-Gebühren". Dann soll man sich gefälligst in diesen Punkt einigen. CELA Gebühren werden auch von den DRL Vereinen bezahlt und zwar so lange, bis es ein Urteil gibt ob diese Erhebung rechtsgültigkeit hat.

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@ seppi "rechtsempfinden" du sagst es, empfinden, das ist eben etwas anderes als logik und juristisches Recht.

Dieses sagt klar, dass DRB und UWW gegen europäisches Kartelrecht verstossen mit den Sperren,

da diese nicht auf vergehen, sondern einzig auf der Arbeitsplatzwahl bestehen,

und die ist der EU bekanntlich frei.

 

Das nennt sich auch "Freizügigkeit", welche sogar das Schweizer Recht klar anerkannt hat,

und die sind da ja politisch nicht ganz so locker wie die EU eigentlich.

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