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DRL Deutsche-Ringer-Liga 2017/2018

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Deutsche Ringerliga: Wegweisender Sieg vor Gericht

 

Karlsruhe (ps). Einen wegweisenden Erfolg für die Deutsche Ringerliga brachte die heutige Entscheidung des Schweizer Bezirksgerichts Vevey, so die Meldung DRL. Hier hatte die DRL Einstweilige Verfügungen gegen die durch den Weltverband UWW ausgesprochenen und angedrohten Sperren ihrer Ringer beantragt.

 

 

http://abseits-ka.de/48529/sport/deutsche-ringerliga-wegweisender-sieg-vor-gericht/

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So ganz hat der DRB das Urteil aber noch nicht verstanden. Aus den BNN von heute:

 

"Wie Vizepräsident Daniel Wozniak gegenüber dieser Zeitung bestätigte, sollen die deutschen Ringer, die am Wochenende auf die Matte gegangen waren, in den kommenden Tagen vom Verband gesperrt werden. „Sie dürfen dann in der Bundesliga und etwa bei deutschen Meisterschaften nicht mehr antreten“, erklärte Wozniak."

 

Und mit solchen Leuten soll man dann konstruktiv zusammenarbeiten? Wie soll das gehen?

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Es ist generell sehr schwer als Ringerfan zu verstehen, dass sich ausgerechnet der DRB mit allen Mitteln dagegen wehrt, dass Ringen populärer und professioneller wird.

Da sind persönliche Eitelkeiten anscheinend wichtiger als der Sport.

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Ich denke der DRB muss nun einlenken wenn er von der DRL ein akzeptables Konzept vorgelegt bekommt,

sonst schadet er sich in erster Linie selbst.

denn weitere Vereine werden in die DRL wechseln wollen, wenn diese ihre Hausaufgaben macht und für mehr Clubs attraktiv wird.

Da geht es um Punkte wie Budgetbegrenzung/Punkteregelung (Aktuell gibt es keine, oder?); Ausländerregelung; gemeinsame Vermarktungsplattform;..

Die dann folgenden Ausarbeitungen und Verhandlungen zwischen DRB und DRL werden aber sicher eine große Herausforderung.
Vor allem wenn es um Ausgleichsgelder von DRL an DRB geht...

Leider sitzen beide Seiten auf einem sehr hohen Ross und es wird nicht leicht die Wogen zu glätten.

Deshalb der Apell: Fangt endlich damit an miteinander statt gegeneinander zu arbeiten!

Ihr seid es den vielen Althen, dem Ansehen des Ringen in Deutschland und den tausenden Ehrenamtlern in den Vereinen schuldig.

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"Pressemitteilung des DRB vom 06.10.2017

Sperren für Sportler der sog. „Deutschen Ringerliga“

Aufgrund der Beschlüsse des Bundesrechtsausschusses I. Instanz des DRB sind folgende Sportler für den gesamten Wettkampfbetrieb des Deutschen Ringer-Bundes mit sofortiger Wirkung suspendiert:

  • Adam JURETZKO * 30.09.1972
  • Georg HARTH * 12.10.1988
  • WILLIAM Harth * 19.09.1987
  • Jan FISCHER * 29.04.1986
  • Ilyas ÖZDEMIR * 21.02.1987
  • Patryk DUBLINOVSKI * 18.03.1992
  • Mathias NEUMANN * 11.10.1999
  • Carsten KOPP * 08.06.1991
  • Etienne WYRICH * 26.10.1996

Die Landesorganisationen und Vereine des DRB werden hiermit über diese Sperren informiert. Soweit gestern die Mitteilung der sog. „Deutschen Ringerliga“ eine „abschließende Entscheidung“ des Bezirksgerichts Vevey zur Frage der Sperren ausländischer Sportler verkündet hat, ist diese Aussage erweislich unwahr. Die UWW hat am 28.09.2017 keine Sperren ausgesprochen. Es konnten daher auch keine Sperren „aufgehoben“ werden. Erweislich unwahr ist auch, dass eine „abschließende“ Entscheidung ergangen sein soll.

Der DRB veröffentlicht daher (anders als die sog. „DRL“) die Originalentscheidung, keine (falsche) interpretatorische Auswertung. Richtig ist: das Bezirksgericht Vevey hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, im dem am 17.10.2017 eine erste mündliche Verhandlung durchgeführt wird, die UWW am gestrigen Tag verpflichtet, bis zur Hauptverhandlung (also in den nächsten 12 Tagen) keine Sperren auszusprechen, um das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht zu präkludieren.

Die UWW hat inzwischen Anwälte mit ihrer Vertretung beauftragt und wird sich im Hauptsachetermin am 17.10.2017 gegen die Ansprüche der sog. „DRL“ verteidigen. Ungeachtet der bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Entscheid des  Bezirksgerichts Vevey, der ohne inhaltliche Prüfung der Berechtigung der Ansprüche der sog. „DRL“ ergangen ist, wird die UWW kein gesondertes Verfahren gegen die sog. „DRL“ anstrengen, sondern zunächst für die nächsten 12 Tagen von Sperren absehen und sich gerichtlich gegen die Auffassung der sog. „Deutschen Ringerliga“ im Termin am 17.10.2017 verteidigen. Mit einer Entscheidung ist sodann in den nächsten Monaten zu rechnen.

Abschließend möchte der DRB sein Bedauern darüber ausdrücken, dass die Vereine der sog. „DRL“ insbesondere nach dem Gespräch am 08.09.2017 ihre Zeit nicht in die Erarbeitung eines diskussionsfähigen Konzepts gewandt haben, sondern „Stimmungsmache“ mit sinnentstellten und erweislich falschen Informationen im laufenden Verhandlungsverfahren zwischen DRB und Vereinen der sog. „DRL“ betreiben. Dies nehmen wir als DRB-Vertreter ebenso wie die Vertreter der betroffenen Landesorganisationen mit Befremden zur Kenntnis. Solche „Spielchen“ tragen nicht zur
Vertrauensbildung bei und konterkarieren die Behauptung, dass die Zusammenarbeit mit dem Dachverband ernsthaft gesucht wird."

 

Quelle: http://www.ringen.de/pressemitteilung-des-drb-vom-06-10-2017/

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Es ist nicht zu glauben. Hoffentlich gibt es dagegen sofort klagen vor einem Deutschen Gericht.

Und hoffentlich wird das Schweizer Gericht in 14 Tagen ebenso entscheiden.

Letztlich kotzt einen der DRB mit seinen Sperren nur noch an.

Es ist doch völlig unsinnig diese Sportler zu sperren.

Das bringt doch 0.

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Klug sind die Sperren des DRB gewiss nicht...

 

Aber die PM zeigt auch wieder 2. Seite der Medaille auf.
Nämlich dass das was die DRL verkündet hat, mal wieder so nicht wahr ist!

Das finde ich leider auch nicht klug sondern sehr enttäuschend!

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Die PM des DRB ist wesentlich fundierter als die der DRL. Diese einseitige Interpretation und Effekthascherei ist unklug, schürt Stimmung und geht im Zweifelsfall nach hinten los.

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Naja, was ist den 'falsch' an ihrer Meldung?

Jedenfalls gibt es mir zu denken, dass in der Mitteilung der sog. DRL mit keinem Wort erwähnt wird, dass noch eine Hauptverhandlung folgen wird...

 

...den Oberlehrerhaften letzten Absatz hätte sich der sog. DRB allerdings auch sparen können.

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Naja, was ist den 'falsch' an ihrer Meldung?

 

1. DRL: "Wegweisender Sieg vor Gericht"

Fakt: Es gab noch keinen "Sieg". Die Verhandlung startet ja erst am 17.10.

 

2. DRL: "Diesem Ersuchen gab das Gericht heute vollumfänglich statt."

Fakt: Die Verhandlung startet erst am 17.10.

 

3. DRL: "Es wurde der UWW verboten, die von der DRL vertretenen Ringer, ... , zu suspendieren."

Fakt: UWW wurde verpflichtet, bis zur Hauptverhandlung keine Sperren auszusprechen, um das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht zu präkludieren.

 

4: DRL: "Ab sofort können alle auf unseren Meldelisten vertretenen Ringer in der DRL starten, ohne Angst vor einer Sperre zu haben."

Fakt: Falsch. Man weiß noch nicht wie die Verhandlung ausgehen wird. Auch wenn die Chancen zu gewinnen für die DRL bestimmt realistisch sind, und ich mir das auch so wünschen würde.

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Keine Frage, in der DRB PM hätte man sich einiges gerne sparen können.

Aber die DRL muss in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einfach präzisier und ehrlicher werden.

So liefert sie dem DRB Vorlagen wenn es darum geht zu Begründen warum man mit der DRL "nicht reden kann".

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