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Ringertreff.de
Dark Moderator

Neue Bundesliga 2017/18 vs DRL Liga 17/18

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Lasst sie doch erstmal starten.

Alles hat mal ein Anfang.

Und durch die Erpressung halt etwas abgeschwächt.

Aber dadurch zeigt sich ja auch wieviel Angst der DRB vor der DRL hat.

Oder hätte man sonst deren Sportler mehrmals ins Gebet nehmen müssen oder Erpressen.

 

 

Ich freue mich auf den Start.

Und schlimmer als die letzte DRB Saison mit fast 50% der Saison wo es nur abgeschenkt wurde bzw Kader auf der Matte standen die einer 1 Liga nicht zumutbar ist oder auch nicht das gelbe vom Ei war . Das wird noch mehr dieses Jahr passieren durch die Aufsteiger die nicht das Geld haben um jetzt oben mitzumischen.

 

Also Darknight, ich finde deine Aussagen ziemlich krass. Du sprichst von Erpressung. Da es das Einverbandprinzip nun mal gibt, beharrt der DRB natürlich darauf, dass die Ringer (vor allem die, die er fördert) in seiner Liga ringen. 

Wer würde anders handeln ?? Du magst es Erpressung nennen, andere nennen es Sicherung des Ligenbestandes und wie ich erwähnt habe, die Sicherung des eigenen Verbandes. 

Was passiert, wenn die Ehrenämtler der DRL nach einem Jahr aufhören ? Dafür gibt es doch keine Garantie?  Wer macht es dann? 

 

Und das mit dem abgeschenkten Kämpfen. Nun, da sind vor allem die Vereine schuld, oder? Es gibt nunmal keine Prämien für Platzierungen. 

Ist das in der DRL anders? Kannst du versprechen, dass in der DRL-Liga nichts abgeschenkt wird? Dass alle Vereine immer voll stellen? Das ist immer eine Geldfrage. 

 

Ergänzend: 

 

Die Aufsteiger, die angeblich kein Geld haben: Neckargartach oder Nackenheim, haben schon einige Kracher geholt. Die müssen sie ja auch bezahlen. Oder Burghausen, oder Nürnberg..

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@joaalen: Also ich würde das schon Erpressung nennen, wenn mir ein Verband einen Arbeitgeber (DRL =Profiliga) unter massiver Strafandrohung verbietet.

Da die DRL kein Verband ist wird ja auch nicht am Einverbandsprinzip gerüttelt.

 

Persönlich hoffe ich auf einen Erfolg der DRL und zwar sowohl juristisch als auch sportlich.

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@joaalen: Also ich würde das schon Erpressung nennen, wenn mir ein Verband einen Arbeitgeber (DRL =Profiliga) unter massiver Strafandrohung verbietet.

Da die DRL kein Verband ist wird ja auch nicht am Einverbandsprinzip gerüttelt.

 

Persönlich hoffe ich auf einen Erfolg der DRL und zwar sowohl juristisch als auch sportlich.

 

Ich weiss leider nicht, welche Strafen den Ringern angedroht wurde. Aber ich kann mir nur vorstellen, dass man den Ringern verdeutlicht hat, dass sie nicht mehr in den Nationalkader berufen werden und auch die Förderungen ein Ende haben. 

Wie will man dagegen juristisch vorgehen? Der Verband entscheidet doch, wen er beruft. 

Es heisst immer, der Verband kann auf seine Medaillenhoffnungen nicht verzichten. Sie können doch, das zeigen die Wechsel von Kudla, Azizsir, Sever, Yeter und anderen doch zweifelsfrei. 

 

Und ich will dir jetzt nicht das Einverbandprinzip erklären. Kurz gesagt: Der Weltverband lässt die Ringer nur in der Liga des DRB ringen. Ansonsten sperrt er sie. 

 

hier Einverbandprinzip erklärt: 

 

http://sportrecht.org/cms/front_content.php?idcat=37&idart=66

 

Und weil ich das immer wieder lese: Du hoffst auf einen juristischen Erfolg der DRL ??? Welchen juristischen Rechtsstreit meinst du denn? Ich kenne keinen. 

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Versteht meinen Beitrag bitte nicht falsch da ich mich in der Thematik etc nicht wirklich auskenne und die Diskussion hier nur am Rande mitverfolge aber was sollte es ändern wenn die DRL jetzt klagt, recht bekommt und Ringer aus anderen Ländern oder eben Deutschland dort antreten dürfen?

 

Die Verbände können ja immer noch bestimmen ob jemand nominiert wird oder eben nicht und dann wird eben nicht die DRL angegeben als Grund sondern eben was anderes und ich kann mir auch nicht so recht vorstellen dass Ringer aus anderen Ländern mit einer besseren Förderung auf das zusätzliche Geld der DRL angewiesen sind oder aus Verbundenheit mit dem Verein sich entscheiden in der DRL zu ringen...

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Danke joaalen, einer von wenigen die sachlich und bei den Fakten bleiben.

Ich habe Verständnis dafür, dass jeder durch seine Vereinsbrille schaut und je nachdem ob DRL/ DRB- Verein andere Ansichten hat.

Aber jetzt lasst die beiden Ligen erstmal starten, erst dann kann man den sportlichen Wert beurteilen...

 

Und eins möchte ich auch noch zu bedenken geben: Ein Sport (das Ringen) besteht nicht nur aus seiner 1. Liga. Die höchste Liga kann nur so stark sein, wie ihr Unterbau es zulässt - da mache ich mir gerade größere Sorgen.

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@joaalen: Also ich würde das schon Erpressung nennen, wenn mir ein Verband einen Arbeitgeber (DRL =Profiliga) unter massiver Strafandrohung verbietet.

Da die DRL kein Verband ist wird ja auch nicht am Einverbandsprinzip gerüttelt.

 

Persönlich hoffe ich auf einen Erfolg der DRL und zwar sowohl juristisch als auch sportlich.

 

Ich weiss leider nicht, welche Strafen den Ringern angedroht wurde. Aber ich kann mir nur vorstellen, dass man den Ringern verdeutlicht hat, dass sie nicht mehr in den Nationalkader berufen werden und auch die Förderungen ein Ende haben. 

Wie will man dagegen juristisch vorgehen? Der Verband entscheidet doch, wen er beruft. 

Es heisst immer, der Verband kann auf seine Medaillenhoffnungen nicht verzichten. Sie können doch, das zeigen die Wechsel von Kudla, Azizsir, Sever, Yeter und anderen doch zweifelsfrei. 

 

Und ich will dir jetzt nicht das Einverbandprinzip erklären. Kurz gesagt: Der Weltverband lässt die Ringer nur in der Liga des DRB ringen. Ansonsten sperrt er sie. 

 

hier Einverbandprinzip erklärt: 

 

http://sportrecht.org/cms/front_content.php?idcat=37&idart=66

 

Und weil ich das immer wieder lese: Du hoffst auf einen juristischen Erfolg der DRL ??? Welchen juristischen Rechtsstreit meinst du denn? Ich kenne keinen. 

 

  Was versteht man unter dem sog. "Ein-Verbandsprinzip"?

Das Ein-Verbandsprinzip ist eines der Grundprinzipien der gesamten Sportorganisation und wird durchgängig durch die Satzungen aller internationalen und nationalen Sportverbände gesichert: Jeder internationale oder nationale Sport(fach)verband nimmt pro Land/Region nur jeweils einen Landes- oder Regional(fach)verband auf. Das IOC läßt nur solche Sportarten zu Olympischen Spielen zu, in denen das Ein-Verbandsprinzip gesichert ist.
Das Ein-Verbandsprinzip hat den Vorteil, daß weitgehend einheitliche Regelwerke international und national für jede Sportart durchgesetzt und einheitliche Meisterschaften durchgeführt werden können; erst diese Einheitlichkeit ermöglicht den weltweiten Vergleich sportlicher Leistungen, was zum Wesen des Sportes gehört.
Das Ein-Verbandsprinzip führt andererseits zu einer Monopolisierung im Sport. Ein Sportler, vor allem ein Berufssportler, kann seinen Sport jedenfalls als Hochleistungssportler nur im Rahmen eines Sportverbandes ausüben, was zwangsläufig zu einer großen Machtfülle der entscheidenden Gremien und Funktionäre führt.
Die Gefahr liegt - wie bei jedem Monopol - vor allem angesichts der starken Kommerzialisierung des Sportes in der Möglichkeit des Machtmißbrauches durch die Verbände und ihre Funktionäre. Diese Gefahr liegt besonders nahe, weil die ausübenden Sportler in der Verbandsorganisation praktisch kein demokratisches Mitspracherecht haben; zudem suchen vor allem die internationalen aber auch die nationalen Sportverbände, sich der Kontrolle staatlicher Gerichte zu entziehen.
Jedenfalls zum deutschen Recht ist daher auch unbestritten, dass auf die monopolistischen Sportverbände, soweit sie deutschem Recht unterliegen, also in Deutschland ihren Sitz haben, die Rechtsgrundsätze des deutschen Kartellrechts und der deutschen Rechtsprechung für marktbeherrschende Unternehmen (Monopole) grundsätzlich anzuwenden sind.
Daraus folgt insbesondere, dass Sportverbände einem Aufnahmezwang unterliegen und der Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung von den staatlichen Kartellbehörden unterbunden werden kann (§ 22 Abs. 5 GWB, Doppelverkauf) oder unter besonderen Voraussetzungen (z.B. bei Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot, § 26 Abs. 2 GWB oder gegen eine Verfügung eines Kartellamtes) zu Schadensersatzansprüchen der Betroffenen führt (Art. 35 GWB).
Ob auf internationale Sportverbände, die im Ausland ihren Sitz haben und daher weder deutschem Recht unterliegen noch (in der Regel) vor deutschen Gerichten verklagt werden können, entsprechende Rechtsgrundsätze anwendbar sind, richtet sich nach der auf sie anwendbaren Rechtsordnung des betreffenden Landes - z.B. für einen Verband, der in der Schweiz seinen Sitz hat, nach schweizerischem Recht.
Die einzelnen Sportvereine sind hingegen, angesichts ihrer Vielzahl in jeder Sportart, grundsätzlich nicht monopolistisch und unterliegen daher keinem Aufnahmezwang, können aber in Ausnahmefällen marktbeherrschende Unternehmen sein.

 

Siehst Du in der fett hervorgehobenen Passage keinen Ansatzpunkt für die DRL-Rechtsanwälte, etwas zu bewirken? Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch den Dachverband könnte meiner Ansicht nach durchaus von den staatlichen Kartellbehörden unterbunden werden, denke ich.

 

Die meisten Zweifel an der DRL kommen ja deshalb auf, weil im Verborgenen gearbeitet wird und so gut wie nichts an die Öffentlichkeit vordringt. Finde dieses Vorgehen auch richtig, damit man dem DRB nicht in die Karten spielt!

 

Ich weiß zwar leider auch nichts Konkretes, gebe mich inzwischen aber damit zufrieden. Wir Halbwissenden müssen ja nicht immer alles sofort erfahren, auch wenn es bisweilen schwerfällt, sich in Geduld zu üben und auf Spruchreifes warten zu müssen! 

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Nach den Entwicklungen der letzten Monate muss man eine solche Frage eigentlich nicht mehr ernsthaft stellen, denn sicherlich wird Dir nicht entgangen sein, dass der DRB alles Erdenkliche unternommen hat und weiterhin unternimmt, um seine Stellung zu zementieren und Andersdenkenden bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Parade zu fahren. Fast schon in wöchentlicher Regelmäßigkeit werden Sanktionen gegen Vereine angedroht, welche aus der DRB-Gemeinschaft ausgeschert sind, Kaderathleten mit Ausschlüssen aus der Nationalmannschaft Angst eingeflößt oder sonst irgendwelche Hebel in Bewegung gesetzt, damit die DRL zum Scheitern verurteilt ist und der Start einer eigenverantwortlich geführten Liga, welche sich selbst vermarktet, nicht gelingt. Der Verband duldet weder Widerspruch noch akzeptiert er einen Wettbewerb, der nicht von Ihm selbst organisiert wird, weshalb er die DRL auch als "Wilde Liga" bezeichnet. Die DRL-Initiatoren rütteln doch überhaupt nicht am Einverbandsprinzip, welches der Verband so gefährdet sieht. Alle ergriffenen Maßnahmen, u. a. auch Verschärfungen des Strafenkataloges, zielten einzig darauf ab und sollen den Zweck erfüllen, der Deutschen Ringer Liga zu schaden und diese sich nicht entwickeln zu lassen.

 

Ich habe kein Problem mit deinen Ansichten, akzeptiere diese auch, zumal ich es gut finde, wenn jemand quer denkt und viele Überlegungen in seine Gedankengänge einfließen lässt, aber Du kannst das Gebaren der DRB-Funktionäre doch schlecht für gut heißen. Es ist nie sinnvoll und hilft auch niemandem, wenn eine Seite sich nicht anders zu helfen weiß, als massiven Druck auf die andere Seite auszuüben. Weitere Details, die meine Sichtweise der Dinge unterstreichen, erspare ich mir an dieser Stelle, auch mangels Zeit, da darüber in den vergangenen Monaten ohnehin sehr viel geschrieben wurde und sich die ausgetauschten Argumente ansonsten wiederholen würden. Es wurde im Forum auch bereits häufiger die Klage des niederländischen Eisschnellläufers Mark Tuitert vom September letzten Jahres angeführt, die darauf abzielte, dass die ISU (Internationale Eisschnelllauf-Union) kein Exklusivrecht besitzt, internationale Eisschnelllaufveranstaltungen durchzuführen.

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Wurde gerade vom RT-Team auf Facebook gepostet... No Words Needed.

 

https://www.facebook.com/Ringertreff/photos/a.519243668116235.119495.275619029145368/1586784564695468/?type=3&theater

 

Es handelt sich um ein Schreiben der UWW Europe, welches darüber informiert, dass, dass alle Transfers der DRL Clubs illegal sind und von der UWW saktioniert werden.

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