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Beide waren angeblich unter dem nachträglich angehobenen Grenzwert obwohl sie schon ein halbes Jahr vorher wussten dass Meldonium ab dem 1.1.2016 verboten ist.

 

Ich hoffe deine Ansage dass beide drunter waren ist so richtig wie deine Behauptung dass Volker Hirt nicht in SB eigenmächtig verhandelt hat.

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Beide waren angeblich unter dem nachträglich angehobenen Grenzwert obwohl sie schon ein halbes Jahr vorher wussten dass Meldonium ab dem 1.1.2016 verboten ist.

 

Ich hoffe deine Ansage dass beide drunter waren ist so richtig wie deine Behauptung dass Volker Hirt nicht in SB eigenmächtig verhandelt hat.

:yes:  :yes:  :yes:

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57/61 fr Tulbea

61 gr Diksu

66 gr Raiser

75 fr Dülger

86 fr Koch

86 gr Neumaier / Eismont

98/130 gr Öhler

130 Fr. Kessel, wie mein Vorschreiber richtig angemerkt hat. Ansonsten könnte man notfalls noch mit Ringern aus der 2. Mannschaft auffüllen, wie beispielsweise Louis Stumpe 75 Gr. oder Tim Baur 75 Fr.

 

Wie es bei Ghenadie Tulbea aussieht, ist noch nicht entschieden. Die NADA (=Natioale Anti Doping Agentur) fällt in der Meldonium-Angelegenheit vermutlich irgendwann eine Entscheidung, ob es eine Sperre gibt oder keine. Bei Viktor Ciobanu MDA soll der zulässige Grenzwert von 1 mg pro ml nicht überschritten worden sein, bei Tulbea meinem Kenntnisstand zufolge hingegen schon. Er soll irgendwo zwischen 1 und 15 mg liegen. Diese Info ist allerdings nicht abgesichert. Sie soll aber stimmen, ansonsten hätte ich es nicht gepostet. Ist also schon etwas mehr als reine Spekulation.

 

Ich habe gehört das beide unter dem Grenzwert waren.warum sollte Tulbea dann weiterhin hier wohnen,wenn er eine 2 jährige sperre bekommen würde

 

Meinen zugegebenermaßen nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge lag die Meldonium-Konzentration bei Ghenadie Tulbea höher als bei 1 mg pro 1 ml im Körper. Dass Tulbea sich seit ein paar Jahren in Nendingen oder Umgebung häuslich niedergelassen und seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagert hat, hat daher nicht im geringsten mit einer möglichen Dopingsperre zu tun. Diese würde er selbstverständlich dort absitzen, wo er wohnt und nirgendwo anders, sollte es überhaupt zu einer Sanktion kommen.

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57/61 fr Tulbea

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98/130 gr Öhler

130 Fr. Kessel, wie mein Vorschreiber richtig angemerkt hat. Ansonsten könnte man notfalls noch mit Ringern aus der 2. Mannschaft auffüllen, wie beispielsweise Louis Stumpe 75 Gr. oder Tim Baur 75 Fr.

 

Wie es bei Ghenadie Tulbea aussieht, ist noch nicht entschieden. Die NADA (=Natioale Anti Doping Agentur) fällt in der Meldonium-Angelegenheit vermutlich irgendwann eine Entscheidung, ob es eine Sperre gibt oder keine. Bei Viktor Ciobanu MDA soll der zulässige Grenzwert von 1 mg pro ml nicht überschritten worden sein, bei Tulbea meinem Kenntnisstand zufolge hingegen schon. Er soll irgendwo zwischen 1 und 15 mg liegen. Diese Info ist allerdings nicht abgesichert. Sie soll aber stimmen, ansonsten hätte ich es nicht gepostet. Ist also schon etwas mehr als reine Spekulation.

 

Ich habe gehört das beide unter dem Grenzwert waren.warum sollte Tulbea dann weiterhin hier wohnen,wenn er eine 2 jährige sperre bekommen würde

 

Meinen zugegebenermaßen nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge lag die Meldonium-Konzentration bei Ghenadie Tulbea höher als 1 mg pro 1 ml im Körper. Dass Tulbea sich seit ein paar Jahren in Nendingen oder Umgebung häuslich niedergelassen und seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagert hat, hat daher nicht im geringsten mit einer möglichen Dopingsperre zu tun. Diese würde er selbstverständlich dort absitzen, wo er wohnt und nirgendwo anders, sollte es überhaupt zu einer Sanktion kommen.

 

 

 

1µg pro 1ml,

nicht 1mg pro 1ml

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130 Fr. Kessel, wie mein Vorschreiber richtig angemerkt hat. Ansonsten könnte man notfalls noch mit Ringern aus der 2. Mannschaft auffüllen, wie beispielsweise Louis Stumpe 75 Gr. oder Tim Baur 75 Fr.

 

Wie es bei Ghenadie Tulbea aussieht, ist noch nicht entschieden. Die NADA (=Natioale Anti Doping Agentur) fällt in der Meldonium-Angelegenheit vermutlich irgendwann eine Entscheidung, ob es eine Sperre gibt oder keine. Bei Viktor Ciobanu MDA soll der zulässige Grenzwert von 1 mg pro ml nicht überschritten worden sein, bei Tulbea meinem Kenntnisstand zufolge hingegen schon. Er soll irgendwo zwischen 1 und 15 mg liegen. Diese Info ist allerdings nicht abgesichert. Sie soll aber stimmen, ansonsten hätte ich es nicht gepostet. Ist also schon etwas mehr als reine Spekulation.

 

Ich habe gehört das beide unter dem Grenzwert waren.warum sollte Tulbea dann weiterhin hier wohnen,wenn er eine 2 jährige sperre bekommen würde

 

Meinen zugegebenermaßen nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge lag die Meldonium-Konzentration bei Ghenadie Tulbea höher als 1 mg pro 1 ml im Körper. Dass Tulbea sich seit ein paar Jahren in Nendingen oder Umgebung häuslich niedergelassen und seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagert hat, hat daher nicht im geringsten mit einer möglichen Dopingsperre zu tun. Diese würde er selbstverständlich dort absitzen, wo er wohnt und nirgendwo anders, sollte es überhaupt zu einer Sanktion kommen.

 

 

 

1µg pro 1ml,

nicht 1mg pro 1ml

 

Das ist natürlich korrekt.

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ja aber hassler hat 1 turnier gerungen und davor ewig nicht,

öhler dagegen zwei und davor jede menge Einsätze etc.

Ausserdem mit der Sperre international jetzt sicher auch psychisch in nem loch

da kann man ihn schon rausnehmen und schützen

auch wenn drb ihn starten lassen hätte

(was ich nicht weiss...)

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Nochmal zur verdeutlichung. Er kan da nichts für, das hat der DRB und dessen Arzt verbockt. Sollte evt. ein Zeichen für die Athleten sein sich vom DRB keinerlei Zeugs einflösen zu lassen. Schließlich geht es auch um ihre Gesundheit, verträgt einer die Künstlichen Ergänzungsstoffe nicht oder evtl. sogar die Nadeln verunreinigt oder gar die Infusion. Also ich würde so ein Dreck nie machen geschweige denn mit mir machen lassen.

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PS Wir hatten schon einen Bundespräsidenten, der zum Rücktritt genötigt wurde, weil ein wild gewordener Staatsanwalt auf ihn los ging. Blieb nachher nichts davon übrig, aber das Amt war weg. Soviel zur Realität der Unschuldsvermutung im öffentlichen Dienst.

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