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Ringertreff.de

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Wahnsinn - er war ja noch nicht mal 50. Auf jeden Fall war er ein absoluter Ausnahmeringer - einer der besten, die unser Sport jemals hervorgebracht habt.

RIP

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vor 16 Stunden schrieb Thüringer2016:

Und an dem unser seinerzeitiger Ausnahmeringer Alexander Leipold bei Meisterschaften nie vorbeikam…

Eigentlich schon… 97 in Krasnojarsk, WM.. schaut euch den Kampf einmal genauer an… 

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vor 29 Minuten schrieb pehlivan:

Eigentlich schon… 97 in Krasnojarsk, WM.. schaut euch den Kampf einmal genauer an… 

bitte link

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Auch wenn Alex Leipold gegen ihn oft den kürzeren gezogen hat, ein Ringer wie Alex, der über einen längeren Zeitraum absolute Weltklasse verkörperte, ist bei uns auf Jahre hinaus nicht in Sicht. 

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vor einer Stunde schrieb Pegasus:

Auch wenn Alex Leipold gegen ihn oft den kürzeren gezogen hat, ein Ringer wie Alex, der über einen längeren Zeitraum absolute Weltklasse verkörperte, ist bei uns auf Jahre hinaus nicht in Sicht. 

Hat er überhaupt mal gegen Saitiev gewinnen können? 

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Warum bekommt Leipold nicht die 3? Eine ganz normale Aktion und Beinarbeit ist ja im Freistil erlaubt. KaRi-Fehlentscheidung oder bin ich blind? Aber unbestritten ein Superkampf mit zwei Weltklassesportlern.

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Streit mit deutschem Ringer-Verband
Fast ein Schultersieg vor Gericht: Wie Jannis Zamanduridis aus Krombach um den Job als Sportdirektor kämpft  Der Deutsche Ringer-Bund will sich von seinem Sportdirektor Jannis Zamanduridis trennen – und hat den 59-Jährigen aus Krombach im Kreis Aschaffenburg zu Ende Mai gekündigt. Zamanduridis wehrt sich dagegen und kämpft um seinen Job; beim Arbeitsgericht in Aschaffenburg hat der Vizeweltmeister von 1990 jetzt beim Gütetermin einen unzweideutigen Etappensieg erzielt. Hier gibt es die Hintergründe.

Ein Kampf auf der Rin­ger­mat­te dau­ert zwei­mal drei Mi­nu­ten, dann steht ein Sie­ger fest. Ge­richt­li­che Au­s­ein­an­der­set­zun­gen, et­wa vor ei­nem Ar­beits­ge­richt, zie­hen sich oft über Mo­na­te. Für ei­nen Sieg im Du­ell Mann ge­gen Mann, Frau ge­gen Frau braucht's ei­ne kla­re Tak­tik, gu­te An­griffs- und Ver­tei­di­gungs­st­ra­te­gi­en.

Man sollte sich die eigenen Kräfte gut einteilen und die Fähigkeit, im richtigen Moment einen Konter zu setzen, hat schon manches Duell entschieden. Genau das gilt auch vor Gericht. Weitere Gemeinsamkeiten: Oft ist die Tagesform entscheidend, fast immer verlässt aber der besser Vorbereitete als Sieger die Arena.

Jannis Zamanduridis hat in seinem Ringer-Leben viele Kämpfe gewonnen. 1990 war er als Teil der ersten gesamtdeutschen Nationalmannschaft Vizeweltmeister in Rom. 2004 gelang ihm ein sensationelles Comeback, im reifen Sportleralter qualifizierte er sich für Olympia in Athen und war als Siebter Teil der Weltspitze in seiner Gewichtsklasse, dem Leichtgewicht. Der 59-Jährige, seit Jahrzehnten in Krombach im Kreis Aschaffenburg zu Hause, prägte anschließend als Bundestrainer und Sportdirektor eine goldene deutsche Klassiker-Ära. So war er unter anderem beteiligt an den herausragenden Leistungen des dreifachen Weltmeisters Frank Stäbler.

Der Kampf am vergangenen Donnerstag im schmucklosen Sitzungssaal 1 des Aschaffenburger Arbeitsgerichts dauerte knapp 60 Minuten. Es ging um Jannis Zamanduridis und seine berufliche Zukunft, er selbst war nicht dabei. Für ihn trat seine Anwältin Susanne Dörner aus Würzburg an beim virtuellen Duell - der sogenannte Gütetermin (das ist so etwas wie die erste Runde in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung) zwischen Kläger Zamanduridis und dem beklagten Deutschen Ringerbund (DRB) fand per Videokonferenz statt.

Der DRB hat das Arbeitsverhältnis mit seinem Sportdirektor zu Ende Mai 2025 gekündigt, Zamanduridis wehrt sich gegen die Kündigung. Rechtsanwalt Jurij Seidler, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht (als Vertreter des verhinderten DRB-Vizepräsidenten für Recht Manfred Zipper aus Schwetzingen) und DRB-Präsident Jens-Peter Nettekoven (Remscheid) traten für den Verband an.

FAST EIN SCHULTERSIEG

Um es vorwegzunehmen: Der Gütetermin endete mit so etwas wie einem Schultersieg für Zamanduridis - auch wenn Richterin Opara dieser Einordnung sicherlich widersprechen würde. Denn bei einem Gütetermin gibt es keinen Sieger und keinen Verlierer. Es werden nicht einmal Punkte für gekonnte Griffe (oder Argumente) verteilt - und die Richterin hat eine etwas andere Rolle als ein Kampfrichter auf der Matte, der einzelne Aktionen bewertet, belohnt oder bestraft.

Wie ein guter Unparteiischer im Sport führte die Richterin mit klarer Linie durch das Duell der anwaltlichen Worte; sie zeigte Grenzen und Lösungswege auf, ermunterte beide Parteien, aufeinander zuzugehen. Eine »Schlammschlacht«, sagte die Richterin, könne doch niemand wollen. Schließlich betonten beide Seiten, dass es ihnen ums Wohl des Ringkampfsports gehe.

Die Richterin sagte aber auch in einer »vorläufigen Würdigung«, dass sie »wenig Chancen für die Kündigung« sieht. Sie betonte, dass sie damit keinesfalls einer Entscheidung nach einem Kammertermin vorgreife - es bleibe nach wie vor offen, wie ein Urteil am Ende des Verfahrens aussehen würde. Aber: Da der Deutsche Ringerbund auch auf mehrfache Nachfrage der Richterin keinen Kündigungsgrund nennen konnte, stand am Ende des Gütetermins der unzweideutige Eindruck: Sportdirektor Zamanduridis führt nach dieser ersten Runde gegen den Ringer-Verband; er hat für den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung die deutlich besseren Karten.

Das könnte auch daran liegen, dass der Rechtsvertreter des Verbandes merkwürdig passiv und wenig sattelfest bei inhaltlichen Fragen vor Gericht auftrat. Dazu passte die Tatsache, dass die Richterin gleich zu Beginn der Verhandlungen ihr »Befremden« darüber zum Ausdruck brachte, dass der Verband gerade einmal drei Stunden vor Beginn des Gütetermins eine Videokonferenz beantragt hatte, obwohl der Termin mit Zustimmung beider Parteien festgelegt worden war. Dies sei höchst ungewöhnlich und nur einem Zufall war es zu verdanken, dass dies überhaupt möglich gemacht werden konnte.

NÖTIGE VERÄNDERUNGEN

Warum aber will ein kleiner olympischer Spitzenverband überhaupt einen verdienten Sportdirektor nicht mehr in dieser Rolle weiterbeschäftigen? Einen Sportdirektor, dessen insgesamt 18-jährige Arbeit für den Verband unbestreitbar erfolgreich war. Gegen den kein einziger konkreter Kritikpunkt im Verfahrensverlauf geäußert worden ist und der »seinen Sport und den Verband liebt«, wie es Zamanduridis' Anwältin Susanne Dörner mehrfach vor Gericht betonte.

Diese zentrale Frage beantworteten weder Nettekoven noch sein eher schweigsamer Anwalt. Nettekoven verweis vor Gericht und in einem anschließenden Telefonat mit dem Medienhaus Main-Echo auf »nötige Veränderungen«, die nach dem medaillenlosen Auftreten der deutschen Ringer bei den Olympischen Spielen 2024 anzeigt gewesen seien.

Tatsächlich hat sich in der hauptamtlichen Struktur des Ringerverbands vieles verändert: Mit dem Alzenauer Jens Gündling gibt es einen neuen Generalsekretär. Die beiden sehr erfolgreichen Bundestrainer Patrick Loes (Frauen) und Michael Carl (Männer griechisch-römisch aus Kleinostheim) hörten aus eigenem Antrieb auf. Ihre Nachfolger sind Christoph Ewald (Frauen) und der ehemalige Goldbacher Bundesliga-Ringer Maik Bullmann (griechisch-römisch). Neuer Funktionstrainer ist Jörg Helmdach, der bisherige Generalsekretär. »Nur unser Sportdirektor hat bei diesen Veränderungen nicht mitgemacht«, erklärte DRB-Präsident Nettekoven der Richterin. Was er damit meint: Eigentlich war für Zamanduridis in der Neuaufstellung der Hauptamtlichen des Verbandes die Rolle des Funktionstrainers vorgesehen - und Helmdach sollte neuer Sportdirektor werden. »Das hat er (Zamanduridis) abgelehnt«, so Nettekoven vor Gericht - daraufhin habe man die Kündigung ausgesprochen.

Im Gespräch mit dem Medienhaus Main-Echo betont Nettekoven, dass er und das Verbandspräsidium den 59-jährigen Zamanduridis »nie kündigen wollten«. Es sei allerdings völlig normal, in einen neuen Olympia-Zyklus mit personellen Veränderungen zu gehen. Man habe Zamanduridis eine gleichwertige Aufgabe »mit derselben Bezahlung« angeboten, wie Nettekoven vor Gericht ausführte.

Das veranlasste die Richterin zum juristisch-handwerklichen Hinweis, dass in einem solchen Fall eine Änderungskündigung der richtige Weg gewesen wäre - die Verbandsvertreter blieben eine Erklärung schuldig, warum sie diese nicht ausgesprochen hatten. Auch die eingeräumte Möglichkeit, aufgrund der schwächlichen eigenen Position die Kündigung einfach zurückzunehmen, nahmen die DRB-Vertreter in der Güteverhandlung nicht wahr.

CHEMIE STIMMT NICHT

Wahrscheinlich ist die Erklärung für den Schlamassel ziemlich einfach: Zamanduridis' Anwältin Dörner wies mehrfach darauf hin, dass nach dem Amtsantritt eines neuen Präsidiums beim Deutschen Ringerbund im November 2021 mit dem Sportdirektor Zamanduridis »die Chemie nicht mehr stimmte«. Sie spricht damit wohl das entscheidende Thema an: Zwei Männer, die unterschiedlicher kaum sein könnten, haben auf professioneller Ebene keinen gemeinsamen Nenner gefunden. Tatsächlich sind Sportdirektor Jannis Zamanduridis und Verbandspräsident Jens-Peter Nettekoven wie Feuer und Wasser: Da ist der Sport-Praktiker und Diplom-Trainer Zamanduridis, der sich ganz nah bei den Athleten und Trainern am wohlsten fühlt, der den Geruch nach Schweiß auf den Trainings- und Wettkampfmatten als Lebenselexier braucht. Da ist der Berufspolitiker und Berufssoldat Nettekoven, im Hauptjob CDU-Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, der den »schönsten Sport der Welt« (Nettekoven-Zitat) vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich aufwerten will.

Projekte wie die Ruhmeshalle des deutschen Ringens oder die stilartübergreifenden deutschen Meisterschaften der Frauen und Männer in Elsenfeld im Kreis Miltenberg sind deutlich sichtbare Ausprägungen dieser Bemühungen; der Sportpolitiker Nettekoven, der auch Vizepräsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist, verzeichnet dabei unübersehbare Erfolge. Der Sportpraktiker Zamanduridis findet, dass andere Schwerpunkte für den aktuellen und künftigen Erfolg der Ringer wichtiger wären - und artikuliert das auch.

Zwei starke Typen, die sich nicht zusammenraufen konnten - »so etwas kommt eben vor«, wie die Richterin am Arbeitsgericht in Aschaffenburg lakonisch feststellte. Bedauerlich ist die Eskalation aber allemal, weil sich Zamanduridis und Nettekoven mit ihren unterschiedlichen Stärken ideal ergänzen und gemeinsam fürs deutsche Ringen viel bewirken könnten.

WIE GEHT'S WEITER?

Die Richterin zeigte im Gütetermin unterschiedliche Möglichkeiten für die Fortsetzung der Auseinandersetzung auf - und appellierte nachdrücklich an beide Parteien, eine Einigung zu suchen, um den Schaden, vor allem den Image-Schaden für den Verband, nicht weiter zu vergrößern.

Jenseits des juristischen Fortgangs liegen zwei tatsächlich umsetzbare Lösungswege auf dem Tisch: eine Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit mit Jannis Zamanduridis als Sportdirektor des DRB auch in diesem Olympia-Zyklus bis Los Angeles 2028 - oder eine einvernehmliche Trennung gegen eine Geldzahlung.

Bei dieser Zahlung liegen die Vorstellungen der beiden Parteien noch erheblich auseinander: Der Anwalt des Ringerbunds Seidler sprach von »60.000 bis 70.000 Euro«. Dagegen berichtete Zamanduridis' Anwältin Dörner, dass Verbandsvertreter in den außergerichtlichen Gesprächen bereits 100.000 Euro angeboten haben. Die Schmerzgrenze von Zamanduridis für eine einvernehmliche Einigung liege bei 130.000 Euro, sagte Anwältin Dörner.

Die Rechtsvertreterin des Sportdirektors betonte vor Gericht und in einem Gespräch mit dem Medienhaus Main-Echo aber auch: »Es geht meinem Mandanten überhaupt nicht ums Geld.« Zamanduridis wolle weiterhin den Job als Sportdirektor ausfüllen, den er ausgesprochen gut mache und »liebe«. DRB-Präsident Nettekoven sagte im Gespräch mit dem Medienhaus Main-Echo, dass er erst einmal »ein, zwei Nächte« über die Eindrücke aus dem Gütetermin schlafen wolle und sich außerdem mit seinem Präsidium besprechen werde. Er schloss nicht aus, mit Zamanduridis nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, auch wenn er die »Notwendigkeit von Veränderungen« mehrfach anführte. Ob und wie sich der finanziell eher klamme Verband überhaupt eine sechsstellige Abfindungszahlung leisten könne, blieb offen. DRB-Anwalt Seidler sagte im Gütetermin, dass 130.000 Euro nicht bezahlbar seien.

Die Richterin gab am Ende des Gütetermins den beiden Parteien zwei Wochen Zeit: Wenn es bis zum 20. März zu keiner Einigung komme, werde ein Kammertermin angesetzt - dieser werde frühestens im Juli, vielleicht auch erst im Herbst stattfinden. Möglich ist auch noch ein zweiter Gütetermin, bei dem sich im Mai alle Beteiligten im Aschaffenburger Gerichtssaal treffen würden, um doch noch an einer einvernehmlichen Lösung zu basteln.

Zamanduridis' Anwältin Dörner machte deutlich, dass sie die kommenden 14 Tage als letzte Chance sieht, die Angelegenheit ohne weiteres öffentliches Tam-Tam und ohne Urteil zu bereinigen: Die Kündigung sei »unwirksam und willkürlich«, zeigte sie sich vor Gericht überzeugt - jetzt sei der DRB am Zug.
 
Martin Schwarzkopf

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