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vor 7 Stunden schrieb Büffel:

Bericht ist auch seit heute Abend auf der Homepage... Hatte Freitag gar keine Zeit, Samstag habe ich zwar durchaus geschaut, aber ich glaube es ist nachzuvollziehen, dass weder ich noch Kadir Samstag Nacht noch großartig Infos ins Internet stellen. Jeder der ein bisschen mit sowas zu tun hat, weiß auch dass so etwas nicht in 10 Minuten erledigt ist. 

Wie Frankheim bereits gesagt hat, gab es eine Vorankündigung und einen Tag nach den Turnieren auch einen Bericht, in dem auch jeder einzelne Sportler Erwähnung findet. Zudem gibt es ja glücklicherweise noch einige andere positiv verrückten, welche die community mit Infos versorgen. Also schaut doch auch einfach mal bei den Jungs von BroWrestling, Ringertreff oder Ringsport Magazin vorbei, falls ihr es mixt erwarten könnt, gibt es eigentlich immer irgendwo zeitnah Infos. 

Danke! Weiß jemand warum zum Beispiel Kubilay Cakici nicht gestartet ist? Hoff er hat sich nicht verletzt...

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vor 59 Minuten schrieb Frankheim:

2019 :rolleyes:

Sorry war ein Post vom Glauch.

 

Der Text gehört noch dazu.

Der DRB unterliegt auch vorm Oberlandesgericht gegen die DRL und reißt damit ein weiteres Loch in die schon klamme DRB Kasse, ungeachtet der Tatsache, dass rechtswidrig gehandelt wurde.
Der Prozess gegen TUS Adelhausen steht noch aus. Dieser Prozess könnte der Sargnagel für den DRB bedeuten.

Jetzt muss endlich die Notbremse gezogen werden und die verantwortlichen des DRB Harakiri in einer A.O. Versammlung zum ..... gejagt werden.
Für mich persönlich sind die Herren Wozniak, K.M. Dittmann und Frau Derya Schneider die Triebfeder der rechtswidrigen "Verfolgung" der Ringer, der Vereine und der  DRL. Manfred Werner räumt freiwllig seinen "Tron" )
Frau Schneider maßt sich offensichtlich sogar an, dass sie gut, im Sinne unseres Ringsports gehandelt habe und kandiert für die #DRBgoesFuture für weitere Amtsjahre.
Kurzum, sie müssen weg und ein Untersuchungsausschuss muss alle Finanzvorgänge des DRB prüfen, bevor Akten geschreddert werden. 
Die Folgen der Misswirtschaft sind gewaltig:. Die  Deutschen Meisterschaften mussten letztes Jahr ausfallen, weil der DRB 2020m finanziell nicht in der Lage war die austragenden Vereine in der Coronakrise zu unterstützen. Das gleiche Schicksal droht den DM in diesem Jahr.

Pressemitteilung 5 vom 29. Januar 2021
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt Urteil im „Ringer-Streit“
Mit Urteil vom 26. Januar 2021 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Februar 2019 in dem Rechtsstreit, der unter anderem zwischen der Deutschen Ringerliga und dem Deutschen Ringer-Bund geführt wurde, bestätigt. Dabei ging es zentral um die Frage, ob die vom Ringerbund verhängte Sperre von Sportlern, welche für Mannschaften der Deutschen Ringerliga antreten, für internationale Wettbewerbe zulässig war. Auf die Pressemitteilung 9 vom 28. Februar 2019 wird Bezug genommen.
Der 3. Zivilsenat konnte in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth keine Fehler bei der Feststellung des Sachverhaltes erkennen. Das Erstgericht habe seine Entscheidung nicht aufgrund einer unvollständigen Tatsachengrundlage getroffen und es bestünden auch keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen des Landgerichts. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hat das Ausgangsgericht den Sachvortrag der Parteien in seiner Entscheidung hinreichend berücksichtigt.
Der Senat konnte auch keine Rechtsfehler erkennen, auf denen das Urteil beruht. Zwar habe die vierte Kammer des Europäischen Gerichts mittlerweile im Urteil vom 16. Dezember 2020 (Az.: T-93/18) ausdrücklich ausgeführt, dass der Umstand, dass ein Sportverband seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen suche, an sich nicht grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend bzw. kartellrechtswidrig sei. Im vorliegenden Fall habe das Landgericht dennoch zu Recht eine unbillige Behinderung der Deutschen Ringerliga durch die vom Deutschen Ringer-Bund gegen einzelne Sportler verhängten Sanktionen angenommen. Die ausgesprochenen bzw. angedrohten Sperren hätten weder auf rechtlich wirksamen Genehmigungsvorschriften bzw. Teilnahmebedingungen beruht noch seien sie zur Verfolgung legitimer Zielsetzungen erforderlich und damit letzten Endes unverhältnismäßig gewesen. Die vom Ringer-Bund damals verhängten Sanktionen stellten nach Ansicht des Senates bereits deshalb eine unbillige Behinderung der Kläger im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dar, weil sie nicht auf hinreichend bestimmten Verbandsregelungen beruhten. Es hätte u. a. an einer verhältnismäßigen Ausgestaltung des Sanktionsverfahrens gefehlt. Es sei Grundvoraussetzung für eine rechtmäßige Sanktion gegen einen Sportler, dass rechtlich zulässige Genehmigungsbestimmungen vorliegen. Die im Regelwerk des Ringer-Bundes enthaltenen Bestimmungen seien nicht hinreichend transparent und diskriminierungsfrei gewesen. Der Unterlassungsanspruch der Kläger gegen die Beklagten bestehe fort, auch wenn diese mittlerweile ihr Regelwerk geändert hätten. Hierdurch sei die Vermutung einer Wiederholungsgefahr nicht widerlegt worden. Die Wiederholungsgefahr kann nämlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Nachdem der Senat seine Entscheidung vorliegend vor allen Dingen auf das aus seiner Sicht damals unzureichende konkrete Regelungswerk der Beklagten stützt und keine grundsätzlichen Fragen entschieden hat, wurde die Revision nicht zugelassen. Ob durch die mittlerweile geänderten Regelwerke eigene Unterlassungsansprüche begründet werden könnten, hat der Senat nicht geprüft, weil es für die Entscheidung nicht erheblich war.
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Februar 2019, AZ: 19 O 1079/18
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. Januar 2021, AZ: 3 U 894/19
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2021/5.php?fbclid=IwAR3gejt9ezbtS3cR8XXbGKo6HlCnM8OrpmOej8LzjpXdjgMOnxRo-9ipgCQ

 

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Der Glauch... Darki, sowas repostet man auch nicht, völlig daneben dieser Kommentar, mit wilden Anschuldigungen ohne konkrete Sachkommentare...
Eine Unrechtschreibung hat der drauf und die Links hat er wohl auch nicht immer im Griff^^

Das Urteil dagegen war ja nicht anders zu erwarten, wird aber nicht viel ändern.
Die DRL ist an sich selbst gescheitert, wenn auch die Bedingungen durch den DRB unrechtmässig stark erschwert wurden.

Das die DM 2020 ausgefallen ist, weil der DRB pleite ist, erscheint mir doch etwas fragwürdige Behauptung in diesem Zusammenhang, wie immer halt, eine Verbindung die zwar da ist aber unwesentlich wird unnötig aufgebauscht...

 

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